Bandscheiben-Forum

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> 12 Wochen warten bis zur nächsten KG-Verordnung?
Burschi
Geschrieben am: 08 Sep 2011, 10:54


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Hallo,

ich habe nach meiner OP an L5/S1 im Juni 6xD1 und am 22.Juli nochmal 4xD1 verschrieben bekommen.
Ab wann kann ich mir wieder eine Verordnung zur KG verschreiben lassen?
Im nächsten Quartal oder muss ich jetzt 12 Wochen warten?

MFG Burschi

PM
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parvus
Geschrieben am: 08 Sep 2011, 11:18


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Hallole :winke

es gibt die "Verordnungen ausserhalb des Regelfalls", sprech darauf mal Deinen Arzt an :z

Gruß parvus :winke
PM
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Giraffe
Geschrieben am: 08 Sep 2011, 11:28


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Hallo Burschi,

bei mir ist es so, dass sich Orthopäde und Hausarzt immer mit der Verordnung abwechseln.
Dadurch bekomme ich seit Februar durchgehend Krankengymnastik.

Liebe Grüße
Giraffe :;
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Burschi
Geschrieben am: 08 Sep 2011, 12:52


Öfter dabei
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aha auch eine gute idee.


und was wäre der regelfall?
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Harro
Geschrieben am: 08 Sep 2011, 13:47


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Moin moin,
warum benutzt eigentlich niemand die Forensuche?

Alles zu den Verordnungen hier klicken.

Grüssle Harro :winke

PS. Die Praxis 2 verschiedene Ärzte bei gleicher Diagnose zu benutzen könnte illegal sein :rolleyes:
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Giraffe
Geschrieben am: 08 Sep 2011, 13:55


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Hallo :;

Zitat

Die Praxis 2 verschiedene Ärzte bei gleicher Diagnose zu benutzen könnte illegal sein 

Aber nein!

Es geht ja nur darum, dass das Budget eines einzelnen nicht übermäßig belastet wird.
Der Vorschlag kam ürigens von den Ärzten selbst.

Und die KK macht keine Probleme.
Warum auch? Immerhin sieht man so einen Massenvorfall wie den meinigen vielleicht zwei Mal in einem Neurochirurgen-Leben...
Und trotzdem arbeite ich wieder... auch Dank umfassender KG :z

LG
Giraffe
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Harro
Geschrieben am: 08 Sep 2011, 14:07


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Moin moin,
auch wenn es in der Praxis so gemacht wird dürfte es illegal sein.
Etwas anderes ist es wenn der eine Doc eine Verordung wegen HWS Beschwerden rausgibt,
der andere wegen LWS Beschwerden, das ist korrekt so und ein legaler Weg. :z
Auch etwas anderes dürfte es sein wenn beide mit dem Argument der "Verordnungen ausserhalb des Regelfalls"
arbeiten, denn werden die Heilmittelrichtlinien nicht unterlaufen.

Auszug einer KV
Zitat

Daher soll regelmäßig mit den mitbehandelnden Kollegen das Vorstellungsintervall besprochen und festgelegt
werden. Auch die Problematik der unbemerkten Doppelverordnung und Bevorratung der Patienten
mit Arzneimitteln kann so vermieden werden.


Es war auch eine zeitlang so usus Heilmittelverordnungen zu benutzen um an kostenlose/kostengünstige osteopatische
Behandlungen ran zu kommen.
Jetzt ist die Staatsanwaltschaft hinterher wegen Abrechnungsbetruges. :sch

Grüssle Harro :winke
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Giraffe
Geschrieben am: 09 Sep 2011, 17:41


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Hallo Harro,

aber es geht doch nicht um eine Doppelverordnung, sondern um Folgeverordnungen.
Und auch die Physiopraxis sagt, das ist so o.k..... zwei Ärzte und eine erfahrene Physio sollten das doch eigentlich wissen :kinn

Bei der KK werde ich aber sicherheitshalber nicht auch noch nachfragen... :z

Liebe Grüße
Giraffe

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sonni
Geschrieben am: 10 Sep 2011, 05:36


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Hallo Giraffe.

Du mußt doch sicherlich in jeden Qartal zum Arzt dann kannst du dich als Chronisch krank einstufen lassen und erhältst immer die Verordnung außerhalb des Regelfalls und der Vorteil ist das du nur 1% deines Bruttoverdienstes zuzahlen brauchst.

LG SONJA
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Giraffe
Geschrieben am: 10 Sep 2011, 08:01


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Hallo Sonja,

das ist ein guter Tipp, vielen Dank :s
Wer nimmt diese Einstufung vor... Krankenkasse?

Auf jeden Fall werde ich nun auch einen Antrag beim Versorgungsamt stellen. Hab ja noch ein paar andere "Zipperlein".

Liebe Grüße
Giraffe
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