Bandscheiben-Forum

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> Rentennachprüfung unbefristete EM-Rente, ... wie geht es weiter?
Fortuna
Geschrieben am: 09 Okt 2010, 00:03


Stammgast
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Hallo,
vor knapp 2 Jahren hat die Rentenversicherung eine volle Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit anerkannt. Gestern hatte ich einen Fragebogen zur Nachprüfung der Rente im Briefkasten. Dort wird u.a. gefragt, wegen welcher Leiden ich in ärztlicher Behandlung bin. Weiß jetzt gar nicht, was ich dort ausfüllen soll: die ärztlichen Behandlungsdiagnosen oder meine Symptome. Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit diesen Nachprüfungen und was man besser dort einträgt? Wie geht es dann weiter: muss man schon wieder zum Gutachter oder geht die Nachprüfung vielleicht nach Aktenlage? Welche Erfahrungen habt ihr?

VG, fortuna
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andreag
Geschrieben am: 09 Okt 2010, 07:24


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Hallo Fortuna! :;

Ich habe zwar mit der unbefristeten EMR keine Erfahrung, da ich bisher die befristete volle EMR bekomme. Aber ich könnte mir vorstellen, daß die DRV gucken möchte, ob es bei Dir ggf. zu einer Verbesserung gekommen ist, und Du evtl. wieder voll oder teilweise arbeiten kannst. Daher fragen sie an, ob Du noch regelmäßig in Behandlung bist, was ja ein Zeichen dafür wäre, daß sich bei Dir nichts verbessert hat und Du nicht arbeiten kannst.
Kannst Du sowas denn vorweisen oder bist Du nicht mehr in Behandlung? Nach Aktenlage können sie ja eigentlich nur entscheiden, wenn in den Akten Berichte von Ärzten und Krankenhäusern bzw. Rehaeinrichtungen aus der letzten Zeit drin sind. Wäre das bei Dir der Fall?
Aber es werden sich hier sicher noch Foris melden, die schon die unbefristete EMR bewilligt bekommen haben und die können Dir dann berichten, wie es bei denen abgelaufen ist.
Ich drücke Dir die Daumen, daß die Überprüfung bei Dir ohne Probleme über die Bühne geht. :up
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Fortuna
Geschrieben am: 10 Okt 2010, 13:05


Stammgast
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Hallo andrea, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ja, natürlich bin ich noch in regelmäßiger ärztlicher Behandlung. Im Fragebogen muss man auch die Adressen der behandelnden Ärzte angeben und eine Entbindung von der Schweigepflicht unterschreiben. Die DRV könnte also Befundberichte der behandelnden Ärzte einholen und dann (nach Aktenlage?) prüfen. Wie gesagt: zunächst geht es mir darum, ob man eher die Behandlungsdiagnosen angeben soll oder die Symptome :sch Und weiterhin geht es mir darum, wie so ein Nachprüfungsverfahren bei Renten auf unbestimmte Zeit abläuft. Mein Nervenkostüm liegt momentan etwas blank, ich würde es einfach nicht noch einmal ertragen schon wieder in diese Begutachtungsmaschinerie zu kommen.

VG, fortuna
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Dickusch
Geschrieben am: 10 Okt 2010, 15:33


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Hallo Fortuna,
bleib mal ganz relax :streichel
Du hast sicher so eine Art Selbstauskunftbogen erhalten. Du musst die Fragen beantworten und die Ärzte angeben und gut ist. Mein Mann hatte das auch bei seiner unbefristeten EU Rente.Es war 2 Jahre nach der 1.Rentenbewilligung. Er hat den Bogen weggeschickt und dann nie wieder was gehört von der DRV. Die Rente wurde dann bis zur Altersrente weitergezahlt.
LG Dickusch
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Silver
Geschrieben am: 10 Okt 2010, 16:57


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Hallöchen,

bei einer unbefristeten EM-Rente muss diese Nachprüfung mit dem Selbstauskunftsvordruck alle zwei Jahre durchgeführt werden - und zwar so lange, bis der EM-Rentner das 55. Lebensjahr vollendet. Ist so vorgeschrieben. :;
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Fortuna
Geschrieben am: 10 Okt 2010, 18:37


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Daaanke :; für eure Rückmeldung. Oh Dickusch, das beruhigt mich jetzt aber wirklich, puuh.

Silver, was ist das denn für eine Vorschrift, wo findet man die? Ist das eventuell neu?

LG von einer etwas relaxteren Fortuna
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Andreas 2
Geschrieben am: 14 Okt 2010, 07:46


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Hallo Fortuna,

schau mal in Deinen PM Ordner,da habe ich Dir darüber eine Nachricht gesendet.

Oder hast Du den schon gelesen ???

Gruß

Andreas
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_S_u_M_u_
Geschrieben am: 14 Okt 2010, 10:27


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:;
somit gibt es ja eigentlich keine wirkliche unbefristete Rente, wenn alle 2 Jahre kurz geprüft wird.
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Silver
Geschrieben am: 14 Okt 2010, 16:06


Öfter dabei
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@ Fortuna,

was die Vorschriften angeht, habe ich derzeit leider keine Literatur parat. Ich würde aber vermuten, das der Rententräger sich auf §§ 60 - 67 SGB I beziehen könnte (das sind die Mitwirkungspflichten), was steht denn im Anschreiben des Nachprüfungsvordrucks?

:winke

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Fortuna
Geschrieben am: 15 Okt 2010, 11:34


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Hallo silver, habe mir das Anschreiben nochmal durchgelesen. Dort wird erläutert, dass überprüft wird ob die Voraussetzungen noch vorliegen und sonst die Rente entzogen werden kann -§48 SGBX in Verbindung mit §100 Absatz 3 SGBVI. Und dann wird geschrieben, dass alle 2 Jahre nachgeprüft wird, aber es ist kein Paragraph dazu angegeben :frage

Würde mich wirklich mal interessieren, ob die Nachprüfungszeiträume irgendwo gesetzlich geregelt sind. Falls du was hast bitte posten.
Was ich auch nicht verstehe: die befristeten Renten werden ja häufig für 3 Jahre gewährt, wieso wird man dann bei einer unbefristeten Rente häufiger nachgeprüft :kopf

VG, fortuna
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