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| sqirm1 |
Geschrieben am: 09 Okt 2010, 22:16
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 63 Mitgliedsnummer.: 15.389 Mitglied seit: 09 Jan 2010 |
Hallo Zusammen,
was ist da dran besonders das mit dem: "muss solange gezahlt werden, bis die Rentenversicherung Erwerbsminderung positiv festgestellt hat" Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III muss solange gezahlt werden, bis die Rentenversicherung Erwerbsminderung positiv festgestellt hat Bundessozialgericht, Urteil vom 09.09.1999 B 11 AL 13/99 R Ist das noch gültig oder kommt nach auslaufen des ALG1 Harz 4 und es kümmert sich keiner mehr ob du Krank bist und eine Maßnahme für dich in Frage kommt. LG Ralf |
| Harro |
Geschrieben am: 10 Okt 2010, 08:59
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin moin,
Zitat Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III muss solange gezahlt werden, bis die Rentenversicherung Erwerbsminderung positiv festgestellt hat meines Wissens wird solange gezahlt (kann durchaus mehrere Jahre dauern) bis ein entgültiger Bescheid erteilt wird, das kann dann das Urteil eines Oberlandessozialgerichtes sein. Wie der Bescheid im Endeffekt aussieht, ob positiv oder negativ ist da unerheblich. Am besten ist es natürlich wenn eine Rente gewährt wird ansonste heisst es wirklich Hartz4. Fallstricke dabei können allerdings vom Arbeitsamt selbst kommen, wenn die eigene Gutachter beauftragen. LG Harro :winke |
| vrori |
Geschrieben am: 10 Okt 2010, 11:59
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 |
Hallo,
die Höchstzahldauer ist der eigene Anspruch auf ALG 1.....darüber hinaus wird auch nach 125 nicht weiter gezahlt.... LG Vrori |
| Dickusch |
Geschrieben am: 10 Okt 2010, 15:37
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 618 Mitgliedsnummer.: 5.450 Mitglied seit: 22 Apr 2006 |
Hallo,
es ist so, wie Vrori schreibt. Du hast maximal 1 Jahr Anspruch auf ein Jahr ALG I. Ist dann noch nicht entschieden über die Rente, dann bleibt leider nur ALG II. Das passiert halt immer dann, wenn man die 78 Wochen "auskostet" und dann erst Rentenantrag stellt. Ich verstehe das zwar, weil ALG I in den meisten Fällen höher als die Rente ist, kann aber wie schon geschrieben schief gehen und dann hängt man manchmal zwischen den Seilen. Hoffe, ich konnte helfen. LG Dickusch |
| Harro |
Geschrieben am: 10 Okt 2010, 16:53
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin moin,
der eigene Anspruch ALG1 kann bis 24 Monate sein, abhängig vom Alter. 12 Monate (360 Tage) - 6 Monate = 180 Tage 16 Monate (480 Tage) - 8 Monate = 240 Tage 20 Monate (600 Tage) - 10 Monate = 300 Tage 24 Monate (720 Tage) - 12 Monate = 360 Tage 30 Monate (900 Tage) 50. 15 Monate = 450 Tage 36 Monate (1080 Tage) 55. 18 Monate= 540 Tage 48 Monate (1440 Tage) 58. 24 Monate= 720 Tage Übrigens wurde bis zum Jahr 2005 durchaus ein durchgängiges ALG1 bis zur Enscheidung EU-Rente gezahlt. Zitat Urteil des Bundesso- zialgerichts vom 9. September 1999 (B 11 AL 13/99 R), demnach Arbeits- losengeld nach § 125 SGB III solange gezahlt werden muss, bis die Rentenversicherung die Erwerbsminderung positiv festgestellt hat? Es gibt wohl verschiedene Anfragen zu diesem Thema im Parlament siehe hier, ob es dazu Klagen vor dem Bundessozialgericht gibt entzieht sich meiner Kenntnis. LG Harro :winke |
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