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und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
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Steinbock |
Geschrieben am: 18 Aug 2011, 06:56
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 11 Mitgliedsnummer.: 18.868 Mitglied seit: 15 Jun 2011 ![]() |
Habe eine Reha hinter mir-
Schon nach drei Tagen sagte man mir ich sei dort falsch. Habe das Übergangsgeld für die Reha erhalten 4 Wochen-. Reha nach Absprache mit Arzt und BfA 1 Woche vorzeitig beendet. Habe mich auch erkundigt ob ich das Geld was mir gezahlt wurde zurückzahlen muss für die letzte Woche. Man sagte nein am Telefon. Bei 4 wöchiger genehmigter Reha kann man unter bestimmten Voraussetzungen die Reha vorzeitig beenden und man muss das Geld was überzahlt nicht zurückzahlen. Jetzt soll ich doch die eine Woche ersetzen. Habe die Reha mit Genehmigung beendet weil man mir sagte mein Problem kann ich bequem nach der Reha angehen. |
sonni |
Geschrieben am: 13 Sep 2011, 22:03
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.180 Mitgliedsnummer.: 16.509 Mitglied seit: 01 Jul 2010 ![]() |
Hey Steinbock. Hat es mit der Rückzahlung bei dir geklärt. Hast du nach den 3 Wochen gleich vielleicht KG erhalten dann ist es normal das die LVA das zurück fordert da du ja nicht doppelt kassieren kannst beim vorzeitigen Abbruch. LG SONJA |
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