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kpet23 |
Geschrieben am: 05 Jun 2011, 12:44
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 21 Mitgliedsnummer.: 6.094 Mitglied seit: 03 Jul 2006 ![]() |
Hallo Ihr Lieben,
ich brauche bitte Rat! Bin seit 4 Wochen wegen regenerativer HWS mit Schmerzen und Bewegungseinschränkung des Kopfes AU. So wie es aussieht, wird es noch eine Weile brauchen bis ich wieder arbeitsfähig bin. Mein Orthop. spricht von OP des 3. - 4. Wirbels. Habe leider schon C5 -C7 Caches seit 2003. Nach 6 Wochen erhalte ich ja Krankengeld, so weit so gut. Jetzt brauche ich bitte euren Rat!! Am 5. 7. 2011 gehe ich in eine Psychosomatische Reha, wer zahlt dann? Die Krankenkasse- Übergangsgeld durch Rentenversicherung; Arbeitgeber??? Liebe Grüße Petra |
vrori |
Geschrieben am: 05 Jun 2011, 14:13
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
hallo Petra,
man darf ja keine Rechtsauskunft geben...;) aber... ich meine!!... du bekommst für 6 Wochen die Gehaltsfortzahlung danach dann das Krankengeld... die psychosomatische REHA ist wohl eine hinzugetretene AU und somit verlängert sich der KG-Anspruch auf die Gesamtzeit nicht... d.h.. du beziehst KG bis einen Tag vor Beginn der REHA, 4.7.11, danach bekommst du für die Zeit der REHA Übergangsgeld durch die DRV, danach dann wieder, falls noch au, Krankengeld durch die KK. Hier kann man nicht von zwei unterschiedlichen Berechnungszeiträumen ausgehen...hier gilt ein Zeitraum...da beide Erkrankungen zeitgleich aufgetreten sind... alles Gute LG Vrori |
kpet23 |
Geschrieben am: 24 Okt 2012, 13:56
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 21 Mitgliedsnummer.: 6.094 Mitglied seit: 03 Jul 2006 ![]() |
Oh, da muss ich mich sehr schämen!!!!
Entschuldige bitte, dass ich erst jetzt danke für die Antwort sage :h 'Ich war so durch den Wind, danke für die schnelle Antawort, ganz lieber Gruß Petra |
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