Bandscheiben-Forum

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> Reha Bericht, aktueller Reha Bericht
parvus
Geschrieben am: 08 Jan 2011, 10:23


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Hallole :winke

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ich werde den montag fragen. dann warte ich den bscheid von der rente ab.
sollte die rente nicht weiter gewährt werden Kann ich dann gegen diesen Bescheid widerspruch einlegen


Ich würde auch abwarten, wie der neue Bescheid aussehen wird, vielleicht erübrigen sich alle Gedanken und Du bekommst die Rente weiter bewilligt.

Leider sind solche Berichte für uns widersprüchlich, dass man bei gleichzeitiger AU in seinem Beruf jedoch vollschichtig in einem anderen arbeitsfähig ist ... aber auch nicht zu ändern, da man nicht nur nach seiner Leistungsfähigkeit für den zuletzt ausgeübten Beruf beurteilt wird, sondern die Frage nach einer weiteren Berufsfähigkeit sich grundsätzlich nach "dem allgemeinen Arbeitsmarkt" richtet.
Die AU gilt für den Moment, die Arbeitsfähigkeit jedoch ist die Prognoseaussage für die Zukunft.
Wenn die Prüfung dahingehend verlauten lässt, dass man hierbei noch vollschichtig sein könnte, dann ist hier dem MD der DRV natürlich die Möglichkeit offeriert der Rente nicht mehr zuzustimmen.
Sie könnten Dir z.B. eine nach Deiner Ausbildung/erworbenen Fähigkeiten im Arbeitsleben und Deinem Leistungsvermögen entsprechende Tätigkeit benennen.

Aaaaaber, soweit muss es nicht kommen, wenn der MD der DRV es anders sieht und den Aussagen im Rehabericht so nicht zustimmt, da doch erhebliche Einschränkungen, bei Wiederaufnahme einer Tätigkeit, vorliegen. :sch

Somit kann ich Dir nur empfehlen, dass Du die Pferde nicht ganz scheu machst und abwartest, wie man entscheiden wird.
Du hast, nach Zusendung des Bescheides, innerhalb von 4 Wochen die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen!

Manchmal kommt es anders als man denkt (ich habe es erlebt), denke ersteinmal positiv! :z

Alles Gute :winke parvus

Bearbeitet von parvus am 08 Jan 2011, 10:24
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Merle
Geschrieben am: 08 Jan 2011, 12:53


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Hallo zikkchen,

ich habe einen ähnlichen Rehabericht erhalten. Es steht eindeutig, dass Entlassungsstuatus gleich Aufnahmestatus ist. Es steht eindeutig, dass Schmerzen und das Krankheitsbild sich nicht geändert haben. Es steht desweiteren darin, dass mein Knie noch zusätzlich den Dienst versagt. Ich bin AU entlassen worden - jedoch fähig meinen Beruf weiterhin vollschichtig auszuführen. Auch die Einschränkungen mit Hocken, Stehen, etc. sind darin enthalten. Es steht auch darin, dass ich nicht länger als 20 Minuten Sitzen kann.

Mein Reha-Arzt schreibt jedoch auch darin, dass meine Schmerzmedis reduziert werden sollen, damit ich ohne Targin wieder Autofahren kann und dann wieder arbeiten kann.

Durch meine Freundin von der DRV habe ich den Reha-Bericht gleich nach Eintreffen nach Hause bekommen. Sie rät eine Beschwerde zu schreiben an den Vorstand oder die geschäftsführung der DRV über den ärztlichen Entlassungsbrief und die ärztliche Behandlung/Beurteilung. Ein Entlassungbrief wird nach ihrer Aussage niemals geändert, jedoch wird die Beschwerde dazu führen, dass der brief anders bewertet wird. Dieser Entlassungsbrief wird für die nächsten 3 Jahre gewichtet, danach wird er vernichtet, da die Angaben dann zu veraltet sind.

Hoffe Du kommst weiter bei dem Arzt.

Liebe Grüße
Merle
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zikkchen 39
Geschrieben am: 09 Jan 2011, 11:01


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huhu

also meine freundin war letztes jahr in einer stationären reha. in dem entlassungsbericht von der reha standen sachen drin wo sie nicht mit einverstanden war. da wurden untersuchungen angegeben die sie überhaupt nicht bekommen hat u sie wurde arbeitsfähig entlassen. obwohl sie arbeitsunfähig zur reha ist. sie hat der klinik einen saftigen brief geschrieben u sich über den arzt beschwert u das sie mit den sachen die da drin stehen würden nicht einverstanden ist.
darauf hin haben die den bericht etwas geändert.

ich werde morgen meinen arzt mal fragen. hören was der sagt . und dann den rentenbericht abwarten.

einerseits würde ich echt gerne arbeiten gehen. ich bin jetzt 2 jahre zuhause und es nervt nur noch. aber meine angst ist ich gehe wieder arbeiten ( das was ich voeher auch gemacht habe )
und mein rücken fängt noch mehr an zu schmerzen. und ich muss wieder zum dok mich krankschreiben lassen.
dann ist meine rente weg.
und von wem bekomme ich dann noch geld ? der arbeitgeber brauch ja glaube die ersten 3 jahre nichts zu bezahlen wenn ich auf grund des rückens wieder krank werde.

dieses ungewisse macht einen verrückt

gruss
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siobhan
Geschrieben am: 09 Jan 2011, 11:44


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Hallo Zikkchen,

bei mir wurde der Rehaentlassungsbericht auch mal geändert, siehe: http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php...9716&hl=siobhan

Möglichkeiten, wie es weitergehen könnte, gibt es ja noch mehr ...

- stufenweise Wiedereingliederung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben... Das könnte eine Umschulung sein, aber auch Unterstützung am jetzigen Arbeitsplatz ...
- Teilerwerbsminderungsrente
- volle Erwerbsminderungsrente

An Deiner Stelle würde ich mir jetzt Gedanken machen, was ich gerne möchte und dann mit den Ärzten zusammen überlegen, ob das realistisch ist (ein gescheiterter Arbeitsversuch kann einen ganz schön ´runterziehen ...). Ja und danach einig werden mit der Rentenversicherung. Drücke Dir dafür die Daumen :up

LG,

Siobhan :;
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zikkchen 39
Geschrieben am: 09 Jan 2011, 13:50


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Hallo an Alle

Ich habe mir gerade nochmal den Rehaentlassungsbericht von 2009 angeschaut.

da steht auch drin das ich nur noch Mittelschwere bis leichte Arbeit ausüben darf. und nicht mehr wie 15 kg heben . und in VOLLSCHICHT



Und jetzt in meinem neuen Rehaentlassungsbericht von 2010 steht ja drin :

das ich nur noch LEICHTE arbeiten in VOLLSCHICHT ausüben darf. und nur noch max 10 kg heben.


Dann habe ich ja doch noch Hoffnung das die Rente weitergewährt wird.

Wie ist das eigentlich mit der Medikamenteneinnahme

Ich nehme ja 3x am tag Tilidin 150/12mg und 2-3x Lyrica 75

Normal darf man ja mit diesen Tabletten kein Auto fahren. Kann ich mir von meinem Orthopäde ein Schriftstück aufsetzen lassen , das ich diese Tabletten nehme ?

Oder muss ich das nicht. Falls man mal von der Polizei angehalten wird.

Dann hatte ich hier im Forum gelesen das man sich ein Schein bei Arzt holen kann , das man nur noch ? kg heben darf . Stimmt das ?


grüssle u danke für eure antworten :;
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chrissi40
Geschrieben am: 09 Jan 2011, 14:04


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Hallo zickchen,

den Schein mit der maximalen Hebeleistung würde ich mir auf jeden Fall vom Arzt zur Vorlage bei Arbeitgebern holen, den muss dir der Arzt ausfüllen, es kostet manchmal Geld, ich würde warten bis ein Arbeitgeber den auch verlangt, normalerweise glauben sie dir das ja, denn du suchst ja nichts wo du schwerer heben musst,
denn wenn dich jemand so einstellt musst du in der Regel ja sowieso zum Betriebsarzt (je nachdem welche Branche) und dort musst du es eh nachweisen.

bei den Medikamenten Tilidin und Lyrica gab es hier schon zich Berichte darfst du kein Auto fahren, laut Nebenwirkungen verzögern sie die Reaktionen und das taugt nunmal nicht zum Auto fahren.
So einen Schein stellt dir auch kein Arzt für die Polizei aus.

Nachzulesen hier:
http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php?showforum=46

LG chrissi :angel
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parvus
Geschrieben am: 09 Jan 2011, 14:50


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Hallole :winke

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Ich habe mir gerade nochmal den Rehaentlassungsbericht von 2009 angeschaut.
da steht auch drin das ich nur noch Mittelschwere bis leichte Arbeit ausüben darf. und nicht mehr wie 15 kg heben . und in VOLLSCHICHT

Und jetzt in meinem neuen Rehaentlassungsbericht von 2010 steht ja drin :
das ich nur noch LEICHTE arbeiten in VOLLSCHICHT ausüben darf. und nur noch max 10 kg heben.

Dann habe ich ja doch noch Hoffnung das die Rente weitergewährt wird.


Ich mag Dir nicht die Hoffnung nehmen, möchte Dir aber mit dem folgenden Link auch etwas zum Lesen geben wie die Beurteilung/Handhabung/Bedeutung von solchen GA ausfällt z.B. wie der Wortlaut "leichte" und "leichte bis mittelschwere" ausgelegt werden kann und verschiedenes noch mehr. :z hier der Link!

Auch ich denke nicht, dass ein Arzt Dir bescheinigen wird, dass Du max. 10 kg heben darfst, denn erstens steht es im Bericht und kann nachgelesen werden und zweitens sind 10 kg noch recht viel ... (im Vergleich zu meinem Bescheid, da steht drin max. 2kg!)

Wenn man Dir bescheinigen würde (was ich jedoch nicht glaube), dass Du kein Auto mehr selber steuern dürftest, dann würde das aber auch für alle Fahrten (auch privat) gelten und wäre dann wohl auch aktenkundig und das würde ich mir z.B. sehr genau überlegen, ob ich mich so abhängig/immobil machen wollte, ggf. den Führerschein abgebe :kinn

An der Beurteilbarkeit für oder gegen eine Weiterzahlung der EMR würde das, meines Erachtens nach, auch nichts bringen.
Die DRV würde dann, falls es um die Fragestellung des Weges zur Arbeitsstelle hinauslaufen würde, auf öffentlich Verkehrsmittel hinweisen. Primär wäre es denen sogar egal, wie Du zur Arbeit kämst.

Mein Anwalt hatte auch auf die Wegfähigkeit und die Unzumutbarkeit, respektive, durch unser ländliches Wohnen und keiner öffentlichen Anbindung, hingewiesen. Das ist jedoch unerheblich bei der Fragestellung ob vollschichtige Arbeitsfähigkeit besteht. Auch ob es einen Job (falls man eine Verweistätigkeit benannt bekommt) am Wohnort gibt, ist nicht relevant. Man wird eher darauf verwiesen, den Wohnort zum Arbeitsplatz hin zu verändern!

Diese ganze Fragestellung ist bei mir u.a. im Verfahren auch aufgetaucht und fand keine Relevanz.
Die einzige Relevanz die man nicht überlesen/übersehen durfte war, dass ich mit einem "angeblich" zumutbarem Job nicht auf das Gehalt käme, was meinem letzten Gehalt in einem angemessenen Rahmen gegenüberstand. Eine zumutbare Teilzeittätigkeit noch viel weniger.

Somit bekam ich dann zunächst die Arbeitsmarkt-Rente für 3,5 Jahre (davon 2,5 Jahr nachträglich).
Nach erfolgter Nachprüfung wurde der aktuelle Gesundheitzustand dann als zwischenzeitlich erheblich "verschlechtert" angesehen und man stufte eine Besserung in Zukunft für unwahrscheinlich ein, sodass die Rente als Dauer-Rente weiterbewilligt wurde.

Du wirst ganz sicher abwarten müssen, wie die DRV in Deinem Fall entscheidet. :sch Gruß parvus

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Ave
Geschrieben am: 10 Jan 2011, 00:36


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Hallo

Wenn man Dir die Rente nicht verlängern sollte, dann kommt es drauf an, ob Du noch Anspruch auf Krankengeld hast, falls nicht, dann musst Du zum Arbeitsamt - falls Dir noch ALG I zusteht, dann bekommst Du erst das und falls nicht, musst Du ALG II also Hartz 4 beantragen und die Weitergewährung der Rente notfalls einklagen.

Vlt schickt man Dich ja nochmals zu einem Gutachter, darauf würde ich mich aber nicht unbedingt verlassen, es kann schon sein, dass die RV sich nur auf den Rehabericht verlässt.

:winke
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zikkchen 39
Geschrieben am: 10 Jan 2011, 07:22


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Hallo Ave

Bevor ich zur Arge gehe muss Weihnachten u Ostern auf einen Tag fallen. Das wäre das allerletzte was ich machen würde. Lieber gehe ich auf alle 4 re Arbeiten.

Ich warte jetzt mal den Rentenbescheid ab. Denke der wird wohl diese Woche kommen. Das letzte mal ging es auch ganz schnell.


gruss
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Hundi
Geschrieben am: 10 Jan 2011, 13:44


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Hallole zikkchen 39,

ups, hm, so wie du habe ich am Anfang auch gedacht. Aber glaube mir, wenn du es vor Schmerzen mit dem Arbeiten nicht mehr schaffst, dann ist dir auch dieser Weg zur Arge egal.

Möchte dir ein wenig Mut machen:

Ich dachte auch, da gehe ich niemals hin. Als ich es dann doch nicht umgehen konnte, bin ich dann zur Arge und war sehr sehr erstaunt, wie freundlich die Mitarbeiter dort alle waren. Das hätte ich wirklich nicht gedacht. Ich dachte, die denken jetzt bestimmt, da kommt eine, wo nicht arbeiten will. Aber dem war wirklich nicht so.

Weiß jetzt nicht, ob es in jedem Bundesland gleich abläuft. Erst wurden meine Personalien aufgenommen. Dann kam ich zu einer weiteren Dame, welche mir dann erklärte, dass ich in ein paar Wochen nochmal kommen muss, zu meiner persönlichen Beraterin.

Gesagt getan. Und auch diese Beraterin war überaus freundlich. Sie hat meine körperlichen Beschwerden und Beeinträchtigungen aufgenommen und mir dann mitgeteilt, dass ich in ein paar Wochen eine Info vom med. Dienst bekommen werde.

Nach weiteren 6 Wochen hat mich dann meine persönliche Beraterin angerufen, dass die Infos vom med. Dienst vorliegen und ich bitte doch mal vorbeikommen möchte.

Als ich diesen Termin dann hatte, wurde mir mitgeteilt, dass das Leistungsvermögen unter 3 Std. eingestuft wurde und somit wurde ich auch aufgefordert, die Rente zu beantragen.

Auch heute noch, nach ca. 6 Monaten ruft meine persönliche Beraterin immer mal bei mir an und erkundigt sich nach dem Stand der Dinge - sprich in wie weit die Rente bearbeitet wurde. Bei mir dauert es etwas länger, da noch die BG mit im Spiel ist. BG-Rente wird bei der DRV teilweise angerechnet.

Also, quäle dich nicht zu arbeiten, wenn es nicht geht. Du tust deinem Körper damit keinen Gefallen und machst vielleicht noch mehr kaputt, als schon ist. Die Menschen bei der Arge waren bei mir wirklich sehr hilfsbereit und so wird es auch bei dir sein.

Wünsche dir ganz ganz viel Glück.

Viele liebe Grüßlein
Hundi

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