Bandscheiben-Forum

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> 9 Monate nach Op es will nicht besser werden
Hundi
Geschrieben am: 07 Jan 2011, 14:04


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Hallole Biggy,

ups, siobhan hat in seiner Antwort vollkommen recht.

Wenn du ausgesteuert wurdest und ab heute arbeitslos bist, dann musst du dich jetzt sofort beim Arbeitsamt melden und ALG 1 beantragen.

Du wirst erst einmal ALG 1 nach § 117 erhalten, bis ein Amtsarzt festgestellt hat, wie es mit deiner Leistungsfähigkeit aussieht. Solltest du nur unter 3 Stunden leistungsfähig sein, dann wirst du aufgefordert die Rente zu beantragen und dein ALG 1 wird von §117 auf § 125 geändert.

Der § 125 regelt, dass Kranke Arbeitslosengeld bekommen, obwohl sie nicht vermittlungsfähig sind, damit sie nicht von den Leistungsträgern hin- und her geschoben werden, bis über einen Rentenantrag entschieden wurde.

Bei mir ist es zwar ein BG-Fall - aber die Situation ist die Gleiche. Verletztengeld wurde eingestellt - Beim Arbeitsamt AlG 1 nach § 117 beantragt - nach der amtsärtzlichen Endscheidung, dass ich zur Zeit nur unter 3 Std. arbeitsfähig bin, wurde ich aufgefordert die Rente zu beantragen und das ALG 1 wurde von § 117 in § 125 umgewandelt.

Sprich, ich bin zur Zeit abenfalls arbeitslos, stehe aber dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung bis über den Rentenantrag entschieden ist.

Viele liebe Grüßlein
Hundi
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biggy 60
Geschrieben am: 08 Jan 2011, 18:32


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Hallöchen an euch alle
habt dank für eure Atworten.
Ich habe am Montag einen Termin beim Arbeitsamt.Beim ganzen
Papierkram dafür ist auch ein Gesundheitsfragebogen dabei.
Ich denke das der für den Arbeitsmedizinischen Dienst ist.
Na ja am Montag bin ich schlauer...hoffe ich...und hab ne Richtung
wie es weitergeht.
Aber mit dem Thema Rente mag ich mich noch nicht anfreunden.
Himmel bin doch gerade 50 und würde so gerne wieder arbeiten.
Ich war ja nun schon zwei mal in Reha.
Das erste mal 2009 also vor der OP.Da wurde schon festgestellt das ich meinen
Beruf nicht mehr machen darf.
Habe dann den Antrag auf Berufliche reha...oder wie das heist gestellt.Wurde dann
auch genehmigt.
April 2010 dann ja die OP und danach wieder Reha.Ich denke nicht das ich so bald wieder eine Reha
bekomme.Am 9.Febr.habe ich wieder einen Termin mit der RV.Wir haben alles bis dahin ruhen lassen.
Irgendwie wächst einem langsam alles über dem Kopf.
Aber ich weis das man den Kopf nicht hängen lassen darf und bin froh das ich euch hier
gefunden habe

LG Biggy



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Schrottwichtel
Geschrieben am: 08 Jan 2011, 21:48


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Liebe Biggy


das du dich mit 50 noch nicht mit der rente anfreunden kannst, kann ich verstehen.

ich habe die ganze prozedur hinter mir mit der RV und bin nun Rentner wegen voller Erwerbsminderung. und ich bin gerade mal 35 :heul

da das noch alles ganz neu ist ( hatte die antwort erst anfang dezember) muss ich mich auch erst dran gewöhnen.

den ganzen papierkrieg macht für mich zum glück der SoVD ( Sozialverband Deutschland) .

die werden jetzt auch einen verschlimmerungsantrag beim versorgungsamt wegen meinem behindertenausweis stellen.

glg claudia
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Corinna76
Geschrieben am: 09 Jan 2011, 08:10


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Hallo,

dieses Aussteuerungsproblem habe ich auch schon durch!

Damals 2008 wurde ich ausgesteuert, ab zum Arbeitsamt und dann zum Amtsarzt. Der hat mich aber Gesund geschrieben und somit wurde ich
vom ALG I ausgeschlossen und musste Hartz 4 beantragen!

Heute weiss ich das es (ausser die gesundschreibung) korrekt war, weil im SGB II steht eindeutig geschrieben:

Ich zitiere:

§ 1 SGB II Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass
1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
2. die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entgegengewirkt wird,
4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden.

Ich weiss man kommt in einen Konflikt, aber wenn es nicht geht geht es einfach nicht, daher würde ich die Erwerbsunfähigkeitsrente schon mal beantragen, wenn du nicht absehen kannst wie lange sich das noch zieht!

Glg Corinna
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siobhan
Geschrieben am: 09 Jan 2011, 09:15


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Hallo Biggy,

Zitat

Aber mit dem Thema Rente mag ich mich noch nicht anfreunden.


So geht es wohl den meisten hier. Als ich den Rentenantrag in der Hand hatte, habe ich 2 Tage geheult ... Habe nur gedacht: ich möchte doch wieder arbeiten ... Wenn man einen Rentenantrag stellt, wird ja auch oft unterstellt, dass man nicht arbeiten möchte.

Dann wurde mir klar, in Deutschland ist es so geregelt, dass man 1 1/2 Jahre Krankengeld bekommt. Wenn man länger krank ist, ist die Rentenversicherung zuständig. Die Agentur für Arbeit springt nur für die Zeit ein, bis geklärt ist, wie es weiter geht.

Wenn es einem besser geht, kann man ja jederzeit wieder arbeiten gehen ...

LG,

Siobhan :;

PM
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biggy 60
Geschrieben am: 19 Feb 2011, 11:29


Öfter dabei
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Ein liebes hallo euch allen

melde mich mal wieder.Ich bin mit meinem Latein am Ende.

War jetzt wieder zur Stufendiagnostik in der Klinik.

Diagnosen:
chronische Lumboischialgien bei Zustand nach dorsolateraler Spondylodese
mit PlIF L4/5 mit peristierender Fußheberparese 4/5 rechts

chronische Cervicobrachialgien bei Bandscheibenprotrusion C5/6 und
Spondylarthrose C5/6

ich wurde mit den Worten verabschiedet:
Eine operative Interventionsnotwendigkeit sehen wir zur Zeit nicht.
Sie müssen für sich einen Weg finden und damit irgendwie klar kommen.
Tun sie was für ihren Rücken machen sie Sport usw.

Dabei mach ich doch KG, schwimmen,benutze meinen Heimtrainer usw.
Was denn noch?

Nun bekomme ich heute morgen Post vom Arbeitsamt.
die schreiben:

nach den Feststellungen meines Ärztlichen Dienstes sind sie nicht länger als sechs Monate
leistungsunfähig.Sie können nach dem ärztlichen Gutachten grundsätzlich vollschichtig
arbeiten und stehen damit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung.

Dabei hat mich der Ärztliche Dienst gar nicht pers.gesehen.
Was soll ich denn machen?
Ich weis manchmal nicht wohin mit den Schmerzen und bekomme den Haushalt kaum auf die Reihe.

Ich weis nicht mehr weiter
vieleicht weis von euch noch jemand einen Rat? :heul

LG Biggy


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splittersack
Geschrieben am: 20 Feb 2011, 10:33


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Hallo Biggy,

dieses Schreiben kenne ich auch. 6 Monate nach meiner Versteifung sagte mir der medizinische Dienst auch, dass ich wieder

arbeiten kann. Gesehen hatte mich auch niemand.

Ich bin damit dann zu meinem Hausarzt damit gegangen. Dieser sagte mir, dass ich dagegen Einspruch erheben kann. Daraufhin

müsse man dann wohl zu einem Amtsarzt ( Gutachter ).

Mir ging es aber im Gegensatz zu dir viel besser, so dass ich eine Wiedereingliederung gemacht habe.

Ich denke du solltest auch mal mit dem Brief zu deinem HA gehen.

Wenn dir die Klinik nicht weiterhelfen kann oder möchte, dann such nochmal einen neutralen NC auf um dir eine weitere Meinung

einzuholen.

Wünsche dir alles Gute !!

Mike
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