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vrori |
Geschrieben am: 12 Nov 2010, 17:24
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
hallo Peter,
du solltest unbedingt einen Schrieb aufsetzen in dem du deine "Einschränkungen" aufführst... ich hab im letzten Jahr auch eine REHA beantragt...obwohl ich 2007 bereits eine REHA hatte...und nach meinem Widerspruch habe ich dann in 2009 die nächste REHA bekommen... also unbedingt den Widerspruch schreiben und aufführen, inwieweit dich deine Erkrankungen beeinträchtigen und inwieweit die Gefahr besteht, dass du Erwerbsgemindert wirst... Viel Erfolg LG Vrori |
katamaut |
Geschrieben am: 12 Nov 2010, 17:43
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 23 Mitgliedsnummer.: 9.671 Mitglied seit: 31 Aug 2007 ![]() |
hallo
Danke Vrori für deine hilfe soll ich des schreiben dem widerspruch beilegen oder direkt zum wiederspruch begründen? und wie lange dauert ein widerspruch das ich bescheid bekomme? Danke Peter |
vrori |
Geschrieben am: 12 Nov 2010, 17:51
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
Hallo Peter,
du nimmst Bezug auf das Ablehnungsschreiben, mit allen Aktenzeichen und shcreibst dann deinen Widerspruch....und begründest in dem Widerspruchsschreiben auch gleich...wieso, weshalb warum... und dann per Einschreiben ggf.mit Rückschein an die DRV... die DRV hat dann bei mir noch ungefähr...6 Wochen gebraucht..dann hatte ich die Bewilligung für die REHA ab 2 Monate später... viel Erfolg Lg Vrori |
parvus |
Geschrieben am: 12 Nov 2010, 19:11
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallo Peter :winke
ich würde Dir auf jedenfall zunächst auch dazu raten, den Widerspruch zunächst formlos zu stellen und mitteilen, dass die Begründung nachgereicht wird. Dazu würde ich mir auch rechtliche Unterstützung holen. Entweder durch einen Anwalt (wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast) oder mit dem VDK oder dem SoVD. Dann würde ich mir auch noch Akteneinsicht einfordern, das heißt, das letzte Gutachten und alle anderen Befunde, die sie in Deiner Akte haben, einmal näher anschauen. Nach Einsichtnahme in der Akte, mit der rechtlichen Unterstützung zusammen dann auch den Widerspruch schreiben/begründen. Natürlich kannst Du, wenn Du es Dir zutraust, das alles auch alleine machen ... aber so ein Schreiben/Hilfe, z.B. über den VDK, hilft schon ungemein :z Viel Erfolg :winke parvus |
katamaut |
Geschrieben am: 08 Dez 2010, 12:54
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 23 Mitgliedsnummer.: 9.671 Mitglied seit: 31 Aug 2007 ![]() |
Hallo,an alle
Habe gerade einen Gespräch mit der DRV gehabt die gute meinte das ich Heute oder Morgen Post vom Sozialmedizinischen Dienst bekomme zwecks begutachtung.ist das normal das ich nach einlegen eines Widerspruchs nochmal zum Gutachter muß,war am 02.11.2010 doch bei einem Gutachter oder ist das nur schikane? Hab so langsam keine lust mehr auf ihrgendwelche untersuchungen. Oder sehe ich etwas falsch? Danke peter |
katamaut |
Geschrieben am: 18 Feb 2011, 18:53
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 23 Mitgliedsnummer.: 9.671 Mitglied seit: 31 Aug 2007 ![]() |
Hallo zusammen.
War ja nach dem Widerspruch im Dezember erneut beim Gutachter,habe jetzt nach fast 8 Wochen deshalb bei der DRV nachgefragt wie weit es bearbeitet sei.der nette Herr sagte mir das es jetzt bei der Leistungsbeiteilung sei zur auswertung ob Rentenanspruch bestehen würde, ich würde in 2 Wochen bescheidt bekommen.ist das normal das man jetzt prüft ob es sinvoller wäre mich in Rente zu schicken oder was meint ihr dazu. Danke an alle |
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