Bandscheiben-Forum

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> Wiedereingliederung
liebling
Geschrieben am: 05 Mai 2011, 14:13


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Ein Hallo an alle Bandis :z

Meine BS OP ist jetzt 5 Wochen her und fahre Ende nä. Woche für 3 Wochen in Reha.

Meine KK meint, ich würde im Anschluß an die Reha wohl erstmal eine Wiedereingliederung machen.

Habe gelesen, daß die Wiedereingliederung sowohl von der KK, wie auch von DRV genehmigt und bezahlt werden kann.
Würde dann entweder Krankengeld oder Übergangsgeld bekommen.

Gibt es außer der Bezahlung noch andere Unterschiede?

Welche Variante wäre eher von Vorteil?

LG

liebling :winke

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kiki1106
Geschrieben am: 05 Mai 2011, 16:01


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Hallo Liebling!
Du bekommst ja während der Reha Übergangsgeld von der DRV.
Wenn Deine Wiedereingliederung nach der Reha beginnt wirst Du weiter für die Zeit der Wiedereingliederung
Übergangsgeld bekommen. Krankengeld bekommst Du dann keins.
So war es zumindest bei mir.

LG Kerstin
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annel
Geschrieben am: 05 Mai 2011, 18:21


Öfter dabei
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Hallo Liebling,

schließe mich der Meinung von Kiki an. Das sich die wiedereingliederung direkt nach der Reha anschließt, darauf ist die KK schon erpischt.
Schließlich wird ja dann weiter Übergangsgeld von der DRV bezahlt. Mich hat die KK auch schon dazu aufgefordert.
Ich fahre am 18.05. zur Reha.

Ich war 2006 nach BSV in der LWS zur Reha, damals habe ich die Wiedereingliederung schon von dort aus initiiert, bzw. den rehaarzt dazu ermuntert. Ist ja auch sinnvoll, dann geht das nach der Reha nahtlos über. Vor allem wegen der Zahlung des Übergangsgeldes.
Allerdings muss der AG der Wiedereingliederung zustimmen.
Damals musste ich die Ärzte allerdings auf meine gewollte Wiedereingliederung drauf schubsen. Man wird ja dann schließlich krank aus der Reha entlassen, was auch im Rehabericht vermerkt steht.

Einige anderen Patienten die den Wunsch nach einer Wiedereingliederung nicht äußerten, wurden gesund entlassen.

Muss natürlich nicht überall so laufen.

LG

anne
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liebling
Geschrieben am: 05 Mai 2011, 18:38


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Danke für eure Antworten :P

annel, wie ich Deinem Profil entnehme bist Du Altenpflegerin und auch LWS geschädigt :D
Wie war die Wiedereingliederung denn so und vor allem wie lange hat es gedauert, bis Du wieder Vollzeit gearbeitet hast?

Ich arbeite in der Neurologie, hab´meist schwer betroffene Pat. und befürchte, daß mein Ziel, ca 4 Wochen nach der Reha wieder voll einzusteigen zu hoch ist.
Mein Doc meinte, daß ich wohl in dieser Abteilung nicht mehr arbeiten kann.

Setze halt viel Hoffnung in die Reha.

LG
liebling :winke
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murmel
Geschrieben am: 07 Mai 2011, 19:41


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Hallöchen meine Damen :;

@liebling
Meine KK meint, ich würde im Anschluss an die Reha wohl erstmal eine Wiedereingliederung machen.
Das was du als Wiedereingliederung bezeichnest wird wohl das „Hamburger Modell“sein.
Das war jeden falls bei mir so. Wo bei der/dein behandelnder Arzt die Stundenzahl der Arbeitszeit festlegt! In dem Fall bekommst du Krankengeld!
Bei mir waren es 3Wochen 3h, 3wochen 4h bist die Arbeitszeit erreicht wurde, was überhaupt noch möglich war/ist!
Sollte man Festellen! Das schon im 3h zuviel noch sind, wird das „Hamburger Model“ abgebrochen .In den meisten Fällen erfolgt eine weitere Krankschreibung!

Habe gelesen, dass die Wiedereingliederung sowohl von der KK, wie auch von DRV genehmigt und bezahlt werden kann.
Würde dann entweder Krankengeld oder Übergangsgeld bekommen.

Ist man nicht mehr in der Lage seinen Beruf aus zu führen, und der Arbeitgeber kann, nach der Krankschreibung einen anderen geeignete Tätigkeit zu Verfügung stellen um dem Arbeitnehmer den/einen Arbeitsplatz zu erhalten! Um dem Arbeitgeber das schmackhaft zu machen wird dies auch oft dem Arbeitgeber von der DRV vorgeschlagen.
Wobei dann bei der Rentenversicherung Übergangsgeld beantragt werden muss!
Im Vorfeld kann dort aber auch wieder das Hamburger Modell durchgeführt werden!
Was nach meiner Meinung auch empfehlenswert ist!
Da gleich in die Vollen einsteigen halte ich, als einen großen Fehler

@kiki1106
Wenn Deine Wiedereingliederung nach der Reha beginnt wirst Du weiter für die Zeit der Wiedereingliederung
Übergangsgeld bekommen. Krankengeld bekommst Du dann keins.


Hallöchen kiki1106/annel

Die Frage die meiner Meinung steht was versteht ihr unter Wiedereingliederung!
Gleich in die volle Arbeitszeit in seinem Beruf wieder einsteigen?

Zahlt da die Rentenversicherung so geht es gleich in die Vollen!
Dies ist dann eine Maßnahme der DRV um den Arbeitsplatz dem Arbeitnehmer zu erhalten!


murmel :bank
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annel
Geschrieben am: 08 Mai 2011, 08:30


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Hallo Liebling
hallo Murmel,

bei meinem BSV der LWS in 2006/2007 kam ich am 15.02. aus der Reha. Anschliessend begann die Wiedereingliederung, wie gesagt
schon in der Reha beantragt, die Stundenzahl hat damals die dortige Stationsärtin festgelegt.
Beginnend mit 3 Std. tgl. bis zum 11.3., danach direkt auf die 6 Stunden.

Mein Hausarzt hat dies jedoch dann nach dem 11.3. nochmals auf weniger als die 6 Std. revidiert, im einzelnen kann ich allerdings nicht
mehr daran erinnern. Jedenfalls ging meine Wiedereingliederung bis zum 30.03.
Konnte damals dann noch meinen Resturlaub vom Vorjahr nehmen.

Werde dies jetzt nach meinem BSV in der HWS wohl auch so machen, die KK hat mich ja schon dazu aufgefordert. Ist auch im Sinne meines AG, was mich allerdings noch total belastet ist, wenn die Wiedereingliederung bzw. was danach kommt, also voll Arbeiten nicht funktioniert?
IN dem Altenheim bei uns gibt es keine andere Tätigkeit.

Allen noch einen schönen sonnigen Muttertag (wurde heute schon mit Blumen überrascht, sowie eine Einladung von meinem Sohn zum Mittagessen :klatscht


lg
anne
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murmel
Geschrieben am: 08 Mai 2011, 11:06


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Hallöchen annel :;

Auch wen es andere anders sehen!
Ich kann dir nur raten im Vorfeld schon dir mal eine Rentenauskunft zu holen!
Entscheidend ist doch die Frage ob du überhaupt noch in deinen Beruf arbeiten kannst!
Wichtig ist wieder außerdem Deine Leistungsfähigkeit fest zu stellen!
Schau mal in den Beitrag was ich da geschrieben hab es trieft da auch einiges auf dich zu!

http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php...d=3842304&st=0&

Noch eins Arbeitszeit nicht selber reduzieren, nicht selber kündigen
Wie es weiter gehen kann, gibt es da einige Möglichkeiten aber immer eins nach dem anderen
Na das war es erst mal!
murmel :bank

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