Bandscheiben-Forum

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> EU Rente, nach Ablehnung -Umschulung?
Muhmangel
Geschrieben am: 11 Nov 2010, 10:03


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Hallo,

ich brauche mal wieder Hilfe von Euch.
Im Septemer war ich für 4 Wochen in der Reha,nachdem ich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt hatte.
Er wurde bewilligt,nur in welchem Umfang,dass sollte ich mit der Rehaberaterin bespechen.Da die Frau mir ansah,wie schlecht es mir noch geht,
hat sie den Antrag in eine med.reha umwandeln lassen,um zu sehen,was für ein Leistungsprofil ich noch habe.
Nun bin ich von dem Doc.in der Reha ,für meine letzte berufliche Tätigkeit ,arbeitunfähig ,also unter 3 Stunden geschrieben worden.Aber mit dem gleichen Sch...satz
den wohl jeder mit auf den Weg bekommt,dass ich ja noch beim Pförtner im Nebeneingang voll arbeitsfähig sei.

Meine behandelden Ärzte,Neurochirurg und Psychiater sind der Meinung das es für mich und die Befunde keinen Job gäbe,der nicht negativ auf meine Gesundheit auswirkt.

Befunde:Zervikobrachialgien,
Doppelfusion C4-C6
NPP C6-C7
Protrusion C3-C4
Chondrosen C4-C7-Th1

Lumboischialgien bds.
BSV L 4-L5
multisegmentaler Chondrose
dem Alter deutlich vorauseilend

Omalgie bds. bei ACG Arthrose
operativ links mit Teilresktion des ASG
und Debridement

Chronifiziertes Schmerzsyndrom
nach Gerbershagen Stufe 3

Angstzustände,Panikattacken
Depressionen


Nun meine Frage...
Habe vor 10Tagen den Rentenantrag gestellt.Mir wurde dann direkt geantwortet,dass ich zum Gutachter müsse,aber vorher holen sie sich den Rehabericht,
Wird mein Psychiater ,den ich auch angegeben habe,auch befragt,oder muss ich ohne einen Befund von Ihm,zum Gutachter.

Dann wüsste ich gerne noch,falls man mir die Rente ablehnt,ob ich danach noch Anspruch auf eine Umschulung habe.Wobei ich ehrlich sagen muss,ich wüsste im
moment nicht als was.
Aber was habe ich noch für Aussichten??

Lieben Dank
Es grüsst
Birgit


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parvus
Geschrieben am: 11 Nov 2010, 13:21


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Hallole Birgit :winke

ich denke, dass die DRV nun zunächst einmal sich den Rehabericht anschauen wird und dann ihr "normales Programm" abspult, also ein (neuro)-orthopädisches und neuro- psychiatrisches Gutachten in Auftrag gibt.

Da Du aus der Reha, für Deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit, mit unter drei Stunden angesehen wirst, könnte es auch reichen. Wenn auch der Hinweis auf gleichzeitig für alle Tätigkeiten, die den allgemeinen Arbeitsmarkt betreffen, gelten würden, wäre theoretisch alles perfekt (positives und negatives Leistungsbild).

So wie Du es schilderst, verweist man auf eine "Pförtnertätigkeit".
Wurde dies im Rehabericht schriftlich fetsgehalten?
Liegt der Entlassbericht vor, dabei auch die Schlussblätter 1a und 1b, wo man auf die Leistungsbeurteilung hinweist, sprich positives und negatives Leistungsbild gegenübergestellt werden und auch weitere Maßnahmen anspricht die auch auf drei Jahre vorausschauend prognostisch hinweisen/urteilen?
Das sind Blätter/Vordrucke, die als Anhang zum eigentlichen schriftlichen Befund erstellt werden, also nur noch ausgefüllt (meistens Kreuzchen) werden müssen.

Meines Erachtens nach, darf eigentlich diese Pförtnertätigkeit nicht mehr dokumentiert/vorgeschlagen werden :sch

Ich würde mich da anwaltlich (entweder Rechtschutz mit Sozialrecht, oder VDK, oder SoVD) beraten lassen, falls Ablehnung der Rente kommt Widerspruch einlegen.

Falls Gutachten angesetzt werden, wirst Du sie machen lassen müssen, dazu hast Du eine Mitwirkungspflicht.

Gut, dass Du den Psychodoc angegeben hast, da in der Regel lieber Fachärzte angeschrieben werden und deren Meinung auch mehr Geltung finden :z

Wie es mit einer Umschulung aussehen würde kann ich nicht schildern, denke aber, das wäre eh die nächste Variante, die man Dir anbieten würde :sch

Alles Gute und toi, toi, toi :winke parvus

PM
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Muhmangel
Geschrieben am: 12 Nov 2010, 08:15


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Hallo Parvus
nein,im Bericht steht nichts von der Pförtnertätigkeit.
Ich schreibe hier mal was für den allgemeinen Arbeitsmarkt angekreuzt wurde.

Positiv:
Körperliche Arbeitsschwere - leicht -
Arbeitshaltung -Stehen-Gehen-Sitzen - überwiegend-

Negativ:
Bewegungs und Haltungapparat
Das brauche ich ja nicht ausführen,hat und kennt ja hier jeder

Dann bei 3. Beschreibung des Leistungsvermögens:
Keine ständige WS-Zwangshaltung und Überkopfarbeiten sowie
keine hohe Belastung der Hände.

Ich wurde aus dem Irena-Programm genommen,da ich nicht
Gruppenfähig bin.

Als Empfehlung für den Arzt:
Vorstellung beim Operateur zur Nachdiagnostik und Einzelkrankengymnastik.

Beim Operateur war ich schon,er sagt ich muss leider mit den schmerzen leben.
Krankengymnastik mache ich auch.
Momentan bin ich bei Valeron 100 1-1-1
und dazu noch die Medis. vom Psyschiater.

So das war es...

Liebe Grüße
Birgit
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parvus
Geschrieben am: 12 Nov 2010, 16:37


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Hallo Birgit, :winke

dann ist es doch OK, dass nichts im Bericht über die "Pförtnertätigkeit" steht, das hat man Dir dann wohl nur so nebenbei im Gespräch gesagt.

Alles andere ist die normale Standardbeschreibung (positives - negatives Leistungsbild = für die Zukunft zu beachtende Einschränkungen).

Nun wäre es interessant lesen zu können, ob man nicht nur für die erlernte und zuletzt ausgeübte Tätigkeit Dich unter drei Stunden einschätzt, sondern auch im Gesamtbild, also positives und negatives Leistungsbild gegenübergestellt!?!
Wenn das dann auch mit unter drei Stunden angegeben wäre, dann hättest Du schon einmal die Punkte auf Deine Seite.

Würde man jedoch nur den zuletzt ausgeübten Beruf mit unter drei Stunden einschränken, aber den "allgemeinen Arbeitsmarkt" mit drei bis unter sechs Stunden (Teil-EM) oder sogar mit sechs Stunden und mehr angeben (voll arbeitsfähig), dann könnte das ein Problem bei der Feststellung zur Rente geben.
In dem Fall würde dann ganz sicher mit Gutachten zu rechnen sein, die hier durch die DRV in Auftrag kämen.

Da man Dir bereits schon ankündigte, dass Gutachten in Auftrag gestellt werden, wirst Du wohl auch damit rechnen müssen.
Aber keine Bange (ich habe das mittlerweile zigmal durch und die meisten GA waren wirklich OK), Du musst selber nur gut vorbereitet und ehrlich sein :up

Ich finde jedoch gut zu lesen, dass Du bereits psychotherapeutische Unterstützung hast, denn die ist nicht unwichtig bei der Gesamtbeurteilung und wird auch von so manchem Gutachter Würdigung finden :z

Alles Gute :streichel parvus

PM
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Harro
Geschrieben am: 12 Nov 2010, 16:48


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Moin moin,
kleine Korrektur
Zitat

darf eigentlich diese Pförtnertätigkeit nicht mehr dokumentiert/vorgeschlagen werden

dies war auch meine Ansicht aber ich musste mich eines besseren belehren lassen,
der Verweis auf den Beruf des Pförtners ist wohl wieder zulässig mit mannigfaltigen Einschränkungen, denn Pförtner ist nicht gleich Pförtner.

siehe:
Zitat

..... Wegen der Vielfalt der in der  Lebenswirklichkeit vorkommenden Pförtnertätigkeiten kann noch nicht einmal  ausgeschlossen werden, dass bestimmte Pförtnertätigkeiten aufgrund ihrer  qualitativen Anforderungen sogar den sonstigen Ausbildungsberufen oder gar  Facharbeitertätigkeiten gleichzustellen sind (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr  21), so dass der Kläger auch als Facharbeiter auf derartige  Pförtnertätigkeiten zumutbar verwiesen werden könnte.


Das aber muss wiederum ganz explezit auch den jeweiligen Fall zugeschnitten werden und die Verweisungstätigkeit muss genauestens beschrieben werden,
weil auch die körperlichen Einschränkungen bei jedem anders sind.
Ein Hinweis noch, ein Verweis auf einen Beruf in dem 30% weniger verdient wird ist, zumindest bei Berufsunfähigkeitsversicherungen, nicht zulässig.
hier klicken.


In diesem Sinne, Harro :winke

PS. Auch die Rechtsprechung ist in einem steten Wandel.
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parvus
Geschrieben am: 12 Nov 2010, 18:48


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Hallo Harro :winke

Code

PS. Auch die Rechtsprechung ist in einem steten Wandel.


Man lese und staune, wie wahr, wie wahr :rolleyes:

Somit bleibt es auch hier wieder nur dem Patienten zu beweisen, dass nicht jede Verweistätigkeit auf ihn zugeschnitten sein muss.

Grüßle :winke parvus

PM
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Muhmangel
Geschrieben am: 25 Nov 2010, 08:11


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Huhu..
ich wollte euch nur berichten,das ich am Montag zu einem Gutachter muss,ein Orthopäde und am Dienstag zu einer Nervenärztin.
Hoffendlich mache ich alles Richtig..
Mein Nervenarzt hat mir den Befund mitgegeben in dem steht das ich seit 1992 mit Angststörungen und immer wiederkehrende Depressionen
bei ihm in Behandlung bin.
Ich weiss garnicht was ich der Gutachterin sagen soll,oder werden mir die Fragen gestellt??
Bin total nervös und kann kaum noch schlafen,was ich eh schon nicht gut kann.
Drückt mir die Daumen das alles klappt..
Lieben Dank
Birgit
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Harro
Geschrieben am: 25 Nov 2010, 08:42


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Moin moin Birgit,
tief durchatmen und dann das hier vorher durchlesen Verhalten beim Gutachter,
wird schon werden manche sind ja garnicht so.

Viel Glück, Harro :winke
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Muhmangel
Geschrieben am: 29 Nov 2010, 13:04


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Huhu..
Heute war mein Gutachtertermin beim Orthopäde.Leider weiss man ja nie wie es war.
Nun habe ich ne Frage an euch...
Der Arzt hat mich gefragt in welchem Beruf ich arbeite und wie lange ich schon AU bin.Das war alles.
Keine frage wie es mir geht,wie und wo ich Schmerzen habe oder der gleichen.Ist es normal,oder bin ich an den falschen geraten?
Nach den obligatorischen Messungen an Rücken,Arm und Beine wurde ich geröngt.
Schultern,Hws,Bws,Lws,Becken und die Knie.sonst wurde nichts gesagt oder gefragt.Habe dann aber auch nichts weiter erzählt.Hoffe das war kein Fehler.
Bin mir echt unsicher,wie er es auslegt.
Danke für die Antwort..
Lg.Birgit
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