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| tabsi37 |
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Neu hier ![]() Gruppe: Mitglied Beiträge: 2 Mitgliedsnummer.: 18.304 Mitglied seit: 12 Mär 2011 |
Vorgeschichte
05.12.2005 Sequestrektomie und neurolyse L5/S1 bei Bandscheibenvorfall mit kaudaymptomatik und parese 21.03.2006 wurzeldekompression L5/S1 27.08.2007 spondylodese und laminektomie L5/S1 bei spondylolisthesis und hemikaudasymptomatik Aktuell 22.02.2011 SCS implantiert - neurostimulationsgerät Hypaesthesie und Allodynie L5/S1 Angeborene Spina bifida Urge-Syndrom peronaeusparese depression Medikation Jurnista 16 mg Gabapentin 3x 800 mg Xeristar 60 mg Mirtazepin 15 mg Diclofenac 75 mg bei Bedarf Bin seit 8.2.11 krank geschrieben. Habe bisher vollzeit als Verwaltungsangestellte gearbeitet, besser gesagt habe mich jeden Tag in die arbeit geschleppt und dann direkt nach hause und geschlafen, damit ich für den nächsten tag wieder fit war. habe dies bis Februar durchgezogen, dann konnte ich nicht mehr und ich willigte zur SCS-implantation ein. Diese war erfolgreich, die Durchbruchschmerzen sind weg, die Medikation und alles andere ist jedoch gleichgeblieben. Ich kann aufgrund der krankheit einfach nicht mehr vollzeit arbeiten - auch nicht mit SCS. - Hat jemand diesbezüglich erfahrung und kann mir tipps und infos über die berufsunfähigkeitsrente geben? - oder erwerbsunfähigkeitsrente? - Anträge? - Habe ich reelle chancen darauf? Ich weiß einfach nicht wie es weitergehen soll - vollzeit ist einfach nicht mehr möglich, teilzeit wg geld auch nicht, da ich single bin. Bitte schreibt mir - bin euch für jede mitteilung sehr dankbar :; :; :; :; :; |
| rencsi |
Geschrieben am: 13 Mär 2011, 09:52
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 572 Mitgliedsnummer.: 13.174 Mitglied seit: 15 Jan 2009 |
Guten Morgen!
Berufsunfähigkeitsrente wirst du nicht bekommen. Dafür bist du zu jung. Die BU-Rente ist für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Erwerbsminderungsrente kannst du bei der DRV beantragen. Ob du sie bekommst oder nicht kann dir hier sicher niemand sagen. Teilzeit? Würde ich nicht machen. Dann evtl. Teilerwerbsminderungsrente + Arbeit...wenn du es schaffst. Was ich nicht verstehe ist, dass du das SCS bekommen hast und die Medis nicht reduzieren konntest. Ich selbst habe ein SCS von Medtronic seit 07/2009. Die erste Plattenelektrode war zu klein und zu tief gelegt, hat aber dennoch Linderung gebracht. Das neue System -habe ich seit Januar 2011- mit einer 16-poligen Plattenelektrode ist so gut, dass ich von meinen Jurnista weg bin. Habe vorher Palexia und 32mg Jurnista genommen. Jurnista wie geschrieben von 32 mg auf 0 und nun nur noch das Palexia. Als Erfolg wertet man so in etwa eine Linderung von 50-60%. Was hast du jetzt für Schmerzen? (Knochen oder Nerven) Anträge kannst du dir direkt über die Seiten der DRV ausdrucken oder gehst eben hin. Bist du evtl. im VDK oder SOVD. Warst du schon zur Reha? Reha geht vor Rente.......Wie sieht es mit KG aus? Hast du schon einen GdB? LG rencsi |
| murmel |
Geschrieben am: 14 Mär 2011, 21:58
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.986 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 |
Hallöchen tabsi37 :;
@rencsi Teilzeit? Würde ich nicht machen. Dem kann ich nur zustimmen! Bist du Beamter/ arbeitest du im Öffentlichen Dienst? Wen du nicht arbeitsfähig bist dann melde dich Krank! Sollte deine Krankschreibung öfters/länger sein wird sich deine Krankenkasse melden durch das MDK. Das sollte man nicht als negativ ansehen den es ist die Stelle die deine Leistungsfähigkeit feststellt/ Feststellen kann! Die Feststellung der Leistungsfähigkeit ist der springende Punkt sollte man eien EU-Rente beantragen. Auch dein Arzt solle wen du eien längere Krankschreibung hast in diesem Zeitpunk deine Leistungsfähigkeit dokumentieren ( 0- 2,59h,3-5,59h)! Zum nach lesen Übergangsregelung Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, behalten ihren Berufsschutz und können auch nach dem 31.12.2000 weiterhin einen Anspruch auf Teilrente wegen Berufsunfähigkeit erwerben. Sie erhalten eine halbe Erwerbsminderungsrente auch dann, wenn sie in ihrem bisherigen oder einem zumutbaren anderen Beruf nicht mehr 6 ( 5,9h) Stunden täglich arbeiten können.(Stand: 01.01.2001) ... Alles andere ist im SGB nachzulesen. Das mit dem zumutbaren Beruf ec. Ist schwammig Ich weis nicht ob du mein Zitat nicht gelesen hast „begründet und nicht begründet abgelehnt! Auch wen ich mich hier noch ein mahl wieder hole Die Gutachten sind Oft: Die Aussagen im Gutachten sind schwammig !Was ist damit gemeint? Keine Aussage wie lange (Stunden)Du überhaupt noch arbeitsfähig bist ! Das sind hier bei die springenden Punkte! Wie viel Beschwerden du hast ist dabei nicht der ausschlagende Punkt ! Auch wenn es nur der eine ist das du nicht mehr wie 2Stunden arbeiten kannst Dieses sollte dann in einem Gutachten deutlich hervorgehoben werden .bzw. geprüft werden wie lange du es überhaupt noch geht Ich weis wo von ich hier Rede. Schaut doch mal ins SGB rein dann werdet ihr es verstehen. geschrieben am: Montag, 12.Dezember 2005, 11:28 Uhr Auch bei Anträgen klarmachen das eure Arbeitsfähigkeit auf ...... gesunken ist!!! und vom behandelnden Arzt bestätigen lassen Artest verlangen wie lange Arbeitsfähig geschrieben am: Montag, 12.Dezember 2005, 17:34 Uhr Die Krankenversicherungen verlangen Berichte in bestimmten Zeiträumen zu den Diagnosen ,Befunde und Therapien .(Was auch OK ist) Da wir die wir oft nicht nur eine Krankheit haben und Krankheiten oft im zusammen zusehen sind. Diese den Diagnosen ,Befunde und Therapien können teils mit /ohne Genehmigung eingesehen werden von der Rentenstelle ,vom Versorgungsamt und von den Sozialgerichten Ich glaube den Reha - Ärzten ist die Beurteilung wie sie im § des SGB bekannt! Also Arbeitsfähigbeurteilung müsste so eigentlich lauten! Der Patient ist 0-2,59h (unter 3Stunden arbeitsfähig )= Vollerwerbsunfähig 3-5,59h(unter 6 Stunden arbeitsfähig ) = Teilerwerbsunfähig Ich hoffe ich konnte dir damit helfen. murmel :bank |
| murmel |
Geschrieben am: 27 Mär 2011, 23:13
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.986 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 |
Hallöchen tabsi37 :;
Du hast ja weiter auf deine Anfrage nichts mehr hören lassen! Solltest du als Verwaltungsangestellte Verbeamtet sein sieht die Sache etwas besser aus! Das was ich da geschrieben hab trifft auf den normalen Arbeitnehmer zu. Wichtig ist nicht kündigen! Leistungsfähigkeit feststellen lassen aber das hab ich ja schon in meinem Beitrag zu deiner Anfrage geschrieben1 Du könntest ja mal Antwort geben! Mit freundlichen Grüßen aus Berlin murmel :bank |
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