Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.
| Homepage · Boardregeln . Boardanleitung |
Datenschutzbestimmung
Lexikon
Suche
Mitglieder
Kalender
Mitgliederkarte
|
| Willkommen Gast ( Einloggen | Registrieren ) | Bestätigungs E Mail erneut senden |
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
![]() ![]() |
| Harro |
Geschrieben am: 09 Aug 2011, 14:26
|
|
Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin moin Ihrs
gesammelte Werke was man zur Teil-EU und eventuellen Nebeneinkünften via Sozialversicherung wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld wissen sollte. Zusammenstellung v. Mitglied Murmel Teil-EU Rente Tips und Wissenswertes Was kann alles geschehen bei einer Teil -EU-Rente wenn man in Arbeit oder nicht in Arbeit steht. Sollten sie eine Teil - EU - Rente bekommen so haben sie Anspruch bei! 1.Teil – EU- Rente und Krankengeld bestehenden Arbeitsverhältnis gemäß Anlage 19 des Rentenbescheides der Hinzuverdienst Grenzen. 1.a. Bei bestehenden Anspruch auf Krankengeld 78 Wochen waren noch nicht ausgeschöpft oder neue Krankheit. Kommt eine zweite Krankheit Innerhalb der 78 Wochen dazu , so zählt sie zu den 78 Wochen 1.b Der Krankenkasse muss Mitgeteilt werden das man Teil- EU- Rente bezieht (Alles mit Einschreiben und Bestätigungskarte oder Fax mit Faxberichten ausdrucken und am Faxschreiben anheften) 1.c Beim Erhalt von Krankengeld muss der Rentenversicherung muss sofort mitgeteilt werden die Höhe/ Beginn der Leistung durch die Krankenversicherung! Kopie der Mitteilung von der Meldung an die Krankenkasse. 2. Bei Arbeitslosigkeit und bestehender EU-Teilrente (Sofern einem noch ALG 1 zusteht!) 2.a. ALG 1 Wo bei ALG1 mit dem Teil-EU Rente Anspruch verrechnet wird 2.b. Der Rentenversicherung muss sofort mitgeteilt werden die Höhe/ Beginn des ALG1 (Alles mit Einschreiben und Bestätigungskarte/ oder Fax mit Faxberichten ausdrucken und am Faxschreiben anheften) 2.c Dem Arbeitsamt muss sofort mitgeteilt werden die Höhe/ Beginn der Teilrente! (Alles mit Einschreiben und Bestätigungskarte oder Fax mit Faxberichten ausdrucken und am Faxschreiben anheften) Somit hat man seiner Mitteilungspflicht bei sofortiger Mitteilung dem Gesetz genüge getan! 3. Bei Arbeitslosigkeit und bestehender EU-Teilrente und eintretender Krankheit! 3.a. Bei bestehenden Anspruch auf Krankengeld 78 Wochen waren noch nicht ausgeschöpft oder neue Krankheit außerhalb der 78 Wochen Bekommt man auch Krankengeld! Die Arbeitslosigkeit wird unterbrochen wenn man Geld von der Krankenkasse erhält! Der Krankenkasse muss mitgeteilt werden dass man Teil- EU- Rente bezieht 3.b. Beim Erhalt von Krankengeld muss dem Arbeitsamt muss sofort mitgeteilt werden die Höhe/ Beginn der Krankheit (Alles mit Einschreiben und Bestätigungskarte oder Fax mit Faxberichten ausdrucken und am Faxschreiben anheften) 3.c. Beim Erhalt von Krankengeld muss der Rentenversicherung muss sofort mitgeteilt werden die Höhe/ Beginn der Leistung durch die Krankenversicherung! Kopie der Mitteilung von er Meldung an AA und der Krankenkasse. (Alles mit Einschreiben und Bestätigungskarte oder Fax mit Faxberichten ausdrucken und am Faxschreiben anheften) 4. Teil – EU Rente/ Gesundschreibung/Arbeitslosigkeit Sofern noch Anspruch auf ALG 1 besteht! 4.a. Antrag auf ALG1 und Mitteilung dass eine Teil- EU-Rente besteht! 4.b. Mitteilung an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) das man Antrag auf ALG 1 gestellt hat! 4.c. Bei Erhalt von ALG 1 die Höhe des Bezuges und der Beginn der Zahlung der DRV mitteilen! (Alles mit Einschreiben und Bestätigungskarte oder Fax mit Faxberichten ausdrucken und am Faxschreiben anheften) Grüssle Harro :winke PS. Bei wissenwerter Ergänzung bitte Betreuer/Moderator anschreiben. |
![]() |
![]() ![]() |