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LaatzenMummy |
Geschrieben am: 30 Sep 2011, 11:08
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 29 Mitgliedsnummer.: 17.982 Mitglied seit: 28 Jan 2011 ![]() |
Hallo,
Eine sache hab ich noch nicht verstanden, wenn man von der krankenkasse eine zuzahlungsbefreiunghat, muss man dann trotzdem die Zuzahlung für die AHB zahlen??? Gruß LaatzenMummy |
Harro |
Geschrieben am: 30 Sep 2011, 11:41
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin Mummy,
es kommt wohl darauf an wer der Träger der AHB ist, KK oder DRV. Lies doch auch mal diesen Beitrag hier klicken. veillicht findest du dort die korrekte Antwort. Ansonsten hilft nur den Träger der AHB anzurufen/schreiben, da die individuellen Vorraussetzungen bei jedem anders sind. Einkommen usw. Du musst dan eventuell noch einen Zusatzantrag zur Befreiung beim Träger stellen. LG Harro :winke |
vrori |
Geschrieben am: 30 Sep 2011, 14:27
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
Hallo,
du hast doch jede Menge "Info-Blätter" für die AHB erhalten. Wenn die DRV der Kostenträger ist, dann zahlst du keinen Anteil a.) wenn du bereits im Krankengeldbezug bist b.) wenn bestimmte Einkommengrenzen nicht überschritten werden c.) und wenn Kinder zu versorgen sind sollte die KK der Kostenträger sein, dann entfällt die Zuzahlung, wenn du bereits von der Zuzahlung befreit bist...ansonsten Quittungen vorlegen und Befreiungsantrag stellen. LG Vrori |
LaatzenMummy |
Geschrieben am: 30 Sep 2011, 15:52
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 29 Mitgliedsnummer.: 17.982 Mitglied seit: 28 Jan 2011 ![]() |
Das ist ja das wunderbare...seit gestern, nachdem ich telefonisch bei der BfA Bund in Berlin angerufen habe, erfuhr ich das ich ab 5.10 AHB in Bad Pyrmont habe, aber ich habe nicht ein Wort schriftlich. Die Unterlagen sollen vorgestern rausgeschickt worden sein, aber bisher ist nix hier bei mir. Kann nur hoffen das die Unterlagen morgen kommen und nicht erst Dienstag, denn dann lauf ich echt quer.
Danke erstmal für eure ANTWORTEN ggf. muss ich Dienstag dann noch den Antrag auf Befreiung per fax stellen |
sonni |
Geschrieben am: 30 Sep 2011, 16:50
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.180 Mitgliedsnummer.: 16.509 Mitglied seit: 01 Jul 2010 ![]() |
Hallo. Wenn es eine AHB innerhalb 14 Tage nach Entlassung ist bekommst du von der LVA Übergangsgeld und wenn das bezahlt wird brauchst du keine Zuzahlung leisten .Die Zuzahlungs Befreiung hab ich auch hatte aber angenommen das die LVA nicht mit der KK zusammen gerechnet wird. Hab das Schreiben bei der KK vorbei gebracht und gemeinsam ausgefühlt da vorher keiner wußte wer bei mir zahlt.ERhalte Verletztengeld das wurde mir gegengerechnet,Übergangsgeld und aufgestockt zum Verletztengeld und Trotzdem keine Zuzahlung. Es richtit sich auch nach den Einkommen wenn du unter 1000 Euro hast brauchst eh nichts zuzahlen. LG SONJA |
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