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Harro |
Geschrieben am: 12 Jan 2011, 19:16
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin,
endlich wird mal recht gesprochen Abofallen sind gewerbsmäßiger Betrug Frankfurt. Ein aktueller Richterspruch stärkt die Verbraucherrechte im Internet: Online-Abofallen erfüllen den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs und können entsprechend geahndet werden. Dieser Richterspruch könnte die Rechtsprechung zur Online-Abzocke verändern: Das Oberlandesgericht Frankfurt erklärte jetzt, dass Abofallen im Internet den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs erfüllen, auch wenn sich Preisangaben im Kleingedruckten verstecken. Bislang wurden Anbieter im günstigsten Fall nur mit Unterlassungserklärungen überzogen, wenn sie nicht ganz offen auf Preise hinwiesen. Jetzt könnte ihnen eine Mindeststrafe von sechs Monaten Haft drohen. das Ganze hier klicken. Quelle: http://www.derwesten.de Allerdings finde ich 6 Monate lächerlich, 6 Jahre wären besser. :P Grüssle Harro :winke |
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