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> Wie lange läuft § 125 SGB III
sqirm1
Geschrieben am: 09 Okt 2010, 22:16


Stammgast
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Hallo Zusammen,

was ist da dran besonders das mit dem:

"muss solange gezahlt werden, bis die Rentenversicherung Erwerbsminderung positiv festgestellt hat"

Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III muss solange gezahlt werden, bis die Rentenversicherung Erwerbsminderung positiv festgestellt hat

Bundessozialgericht, Urteil vom 09.09.1999
B 11 AL 13/99 R

Ist das noch gültig oder kommt nach auslaufen des ALG1 Harz 4 und es kümmert sich keiner mehr ob du Krank bist und eine Maßnahme für dich in Frage kommt.

LG Ralf
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Harro
Geschrieben am: 10 Okt 2010, 08:59


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Moin moin,
Zitat

Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III muss solange gezahlt werden, bis die Rentenversicherung Erwerbsminderung positiv festgestellt hat

meines Wissens wird solange gezahlt (kann durchaus mehrere Jahre dauern) bis ein entgültiger Bescheid erteilt wird, das kann dann das Urteil eines Oberlandessozialgerichtes sein.

Wie der Bescheid im Endeffekt aussieht, ob positiv oder negativ ist da unerheblich.
Am besten ist es natürlich wenn eine Rente gewährt wird ansonste heisst es wirklich Hartz4.
Fallstricke dabei können allerdings vom Arbeitsamt selbst kommen, wenn die eigene Gutachter beauftragen.

LG Harro :winke
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vrori
Geschrieben am: 10 Okt 2010, 11:59


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Hallo,

die Höchstzahldauer ist der eigene Anspruch auf ALG 1.....darüber hinaus wird auch nach 125 nicht weiter gezahlt....

LG
Vrori
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Dickusch
Geschrieben am: 10 Okt 2010, 15:37


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Hallo,
es ist so, wie Vrori schreibt. Du hast maximal 1 Jahr Anspruch auf ein Jahr ALG I. Ist dann noch nicht entschieden über die Rente, dann bleibt leider nur ALG II. Das passiert halt immer dann, wenn man die 78 Wochen "auskostet" und dann erst Rentenantrag stellt. Ich verstehe das zwar, weil ALG I in den meisten Fällen höher als die Rente ist, kann aber wie schon geschrieben schief gehen und dann hängt man manchmal zwischen den Seilen.
Hoffe, ich konnte helfen.
LG Dickusch
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Harro
Geschrieben am: 10 Okt 2010, 16:53


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Moin moin,
der eigene Anspruch ALG1 kann bis 24 Monate sein, abhängig vom Alter.

12 Monate (360 Tage) - 6 Monate = 180 Tage
16 Monate (480 Tage) - 8 Monate = 240 Tage
20 Monate (600 Tage) - 10 Monate = 300 Tage
24 Monate (720 Tage) - 12 Monate = 360 Tage
30 Monate (900 Tage) 50. 15 Monate = 450 Tage
36 Monate (1080 Tage) 55. 18 Monate= 540 Tage
48 Monate (1440 Tage) 58. 24 Monate= 720 Tage


Übrigens wurde bis zum Jahr 2005 durchaus ein durchgängiges ALG1 bis zur Enscheidung EU-Rente gezahlt.

Zitat

Urteil des Bundesso- zialgerichts vom 9. September 1999 (B 11 AL 13/99 R), demnach Arbeits- losengeld nach § 125 SGB III solange gezahlt werden muss, bis die Rentenversicherung die Erwerbsminderung positiv festgestellt hat?


Es gibt wohl verschiedene Anfragen zu diesem Thema im Parlament siehe hier, ob es dazu Klagen vor dem Bundessozialgericht gibt entzieht sich meiner Kenntnis.

LG Harro :winke
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