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Lauryn |
Geschrieben am: 18 Sep 2010, 10:42
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 30 Mitgliedsnummer.: 15.744 Mitglied seit: 03 Mär 2010 ![]() |
Hallo Zusammen!
Einige von euch wissen ja schon das mein Rehavorbereitungslehrgang (RVL) bald beginnt, meine Frage dazu. Bin ich ab dann nicht mehr krank geschrieben vom Arzt aus, weil ich ja dann Übergangsgeld beziehe? Hängt es auch vom RVL ab das ich dann wirklich meine Umschulung im Anschluss gleich bekomm? Obwohl mir schon beim Abschlussgespräch der Arbeitserprobung gesagt wurde vom Rehaberater der vorort war das sie mich für beide Sachen (RVL+Umschulung) anmelden. Kann mir jemand von euch dazu eine Antwort geben...vielen Dank Gruß Lauryn und schönes We |
chrissi40 |
Geschrieben am: 18 Sep 2010, 10:56
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fleißiger Engel ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.792 Mitgliedsnummer.: 7.546 Mitglied seit: 12 Dez 2006 ![]() |
Hallo lauryn
ja richtig, du bist dann für beides angemeldet, und bist nicht mehr krankgeschrieben, beziehst Übergangsgeld und bist über die DRV quasi für alles versichert, wenn du den RVL bestehst, allerdings ist es so, dass bei diesem Antrag auf Leistung zur Teilhabe bei Abbruch der Umschulung aus gesundheitlichen Gründen auch rückwirkend in einen Rentenantrag umgewandelt werden könnte. LG chrissi :angel |
Lauryn |
Geschrieben am: 18 Sep 2010, 11:06
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 30 Mitgliedsnummer.: 15.744 Mitglied seit: 03 Mär 2010 ![]() |
Hallo Chrissi,
danke, einen Rentanantrag dafür bin ich noch ein bissel jung finde ich. :z Die Umschulung werde ich schaffen, muss ich auch. Denn ich war überglücklich als sie mir die Zusagen gaben nach der Arbeitserprobung für beide Dinge. Kann ich meinen alten Beruf nicht mehr arbeiten das schaffe ich nicht mehr körperlich. Ich dachte immer das der Rehavorbereitungslehrgang nicht davon abhängt das die Umschulung dann doch noch wegfallen könnte. Klar in krassen Fällen schon wenn man es körperlich gar nicht schafft oder man doch merkt das es nicht das richitge ist und man abbricht. Aber gut dann weiß ich ja erst mal bescheid das meine Ärztin mich bis zum Datum xxx krank schreiben muss und nicht mehr "nicht absehbar". :D verstehe einer mal dieses ganze hin und her, gesund geschrieben, RVL besuchen aber nicht arbeiten gehen können, muss ja für den AG auch komisch sein wenn er wüsste das ich ab dann und dann wieder gesund geschrieben bin und nen vorbereitungslehrgang besuchen gehe.... Lieben gruß Lauryn Bearbeitet von Lauryn am 18 Sep 2010, 11:11 |
chrissi40 |
Geschrieben am: 20 Sep 2010, 13:44
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fleißiger Engel ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.792 Mitgliedsnummer.: 7.546 Mitglied seit: 12 Dez 2006 ![]() |
Hallo lauryn,
du bist ja in deinem Beruf nicht mehr arbeitsfähig, das ist schon noch ein unterschied, letztendlich ist das so von der KK auch vorgeschrieben, wenn du eine normale 14tägige Berufsfindung/Arbeitserprobung machst bekommst du übrigens weiterhin Krankengeld, wann sollst du sie denn machen? bei RVL ist das ja schon eine Leistung zur Teilhabe, dafür bekommst du Übergangsgeld. LG chrissi |
Lauryn |
Geschrieben am: 04 Okt 2010, 11:15
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 30 Mitgliedsnummer.: 15.744 Mitglied seit: 03 Mär 2010 ![]() |
Hallo Chrissi,
Einen 14 tägige Berufsfindung habe ich schon hinter mir, dort wurde mir dann mitgeteilt das ich einen Rehavorbereitungslehrgang bekomme und im Anschluss danach meine Umschulung beginnen soll. Der RVL beginnt am 18.10., dazu habe ich auch schon die Unterlagen für die Berechnung des Übergangsgeldes bekommen. Diese sind auch schon wieder ausgefüllt bei der Rentenversicherung. Lieben Gruß Lauryn |
chrissi40 |
Geschrieben am: 04 Okt 2010, 13:45
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fleißiger Engel ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.792 Mitgliedsnummer.: 7.546 Mitglied seit: 12 Dez 2006 ![]() |
Hallo Lauryn,
ja dann fängst du Ende Januar mit der Umschulung an, nahtlos hat ja mehr Vorteile. dann viel Glück. LG chrissi :angel |
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