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Hildegard 15 |
Geschrieben am: 23 Jan 2011, 15:18
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 5 Mitgliedsnummer.: 17.854 Mitglied seit: 11 Jan 2011 ![]() |
Hallo, bin neu hier in diesem Forum. Habe zwar oft eure interessanten
und sehr informativen Beiträge gelesen, aber heute stelle ich zum ersten mal eine Frage. Bin im Oktober zum zweiten mal an der HWS opperiert worden, Diagnose: Zervikale Myelopathie bei Bandscheibenvorfällen und Spinalkanalkanalstenose in Höhe 3/4 sowie HW5/6 bei Zustand nach ventraler Spondylodese in Höhe HW4/5. Zudem habe ich Bandscheibenvorfälle in der LWS sowie degenerative Bandscheibererkrankung in Höhe LW 4/5 und LKW 5SKW 1. Eine Reha vor OP war erfolglos. Dort wurde mir auch zur OP geraten. Seit meiner ersten OP im Jahre 2004 Ausfälle sowie Schwäche im li. Arm bzw. mittlerweise auch im Bein. Eine Besserung hat auch die zweite OP nicht gebracht. Bei meinem letzdem Besuch beim Neurochirugen, wurde mir angeraten eine Facettengelenksdenevation durchführen zu lassen. Sollte dieses auch nicht helfen würde man auch über eine Versteifung der LWS nachdenken. Die Rückenmarksschädigungen wären nun mal da und eine Prognose kann nicht erstellt werden. Zu meiner Person: Bin 48 Jahre alt, war 15 Jahre als Altenpflegerin tätig, wurde aufgrund von Bandscheiben- vorfällen im Jahr 1997 als Bürokauffrau umgeschult, seitdem Probleme mit der HWS. Kann aufgrund der gesundheitlichen Probleme nicht lange sitzen. Stehen , liegen usw. Auch Vorhaltearbeiten mit den Armen sind sehr schwierig. Mir wurde angeraten Erwerbsminderungsrente zu beantragen, habe nun einen Termin beim Rentenbeauftragten. Wollte euch fragen , wie eure Erfahrungen in diesem Bereich sind. Bin zeimlich hilflos. Freue mich auf eure Antworten. :; Gruß Hildegrad 15 http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php...t&CODE=00&f=28# |
Harro |
Geschrieben am: 23 Jan 2011, 18:02
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin Hildegard,
Zitat Mir wurde angeraten Erwerbsminderungsrente zu beantragen, Kannst du machen, besser wäre aber erst eine Reha, gesponsert von der DRV, zu beantragen um festzustellen in wie weit du noch erwerbsfähig bist. LG Harro :winke P. Schieb dich mal ins Rentenforum. |
parvus |
Geschrieben am: 23 Jan 2011, 18:36
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallole :winke
die Chancen stehen wohl meistens 50/50. Die DRV-Bund wird Deinen Rentenantrag prüfen und alle vorliegenden Befunde gegenüberstellen, Rehaberichte einfließen lassen und die schon vor Jahren erfolgte Umschlung beachten, evtl. Gutachten in Auftrag geben und/oder nochmals eine Reha zur Rentenbegutachtung von Dir einfordern. Wie sieht denn der letzte Rehabericht aus, hat man da bereits auf eine drohende Erwerbsunfähigkeit hingewiesen, was hat man damals schon prognostisch erwähnt, wie wurde Deine aktuelle und prognostische Arbeitsfähigkeit eingestuft? Dir sollte bei allem bewusst sein, dass die damalige Umschulung jetzt schon als eine leichte Tätigkeit im allgemeinen Sinn gilt. Würde man nun dokumentiert haben, dass Du leichte oder sogar zeitweise auch noch bis mittelschwere Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kannst, dann würde man Dir sicher eine Vollzeittätigkeit weiterhin zutrauen. Es gilt, das positive und negative Leistungsbild gegenüberzustellen. Bei allem wird man auch auf Deinen Jahgang achten, da Du nach dem 2.1.1961 geboren bist, gilt für Dich das alte Rentenrecht und somit ein Berufsschutz nicht, also man wird auf alle zumutbaren Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen können. Die OP ist jedoch nach der Reha erfolgt, somit denke ich, dass man aktuell neu prüfen wird, wie der Gesundheitszustand nun zu werten ist. Wurde nach OP auch eine Reha oder AHB gemacht? Wenn dem so wäre, wie säh der Bericht aus? Hast Du eine anerkannte Schwerbehinderung? Bist Du im VDK oder einem SoVD oder hast Du eine Rechtschutzversicherung, um ggf. bei Ablehnung weitere Schritte einzuleiten? Alles Gute und nichts unversucht lassen! :winke parvus |
Hildegard 15 |
Geschrieben am: 24 Jan 2011, 09:25
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 5 Mitgliedsnummer.: 17.854 Mitglied seit: 11 Jan 2011 ![]() |
Guten Morgen,
vielen Dank für die informative Antwort. In meinem Reha Bericht steht: Sie kann mehr als sechs Stunden in ihrem Beruf tätig sein, wenn sie nicht lange steht, liegt :P , oder sitzt. Sowohl sollten auch Vorhaltearbeiten mit dem linken Arm verhindert werden. Alle Ärzte fanden diesen Satz sehr befremdlich und meinten , ich sollte doch in einer Hängematte arbeiten. Meine Reha war im Juni letzten Jahres, bin AU mit Wiedereingliederung entlassen worden. Die Wiedereingliederung habe ich nach einer Woche abbrechen mussen, da es wirklich nicht ging. Eine Schwerbehinderung von 30 GdB liegt vor. Verschlimmerungsantrag habe ich im Dezember gestellt. Mitglied im VDK bin ich auch, habe ihn aber noch nie in Anspruch genommen. Habe eine erneute Reha bei der KK beantragt, dort wurde ein Gutachten erstellt, anhand meines Krankenhausberichtes, aus dem hervorgeht dass totale Erwerbsminderung droht, wurde mir mündlich mittgeteilt. Die KK hat wohl Eine Umwandlung von Reha in Rente beantragt, die abgelehnt wurde, mit dem Vermerk einen neuen Rentenantrag zu stellen zwecks neuer Überprüfung. Habe auch schon von der RVA einen Bürostuhl und einen Schreibtisch erhalten, trozdem wurde alles nicht wirklich besser. Habe sehr viel Kundenkontakt und muss daher viel Sitzen. Wenn ich dann den Schreibtisch mal höher gestellt habe, kamen von der Leitung Bemerkungen, dass man glauben könne man sei in einer Kneipe, fehlt nur noch dass Bier!!! :r Fand und finde das alles gar nicht witzig, bin jetzt schon seit Mai vergangenen Jahres AU und es tritt keine Besserung ein. Wünsche euch einen schönen Tag |
Andreas 2 |
Geschrieben am: 24 Jan 2011, 10:16
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 668 Mitgliedsnummer.: 13.300 Mitglied seit: 29 Jan 2009 ![]() |
Guten Morgen Hildegard,
ich würde an Deiner Stelle ein Rentenantrag stellen.Mehr wie ablehnen kann man nicht. Du schreibst die KK hätte einen Rentenantrag gestellt und der wurde abgelehnt.Hast Du da etwas unterschreiben? Nach meiner Erfahrung gehe zum Versicherungsältesten der BfA der dir bei dem Antrag hilft. In würde mir vor allem vorher alle Unterlagen,Berichte etc. von den letzten 2 Jahren beschaffen und dem Antrag zu fügen. Wie gesagt ich kann da nur berichten wie ich es gemacht habe & nur empfehlen. Es gibt immer unterschiedliche Vorgehensweisen. Viel Erfolg & alles Gute. Andreas 2 |
Hildegard 15 |
Geschrieben am: 24 Jan 2011, 19:15
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 5 Mitgliedsnummer.: 17.854 Mitglied seit: 11 Jan 2011 ![]() |
Hallo Andreas,
danke für deine Antwort. Habe bei der Krankenkasse nichts unterschrieben. Habe Anfang Februar einen Termin bei dem Rentenbeauftragten der Stadt, der mit mir den Antrag bei der RVA stellt. Werde deinen Rat befolgen und alle Unterlagen beifügen. Du hast Recht, mehr als ablehnen können sie nicht. Aber ich habe ziemlich Angst davor, weil ich sehe mich körperlich überhaupt nicht mehr in der Lage vollschichtig zu arbeiten. Hoffe sie werden einer Minderung der Stundenzahl zustimmen. Liebe Grüße |
Harro |
Geschrieben am: 24 Jan 2011, 19:36
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin Hildegard,
Zitat Hoffe sie werden einer Minderung der Stundenzahl zustimmen. das wiederum ist ein Fehler geh auf die ganze EU Rente wenn dann im Endeffekt nur eine halbe rauskommt kann man in Zukunft darauf aufbauen. LG und viel Erfolg, Harro :winke |
parvus |
Geschrieben am: 24 Jan 2011, 21:19
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallole :winke
das Gutachten der KK solltest Du Dir aushändigen lassen! So hast Du es auch schriftlich, und nicht nur mündlich, was der med. Dienst dort prognostisch wertet. In der Regel ist der Wortlaut dahingehend, dass die "Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist" und § 51 SGB V gerechtfertigt ist. Zum Wortlaut des §, bitte anklicken! Eine solche Feststellung trifft u.a. der med. Dienst der KK, um von Seiten der KK dann die Antragstellung zur EMR-Rente (oder Reha vor Rente) von dem Patienten einzufordern. Code Sie kann mehr als sechs Stunden in ihrem Beruf tätig sein, wenn sie nicht lange steht, liegt , oder sitzt. Sowohl sollten auch Vorhaltearbeiten mit dem linken Arm verhindert werden. Mich befremdet es eher, dass Deine Ärzte diesen Satz befremdlich ansehen und darüber auch witzeln. Bei der Frage nach der zumutbaren Arbeitsfähigkeit, bei einem anzunehmenden Restleistungsvermögen, gilt es zu prüfen, ob der Antragsteller/Erwerbsgeminderte unter gewissen Einschränkungen und Zuhilfenahme von diversen Hilfsmitteln und durch veränderter Arbeitsplatzgestaltung s-/eine Tätigkeit aufnehmen kann. Das nennt sich am Ende der Prüfung "positives und negatives Leistungsbild" und das sollten die Ärzte ganz sicher kennen und deuten/asuwerten/einschätzen können :B Hierbei wird dann der anzunehmende zeitliche Umfang festgehalten (bei Dir mehr als sechs Stunden) und die Einschränkungen dokumentiert (bei Dir nicht lange sitzen, stehen, normal würde auch noch gehen dabeisein .... warum liegen, das frage ich mich allerdings?). Auch Zwangshaltungen werden näher beschrieben, oder eine psychische Belastbarkeit erläutert, Bück-Hebe-Streck-Funktionen dargelegt ... alles Auflistungen von Einschränkungen, um dann den noch zumutbaren Tätigkeiten gegenüber zu stellen. Bei Gutachten ist eine Feststellung nicht unwichtig , ob betriebsunübliche Pausen notwendig sind um den Arbeitstag zu bewältigen, ob man die Möglichkeit in den Pausen zum Liegen bekommen muss, ob diverse Hilfsmittel/Arbeitsplatzumgestaltungen notwendig werden usw. ... Die Ärzte sollten nicht witzeln, sondern lieber sich darauf konzentrieren, wie sie Dir fachlich helfen könnetne, in dem sie Dein Restleitungsvermögen gegenüber Deinen Einschränkungen stellen! Nur hier wird es letztendlich darauf ankommen, was dabei überwiegt ... also Restleitung in wie weit noch vorhanden oder doch mjher Einschränkungen und nicht zumutbar mit diesen arbeiten zu können :z Lasse Dich vom Rentenberater ausführlich aufklären, wie der Ablauf bei antragstellung geht, ansonsten den VDK mit ins Boot nehmen, wenn es um den Rentenantrag geht. :z Es wird sicher kein Spaziergang, die Rentenversicherung wird genau prüfen was noch geht und was nicht. Rechne mit einge Zeit, die hier noch übers Land ziehen wird, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Alles Gute :winke parvus |
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