
Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.
Homepage · Boardregeln . Boardanleitung |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Willkommen Gast ( Einloggen | Registrieren ) | Bestätigungs E Mail erneut senden |
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
2 Seiten: 12 ( Zum ersten neuen Beitrag ) | ![]() ![]() |
chrissi40 |
Geschrieben am: 12 Sep 2011, 21:56
|
fleißiger Engel ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.792 Mitgliedsnummer.: 7.546 Mitglied seit: 12 Dez 2006 ![]() |
Hallo funny,
siehe hier, im Falle von Lagerungsschäden hast du als Patient gute Karten, wenn es denn bewiesen werden kann und alles in der Patientenakte dokumentiert worden ist. Einschließlich ausführliches OP Protokoll. Quelle http://www.oexmann.de/artikel/Medizinrecht...rzthaftung.html Zitat: Beweislast: Grundsätzlich liegt im Arzthaftungsprozeß die Beweislast für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers, eines Schadens und der Ursächlichkeit zwischen Behandlungsfehler und Schadenseintritt beim Patienten. Im Fall des Lagerungsschadens gibt es im Arzthaftungsrecht aber eine Besonderheit. So stellen die technisch richtige Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch und die Beachtung der dabei einzuhaltenden ärztlichen Regeln Maßnahmen dar, die dem Risikobereich des Krankenhauses und der Ärzte zuzuordnen sind, da diese von den Ärzten und dem Pflegepersonal voll beherrschbar sind |
Fanny56 |
Geschrieben am: 13 Sep 2011, 17:55
|
Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 56 Mitgliedsnummer.: 19.259 Mitglied seit: 25 Aug 2011 ![]() |
Hallo Chrissi,
vielen Dank für den interessanten Link. Ist schon ein sehr heikles und nervenaufreibendes Thema, eine Klinik, bzw. einen Arzt/Ärzte zu verklagen. Und ich mag auch ehrlich gesagt gar nicht daran denken, was da alles noch so auf mich zukommen wird :B Aber da bei mir zum einen dieser Lagerungsschaden tatsächlich in meiner Akte/ OP-Bericht vermerkt ist, (worüber sich selbst meine Anwältin gewundert hat), zumal bei mir ja leider noch mehr im Argen ist, denke ich mal, stehen meine Karten nicht ganz so schlecht ??? Alledings macht mich das alles schon sehr traurig, das es so ist, wie es ist, weil es mir eben dadurch auch nicht besser geht, egal wie die Klage auch ausgehen mag. :traurig Zum Glück hab ich wenigstens ne top-Anwältin, sonst und ohne SIE würde ich glaube ich nicht klagen, denn wenn man einen Fall gewinnen kann, dann eben nur mit ihr! Also nochmals lieben Dank, einen schönen Abend noch und LG Fanny |
![]() |
![]() ![]() |