Bandscheiben-Forum

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> Reha und Arbeitslosigkeit?
oprah45
Geschrieben am: 13 Apr 2011, 00:55


Neu hier
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Hallo,
ich bin neu hier und hoffe dass jemand mir helfen kann. Ich habe am HWS eine Versteifung, ein Blockade der BWS und seit paar Monaten schmerzen in der LWS, also direkt gesagt bin ich eine Groß-Baustelle :braue
Ich habe noch bis 31.03.11 gearbeitet und wurde betriebsbedingt gekündigt, bin aber ab 28.03.11 vorerst bis 29.04.11 krankgeschrieben. Das heißt, ich habe kein Arbeitgeber, bin nicht Arbeitslos gemeldet und beziehe Krankengeld von der Krankenkasse.

Auf Empfehlung meiner Hausärztin habe ich einen Reha Antrag bei der Rentenversicherung gestellt und warte auf die Antwort.
Meine Frage wäre: stimmt es, dass ein Arbeitsloser automatisch aus der Reha als Arbeitsfähig entlassen wird, da er gar kein AG mehr hat? Ich lebe seit 2006 mit unglaubliche Schmerzen, hab trotzdem gearbeitet und Schmerztabletten geschluckt, jetzt ist die Grenze erreicht und kann einfach nicht mehr. Unzähligen Therapien wie KG, KGG, manuelle Therapie, Osteopathie, Dorn-Technik, Massagen, Bäder und sogar eine Nervenverödung der BWS haben keine Linderung gebracht.

Was soll ich tun, falls die Reha-Entlassung Arbeitsfähig ist? Kann mich meine Hausärztin danach weiter krankschreiben? Muss ich mich sofort Arbeitslos melden?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

oprah45
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Jürgen73
Geschrieben am: 13 Apr 2011, 04:17


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Hallo Oprah45,

willkommen im Forum.

Solange du krank geschrieben bist kannst du dich eigentlich nicht Arbeitsamt melden. Normalerweise wirst du dann wieder nach Hause geschickt.
Es sei denn dein Krankengeld läuft aus. Dann such mal nach §125 oder Aussteuerung hier im Forum.

Aus der Reha mußt du nicht unbedingt arbeitsfähig entlassen werden.
Eventuell befürworten die Rehaärzte sogar einen Rentenantrag.
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murmel
Geschrieben am: 13 Apr 2011, 19:19


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Hallöchen oprah45 ,Jürgen73 und Ihr anderen

Schau dir mal den Beitrag an vielleicht auch die anderen die Rente beantragt, es noch vorhaben und eine Ablehnung erhalten haben! Ein paar wichtige Hinweise
Vielleicht ziehen die Moderatoren noch Hinweise raus was die Gutachten betrifft!

http://www.rbb-online.de/diejuryhilft//die...6_9_512x288.mp4

Aber nun zu deiner Frage
stimmt es, dass ein Arbeitsloser automatisch aus der Reha als Arbeitsfähig entlassen wird
Das mit den automatisch Arbeitsfähig als Arbeitsloser stimmt so nicht!

Zweck und Sinn einer Reha ist das Ziel die Arbeitsfähigkeit , Leistungsfähigkeit, wiederherzustellen !
Ist dieses nicht möglich da beim Patient die Erkrankung zu einer Erheblichen Leistungsminderung geführt hat wird ( sollte eigentlich) die Leistungsfähigkeit geprüft! (0-2,59h,3-5,59h)

Sollte die Leistungsfähigkeit aber 6h betragen so wird man als Arbeitsfähig befunden.
Dies ist Ob man im Arbeitsleben steht, Krank geschrieben , Arbeitslos,
oder Rückwirkend Voll - EU – Rente für die Dauer der Reha( so was gibt es
auch)
Die Hausärztin kann ,so lange das MDK da nichts gegen hat und du noch deine 78 Wochen hast!

Jürgen schreibt schon eigentlich nicht!
Aber ich kann nur raten dem AA mit zu teilen das du am……. Aus dem Arbeitsverhältnis entlassen worden bist und zu jetzigem Zeitpunkt noch krankgeschrieben bist!
So kann man dir Mangelnde Mitteilungspflicht nicht vorwerfen!
Wen du es selber ab gibst dann dir das schriftlich bestätigen lassen, Fax ist da auch eine Möglichkeit den Sendebericht dann ausdrucken und anheften und zum Schluss Brief mit Rückantwortkarte.
Ich Hoffe du hast das schon gemacht Bandis werden zum Sammler!
http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php?showtopic=28431

Nach Ich hoffe dir da ein wenig weiter geholfen zu haben

Alles Gute
murmel :bank


Lieber Jürgen
Ich weiß nicht wie lange der Link noch zur Verfügung gestellt wird schaut euch den unbedingt als Betreuer /Moderatoren an!

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vrori
Geschrieben am: 14 Apr 2011, 19:19


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Hallo,

und pass schön auf, die KK hat dann die Möglichkeit zu sagen: für den jetzigen Beruf ist sie arbeitsunfähig, aber für jeden anderen Beruf kann sie arbeiten..und dann verweigern die gern das Krankengeld...
also bitte keine Schweigepflichtentbindung wegen des REHA-Berichts an die KK....

LG
Vrori
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tweety123
Geschrieben am: 14 Apr 2011, 21:01


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Hallo oprah45,

zum einen, nein es nicht wahr, dass Arbeitslose immer als Arbeitsfähig entlassen wird, ich war in den letzten 11 Monaten 3x in AHB und
wurde jeweils AU b.a.w entlassen, aber leider mit dem Satz die Patientin kann nach Ablauf von 3 Monaten Post OP 6-8 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Aber nun der wichtige Hinweis, du musst dich natürlich sofort beim Arbeitsamt melden, da du sonst nicht KK und RV bist, die werden dich dann sicherlich direkt an deine KK weiterleiten.

Ja und Vrori hat "leider" Recht, ist mir in der 1 und 3 AHB passiert, könnte wenn ich könnte mir in den :tritt
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rino
Geschrieben am: 14 Apr 2011, 23:03


aktiver Schreiber
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Hallo Ophra,

du hast Einfluss auf den Rehabericht. Bei der Abschlussuntersuchung fragt der Arzt ob Du in der Lage bist wieder zu arbeiten.
Dementsprechend steht es im Rehabericht.
Ich habe bisher immer die Erlaubnis gegeben zur Vorlage beim MDK. Mir ist dadurch noch Kein Nachteil entstanden. Beim Rehabericht handelt es sich um ein Gutachten. Du kannst Dir dadurch weitere Gutachten ersparen. Hab keine Angst davor, du hast ja nichts zu verbergen.

lg
rino


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