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zikkchen 39 |
Geschrieben am: 07 Jan 2011, 16:16
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 532 Mitgliedsnummer.: 13.739 Mitglied seit: 27 Mär 2009 ![]() |
huhu ihr lieben :P
ich habe mir heute von meinem hausarzt meinen aktuellen rehabericht geholt. da steht drin : die durch die erkrankung der patientin bedingte einschränkung ist unter berücksichtigung von anamnese und behandlungsverlauf langfristig so eingeschränkt , dass sie ihren zuletzt ausgeübten beruf in der vorgeschriebenen form nicht weiter ausüben kann. auf dem allgemeinen arbeitsmarkt können noch ausschließlich leichte tätigkeiten , im wechsel von gehender , stehender u sitzender arbeitshaltung VOLLSCHICHTIG verrichtet werden. Was heißt vollschichtig ????? dann steht noch bei Negatives Leistungsbild : es bestehen einschränkungen sowohl im zuleszt ausgeübten beruf als auch auf dem allgemeinen arbeitsmarkt für ständiges bzw überwiegendes , insbesondere einseitiges heben und tragen von lasten über 10 kg sowie für die tätigkeiten die mit häufigem , ständigem bzw überwiegendem bücken verbunden sind. ständige oder überwiegende arbeiten im knien bzw in der hocke sollten weitmöglichst vermieden werden. bzw sind der patientin auf dauer nicht mehr zuzumuten . jetzt bin ich mal gespannt wie die rentenstelle entscheidet. bekomme ich noch weiter rente oder läuft die ende januar 2011 aus. ich habe heute einen antrag bekommen zur teilhabe am arbeitsleben. habe dann dahin angerufen , wollte wissen was ich damit machen soll. da ja noch meine rente läuft bis ende januar. ich fragte wie sie sich das vorstellen würden mit dem arbeiten. ich würde es grad so schaffen meinen haushalt zu machen ( wegen der schmerzen ) . nehme immer noch 3x tägl tilidin 150/12 mg und lyrica 75 2x tägl ohne die tabletten geht nichts wie soll ich da meine arbeit schaffen am 20.1 muss ich wieder in die wwk ambulant da meinte die dame ich könnte den antrag vernichten. das wäre nur so rausgegangen. zur anregung :h wegen weitergewährung der rente das wird bearbeitet. die geben das zu dem gutachter von der drv. so habe ich das verstanden. gruss |
Harro |
Geschrieben am: 07 Jan 2011, 17:12
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin zikkchen
Zitat vollschichtig du bist vollerwerbsfähig über 6 Std. Es sieht als nicht so gut aus für deine Rentenverlängerung, so denk ich, wenn die sich nur nach dem Rehabericht richten. Liebe Grüsse Harro :winke |
parvus |
Geschrieben am: 07 Jan 2011, 17:15
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallole :winke
Diese Reha, wurde die nach erfolgter OP angesetzt oder aufgrund einer Begutachtung zur Weitergewährung der Rente? Die aufgelisteten Einschränkungen beim negativen Leistungsbild sind die gängigsten und beziehen sich auf Deine Problematik in der LWS, da hier nur auf heben/tragen von Lasten sowie bücken, knien, hocken eingegangen wird, wobei man bei den Einschränkungen bereits aber für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit und eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verweist. Das ist somit nicht schlecht. Es gäbe natürlich noch weit mehr Einschränkungen, die so ein negatives Leistungsbild hergeben könnte, jedoch darauf hat man nicht verwiesen und von daher bleibt abzuwarten, wie der GA der DRV-Bund das im Zusmammenhang mit der Weitergewährungsfrage auswerten wird. Vollschichtig heißt, dass sie Dir zutrauen würden einen anderweitigen Beruf in Vollzeit, also über 6 Stunden arbeitstäglich, auszuüben. Dies würde bedeuten, dass sie annehmen, dass in einem anderen Beruf keine Erwerbsminderung vorläge. :kinn Jedoch sollte das einen jetzt nicht wirklich bedrücken, bevor nicht ein negativer Bescheid darüber eintrudelt, in dem man darauf verweist. Hat man im Textverlauf noch Dinge erwähnt, die z.B. bezüglich der Rente ausschlaggebend werden könnten? Hat man weiter AU-Zeiten in Aussicht gestellt? Liegt Dir auch das Beiblatt 1a und weiter vor, wo positives und negatives Leistungsbilkd anzukreuzen sind und auch Prognosen für ein weiteres Vorgehen durch vorgefertigte Fragestellungen anzukreuzen sind? Hast Du bereits auch schon einen Antrag auf Weiterzahlung der Rente über den Bezugszeitraum stellen müssen? toi, toi, toi :up :up wünscht parvus |
zikkchen 39 |
Geschrieben am: 07 Jan 2011, 18:30
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 532 Mitgliedsnummer.: 13.739 Mitglied seit: 27 Mär 2009 ![]() |
hallo parvus
wie soll das funktionieren ? ich halte mich über wasser mit schmerzmittel. kann ich gegen diesen reha bescheid widerspruch einlegen ? und wo / wie mache ich das ? gruss |
zikkchen 39 |
Geschrieben am: 07 Jan 2011, 18:48
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 532 Mitgliedsnummer.: 13.739 Mitglied seit: 27 Mär 2009 ![]() |
ups ich nochmal
ich habe den antrag Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht ausgefühlt. da die dame von der drv meinte ich sollte/ brauche das nicht auszufüllen. das wäre nur eine anregung gewesen. die drv hatte mir in meinem letzten verlängerungsantrag geschrieben das ich KEIN neuen verlängerungsantrag stellen brauch. es würde von amts wegen entschieden. da laut ärztlichen befunden noch nicht gesagt ist ob die volle rente nochmal aufgehoben werden kann. so steht das in meinem letzten rentenbescheid. da steht noch in dfem rehabericht : Epikritische erwerbsbezogene Bewertung : die patientin ist gelernte verkäuferin ( Lebensmittel ) , jedoch seit vielen jahren in diesem beruf nicht mehr tätig . ihre letzte tätigkeit ist nach wie vor nicht gekündigt. dann steht das noch das ich die arbeit so wie sie war nicht mehr ausüben kann. auch bedingt durch den im rahmen den reha verfahren geäußerten verdacht auf das bestehen einer anpassungsstörung ( 43.22 ) und deren dringende behandlungsnotwendigkeit bestehen weitere einschränkungen des leistungsvermögens hinsichtlich der konzentrationsfähigkeit und mentale belastbarkeit der patientin. die patientin wird als arbeitsunfähig entlassen. da soll man noch durch blicken werde arbeitsunfähig entlassen , kann oder soll aber voll arbeiten gehen. das widerspricht sich doch oder :B gruss |
vrori |
Geschrieben am: 07 Jan 2011, 19:54
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
hallo Zikkchen,
die Anpassungstörung fand ich in meinem Entlassungsbericht ebenfalls... dazu bin ich aus psychiatrischer Sicht arbeitsunfähig entlassen worden.. d.h. aber nicht, dass ich erwerbsunfähig bin.. Nein, denn auf der Rentenablehnung stand unter vielen,vielen Einschränkungen...Rente abgelehnt...Diagnosen...XXXund Anpassungsstörung... naja, Widerspruch gegen die Ablehnung läuft, bin gespannt, wann sich was tut... Dir viel Erfolg Lg Vrori |
zikkchen 39 |
Geschrieben am: 07 Jan 2011, 21:13
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 532 Mitgliedsnummer.: 13.739 Mitglied seit: 27 Mär 2009 ![]() |
hallo vrori
ich werde am montag mal meinen orthopäden fragen was er sich bei diesem rehabericht gedacht hat ( mein orthopäde ist auch arzt in der reha wo ich war ) vor allem widerspricht sich der rehabescheid. oben darf ich vollsichtig leichte arbeiten machen unten steht ich werde ARBEITSUNFÄHIG entlassen :h und ganz unten steht das ich am 20.1 wieder in die wwk muss zur besprechung des reha ergebnisses und zur abklärung ob möglicherweise nochmal oerativ was gemacht werden muss. ich verstehe nur noch bahnhof wo hast du widerspruch eingelegt ? was mache ich denn wenn meine rente nicht mehr verlängert wird ? wo muss ich widerspruch einlegen ? kann ich gegen den rehabericht widerspruch einlegen ? gruss |
sonni |
Geschrieben am: 07 Jan 2011, 21:50
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.180 Mitgliedsnummer.: 16.509 Mitglied seit: 01 Jul 2010 ![]() |
Hey Zickchen. Meistens steht das im Bericht so das bezieht sich auf deine jetzige Tätigkeit was anderes könntes du ja vollschichtig machen. Hab beim Arbeitsmediziener mich untersuchen lassen da stand auch drin : Nicht lange Stehen Sitzen und Laufen Keine schweren Lasten Tragen und keine Psychische Belaßtung .Da hab ich dumm gefragt was ich dann noch machen kann wurde nicht vermittelt und hab mir die Arbeit in der Spielhalle gesucht. DAs geht jetzt leider seit den Überfall auch nicht mehr darf nicht vom BG Arzt meine Tätigkeit ausführen hab es noch nicht schriftlich.Soll von der BG Rente beantragen mußte mir anhören das ich dann ja im Calcenter Arbeiten kann :kopf Da fragt man sich wie man das mit den Einschränkungen machen soll aber der meinte die Beurteilung ist nur für meine jetzige Tätigkeit.Wenn die mich in Rente schicken ist noch nicht gesagt das die RV das auch genehmigt. Aber das kommt demnächst auf mich zu hab noch 7 Monate anspruch auf Verletztengeld. LG SONJA |
vrori |
Geschrieben am: 07 Jan 2011, 22:52
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
hallo Zikkchen,
ich habe einen Rentenantrag gestellt und der wurde abgelehnt...und auf diese Ablehnung habe ich Widerspruch eingelegt... Wenn du einen Bescheid vorliegen hast, dann kannst du innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch einreichen... Hast du denn schon einen Bescheid, aus dem hervorgeht, dass deine Rente nicht mehr weiter gezahlt wird? und noch einmal: arbeitsunfähig ist nicht erwerbsunfähig... das ist ein himmelweiter Unterschied... LG Vrori |
zikkchen 39 |
Geschrieben am: 08 Jan 2011, 10:03
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 532 Mitgliedsnummer.: 13.739 Mitglied seit: 27 Mär 2009 ![]() |
hallo vrori
nein habe noch kein bescheid ob die rente weiter gewährt wird oder nicht. ich muss am montag zu meinem arzt. ( der ist auch der orthopäde in der reha wo ich war ) . ich werde drauf bestehen das der das ändert. ich weiß nicht was ich machen soll wenn die rente nicht weiter gewährt wird. dann müsste ich ab 1 februar wieder voll arbeiten gehen. das funktioniert hinten u vorne nicht. das habe ich dem dok auch gesagt. und der rehabescheid widerspricht sich doch. der kann doch oben net schreiben ich darf meine bisherige arbeit nicht mehr so weiter machen dann ich kann vollschichtig leichte arbeiten machen unten steht ich werde arbeitsunfähig entlassen usw. :h ich werde den montag fragen. dann warte ich den bscheid von der rente ab. sollte die rente nicht weiter gewährt werden Kann ich dann gegen diesen Bescheid widerspruch einlegen ??? gruss |
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