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zikkchen 39 |
Geschrieben am: 14 Okt 2010, 06:29
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 532 Mitgliedsnummer.: 13.739 Mitglied seit: 27 Mär 2009 ![]() |
hallo ihr lieben :;
ich beziehe ja seit 1.10.2009 die volle erwerbsunfähigkeitsrente. nächste woche sonntag muss ich ja wieder für 1 woche stationär in die wwk. kontrolle u mieder abtrainieren. danach werde ich wohl irgendwann die reha antreten müssen . ( falls es von den schmerzen her geht , es ist leider nicht besser nach den letzten 2 op's geworden , im gegenteil ) :heul jetzt meine frage : ich war ja letztes jahr schon mal für 4 wochen in der reha ambulant. ( nach den ersten 3 op's , was nichts , aber überhaupt nicht brachte ) . danach wurde ich ja noch 3x operiert. steht mir überhaupt noch eine reha zu ? und wie geht das mit dem geld weiter ? wird ganz normal die rente weitergezahlt oder wird durch die reha irgendwas gekürzt ? muss ich in der reha irgendwas bezahlen ? gruss |
andreag |
Geschrieben am: 14 Okt 2010, 07:43
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.711 Mitgliedsnummer.: 11.428 Mitglied seit: 20 Apr 2008 ![]() |
Hallo Zikkchen!
Hast Du denn schon einen Bewilligungsbescheid für die Reha? Wenn ja, dann kannst Du ja auch zur Reha gehen, so Du denn rehafähig bist. :z Es heißt ja immer, daß einem alle 3 Jahre eine Reha zusteht, aber auch öfter, wenn die Erkrankung das verlangt, das liegt also im Ermessen des Trägers. Wie das mit der Weiterzahlung der Rente und den Zuzahlungen ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Da werden sich dann hoffentlich hier noch Foris melden, die damit Erfahrung haben. :up |
siobhan |
Geschrieben am: 14 Okt 2010, 07:56
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 676 Mitgliedsnummer.: 2.729 Mitglied seit: 04 Jul 2005 ![]() |
Hallo Zikkchen,
wenn Du nach der Spondylodese noch keine Reha hattest, solltest Du in Reha gehen können. Ich war nach meiner letzten OP zur AHB. Trotz Erwerbsminderungsrente hat die DRV die Kosten übernommen. Während dieser Zeit habe ich die Rente weiter gezahlt bekommen. Nach der AHB bekam ich einen Bescheid über die Zuzahlung, die ich zu zahlen hätte. Da ich bei der KK zuzahlungsbefreit befreit bin, rief ich bei der DRV an. Die Befreiungen bei der KK und DRV laufen unabhängig voneinander, d.h. ich mußte auch noch einen Antrag auf Befreiung bei der DRV stellen. LG, Siobhan :; |
zikkchen 39 |
Geschrieben am: 14 Okt 2010, 08:52
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 532 Mitgliedsnummer.: 13.739 Mitglied seit: 27 Mär 2009 ![]() |
hi
nei habe noch kein bescheid. ich muss am 24.10 erst nochmal in die wwk stationär für kontrolle u mieder abtrainieren. ich denke das der arzt dann was sagt wegen der reha keine ahnung. die meinten nur im juni zu mir sie würden mir ein guten tip geben nach dem mieder abtrainieren noch 2-8 wochen zu warten bis ich in die reha gehe. mal abwarten was die mir bei den kontrolluntersuchungen sagen. ich bin auch bei der kk befreit. noch bis ende des jahres. muss dann wohl neuen antrag stellen oder wie geht das ? gruss |
siobhan |
Geschrieben am: 14 Okt 2010, 09:10
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 676 Mitgliedsnummer.: 2.729 Mitglied seit: 04 Jul 2005 ![]() |
Hi Zikkchen,
Zitat ich bin auch bei der kk befreit. noch bis ende des jahres. muss dann wohl neuen antrag stellen oder wie geht das ? Ja, dann mußt Du einen neuen Antrag stellen. Entweder Du zahlst an die Krankenkasse den Betrag bis zur Belastungsgrenze und wirst sofort befreit (das machen die Krankenkassen aber nicht gerne, wenn noch ungewiss ist, ob Du vielleicht im Laufe des Jahres mehr Einnahmen erzielen wirst ), oder Du zahlst solange, bis die Belastungsgrenze erreicht wird und beantragst dann wieder eine neue Befreiung. LG, Siobhan :; |
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