Bandscheiben-Forum

Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.

Die Informationen, die in diesem Forum gegeben werden, sind von Laien für Laien,
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen.


2 Seiten: 12 ( Zum ersten neuen Beitrag
 
Reply to this topicStart new topic

> Reha beantragt
vrori
Geschrieben am: 12 Nov 2010, 17:24


PremiumMitglied Gold
*****

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 3.641
Mitgliedsnummer.: 7.498
Mitglied seit: 07 Dez 2006




hallo Peter,

du solltest unbedingt einen Schrieb aufsetzen in dem du deine "Einschränkungen" aufführst...
ich hab im letzten Jahr auch eine REHA beantragt...obwohl ich 2007 bereits eine REHA hatte...und nach meinem Widerspruch habe ich dann in 2009 die nächste REHA bekommen...
also unbedingt den Widerspruch schreiben und aufführen, inwieweit dich deine Erkrankungen beeinträchtigen und inwieweit die Gefahr besteht, dass du Erwerbsgemindert wirst...
Viel Erfolg

LG
Vrori
PMEmail Poster
Top
katamaut
Geschrieben am: 12 Nov 2010, 17:43


Öfter dabei
*

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 23
Mitgliedsnummer.: 9.671
Mitglied seit: 31 Aug 2007




hallo
Danke Vrori für deine hilfe soll ich des schreiben dem widerspruch beilegen oder direkt zum wiederspruch begründen? und wie lange dauert ein widerspruch das ich bescheid bekomme?

Danke Peter
PMEmail Poster
Top
vrori
Geschrieben am: 12 Nov 2010, 17:51


PremiumMitglied Gold
*****

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 3.641
Mitgliedsnummer.: 7.498
Mitglied seit: 07 Dez 2006




Hallo Peter,
du nimmst Bezug auf das Ablehnungsschreiben, mit allen Aktenzeichen und shcreibst dann deinen Widerspruch....und begründest in dem Widerspruchsschreiben auch gleich...wieso, weshalb warum...
und dann per Einschreiben ggf.mit Rückschein an die DRV...

die DRV hat dann bei mir noch ungefähr...6 Wochen gebraucht..dann hatte ich die Bewilligung für die REHA ab 2 Monate später...
viel Erfolg
Lg
Vrori
PMEmail Poster
Top
parvus
Geschrieben am: 12 Nov 2010, 19:11


PremiumMitglied Gold
*****

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 9.356
Mitgliedsnummer.: 754
Mitglied seit: 17 Jan 2004




Hallo Peter :winke

ich würde Dir auf jedenfall zunächst auch dazu raten, den Widerspruch zunächst formlos zu stellen und mitteilen, dass die Begründung nachgereicht wird.
Dazu würde ich mir auch rechtliche Unterstützung holen. Entweder durch einen Anwalt (wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast) oder mit dem VDK oder dem SoVD.
Dann würde ich mir auch noch Akteneinsicht einfordern, das heißt, das letzte Gutachten und alle anderen Befunde, die sie in Deiner Akte haben, einmal näher anschauen.

Nach Einsichtnahme in der Akte, mit der rechtlichen Unterstützung zusammen dann auch den Widerspruch schreiben/begründen.

Natürlich kannst Du, wenn Du es Dir zutraust, das alles auch alleine machen ... aber so ein Schreiben/Hilfe, z.B. über den VDK, hilft schon ungemein :z

Viel Erfolg :winke parvus
PM
Top
katamaut
Geschrieben am: 08 Dez 2010, 12:54


Öfter dabei
*

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 23
Mitgliedsnummer.: 9.671
Mitglied seit: 31 Aug 2007




Hallo,an alle

Habe gerade einen Gespräch mit der DRV gehabt die gute meinte das ich Heute oder Morgen Post vom Sozialmedizinischen Dienst bekomme zwecks begutachtung.ist das normal das ich nach einlegen eines Widerspruchs nochmal zum Gutachter muß,war am 02.11.2010 doch bei einem Gutachter oder ist das nur schikane?
Hab so langsam keine lust mehr auf ihrgendwelche untersuchungen.

Oder sehe ich etwas falsch?

Danke peter
PMEmail Poster
Top
katamaut
Geschrieben am: 18 Feb 2011, 18:53


Öfter dabei
*

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 23
Mitgliedsnummer.: 9.671
Mitglied seit: 31 Aug 2007




Hallo zusammen.
War ja nach dem Widerspruch im Dezember erneut beim Gutachter,habe jetzt nach fast 8 Wochen deshalb bei der DRV nachgefragt wie weit es bearbeitet sei.der nette Herr sagte mir das es jetzt bei der Leistungsbeiteilung sei zur auswertung ob Rentenanspruch bestehen würde, ich würde in 2 Wochen bescheidt bekommen.ist das normal das man jetzt prüft ob es sinvoller wäre mich in Rente zu schicken oder was meint ihr dazu.

Danke an alle
PMEmail Poster
Top

Topic Options 2 Seiten: 12 Reply to this topicStart new topic

 



[ Script Execution time: 0.1857 ]   [ 14 queries used ]   [ GZIP aktiviert ]

LoFi Version