Bandscheiben-Forum

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> Rehaantrag, Widerspruchsausschuss
sqirm1
Geschrieben am: 08 Okt 2010, 16:40


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Hallo Zusammen,
hat jemand schon einmal Erfahrung gemacht mit dem „Widerspruchsausschuss“ der DRV wegen Rehaantrag?

LG Ralf
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Harro
Geschrieben am: 08 Okt 2010, 16:48


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Moin Ralf,
alle Widersprüche landen bei dem Ausschuß soviel ich weiss.
Denn die Sachbearbeiter dürfen selber nicht darüber entscheiden.

Grüssle Harro :winke
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vrori
Geschrieben am: 08 Okt 2010, 18:08


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Hallo,

genau wie Harro es schreibt, ist es richtig....
Jeder Widerspruch muß ja vom Widerspruchausschuss geprüft werden und die fragen dann wiederum die medizinischen Dienste im Haus und dann geht die Entscheidung zurück an den SB und der schickt dann letztendlich die Bewilligung oder die Absage raus...

Ich drück die Daumen...

Ich ärgere mich grad furchtbar über die DRV......unser Nachbar hatte in 2009 eine DRV-REHA, wegen BSV, seine Umschulung wurde abgelehnt und er arbeitet jetzt wieder weiterhin als Mechatroniker..........
.
Seine Frau und der älteste Sohn hatte im Sommer 2009 eine 4wöchige REHA über die DRV - eine Kinderheilbehandlung...

in der letzten Woche machte die komplette Familie im Schweinsgalopp den Garten sauber, Rasen wurde gemäht, Unkraut wurde gezupft...
der Balkon wurde repariert und jetzt ist die 4-köpfige Familie
wieder in einer DRV-Reha!!!! und zwar insgesamt
wieder 4 Wochen...Papa, Mama und zwei Kinder....
ehrlich gesagt, versteh ich die Welt nicht mehr....

dir auf jeden Fall viel Erfolg....

LG
Vrori
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sqirm1
Geschrieben am: 08 Okt 2010, 18:38


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Hallo Ihr Zwei,

danke für die Antwort.

Tja da muss man sich nur wundern mit den Entscheidungen der DRV.

Ich habe auf der Homepage der DRV das gelesen:

Widerspruchsausschuss

Der Widerspruchsausschuss ist ein Organ der Selbstverwaltung zur Überprüfung von Verwaltungsakten (zum Beispiel Rentenbescheide),

gegen die Widerspruch erhoben wurde. Zusammensetzung: Vertreter der Selbstverwaltung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und der

Verwaltung.
Und das kam mir seltsam vor weil da nichts davon steht das ein Mediziner mit zur Entscheidung dabei ist.

Da beste ist das ich ein MDK Gutachten beigelegt habe darin steht das meine Erwerbsfähigkeit sehr gefährdet ist und eine Reha angeraten wird.

LG Ralf
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andreag
Geschrieben am: 08 Okt 2010, 21:39


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Hallo Ralf! :;

Hattest Du dieses MDK Gutachten bereits dem Antrag beigelegt oder dem Widerspruch? Wenn es schon dem Antrag beigelegen hat, verstehe ich nicht, daß die Reha abgelehnt wurde. :kinn
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sqirm1
Geschrieben am: 08 Okt 2010, 22:15


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Hallo andreag,

ich habe das Gutachten beim Antrag und beim Widerspruch beigelegt.

Die Ablehnung kam schon nach 14 Tagen weil ich im Februar zur AHB war.

Der Widerspruch läuft seit 18.8.10 vieleicht haben die jetzt meine Unterlagen besser durchgelesen.

LG Ralf
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andreag
Geschrieben am: 08 Okt 2010, 22:30


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Hallo Ralf!

Und das Gutachten wurde nach der AHB erstellt? :kinn
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sqirm1
Geschrieben am: 08 Okt 2010, 22:44


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Hallo andreag,

ja die KK hat mich Mitte Juli zum MDK geschickt.

Auf der Grundlage habe ich den Rehaantrag gestellt.

Ergebnis war:

AU auf Zeit.

Erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit.

Kein Leistungsvermögen von mehr als 4Std. Täglich

Wenn das nicht eine Begründung ist was dann??

Die DRV hätten mich ja selbst Begutachten können.

LG Ralf
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andreag
Geschrieben am: 08 Okt 2010, 22:58


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Hallo Ralf!

Tja, da hat dann wohl jemand das Gutachten überlesen bei der Antragsbearbeitung. Ich drücke Dir die Daumen, daß der Widerspruch nun zu Deinen Gunsten entschieden wird. :up
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manu3
Geschrieben am: 10 Okt 2010, 11:10


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Hallo Vroni, :;

ja, da kann man sich manchmal wirklich nur wundern über die Entscheidungen der RV...So nen ähnlichen Fall kenn ich auch... :B

...und ich warte nach wie vor auf den Bescheid der RV.

Liebe Grüße :winke

Manu
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