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Freude |
Geschrieben am: 30 Sep 2010, 15:31
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 236 Mitgliedsnummer.: 9.106 Mitglied seit: 13 Jun 2007 ![]() |
Hallo liebe Leute, ich habe keine Antwort auf meine Frage gefunden, deshalb stelle ich sie nun :
Meine Krankenkasse hat mich aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen, 10 Wochen Frist, die Regeln kenne ich. Ich falle aber schon vor Ablauf dieser Frist aus dem Krankengeldbezug, und bekomme dann ALG ! nach Nahtlosigkeitsregelung. Meine Frage ist nun : Bekomme ich ein Problem mit der Agentur für Arbeit, wenn ich den Rehaantrag nicht stelle ? Also darf ich die Frist verstreichen lassen ? :frage ( eben rief mich die SB von der KK an, sie wollte mich mal an den Rehaantrag erinnern !! das macht mir echt Druck !!!! ) Ich würde dadurch nur Zeit gewinnen, da die Agentur mich ja auch auffordern wird einen Rentenantrag zu stellen und dieser in einen Rehaantrag umgewandelt würde. Aber dieser Zeitaufschub würde mir einfach sehr viel weiter helfen... Versteht mich nicht falsch, ich finde es sehr wichtig sich an Regeln zu halten und an der Genesung mitzuarbeiten, wenn ich Sozialleistungen beziehe, aber ich möchte trotzdem gern wissen, ob ich Sanktionen zu befürchten habe. Oder die Agentur die Info der Aufforderungen zum Rehaantrag von der KK bekommt ? Hoffe, es ist nicht zu kompliziert !!!! Ich habe noch 3 Wochen Zeit um mich zu entscheiden, Rehaantrag oder nicht... Danke für Eure Mühe und alles Gute für Euch, Freude Bearbeitet von Freude am 30 Sep 2010, 15:44 |
Harro |
Geschrieben am: 30 Sep 2010, 16:38
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin,
Zitat da die Agentur mich ja auch auffordern wird einen Rentenantrag zu stellen und dieser in einen Rehaantrag umgewandelt würde. nun die Agentur wird dich auch "bitten" einen Rehantrag zu stellen, sonst gibts kein Arbeitslosengeld da du nicht vermittelbar bist wenn du weiter krank bist. Übrigens Rehaantrag = Rentenantrag wenn die Reha nix bringt. Zitat ich habe keine Antwort auf meine Frage gefunden, Dann hast du acuh nicht gut gesucht, oder gar nicht. :P Gib mal in die Suche Nahtlosigkeit und/oder Aussteuerung ein, das Thema ist schon x-mal hier durchgekaut worden. Grüssle Harro :winke |
Freude |
Geschrieben am: 30 Sep 2010, 17:49
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 236 Mitgliedsnummer.: 9.106 Mitglied seit: 13 Jun 2007 ![]() |
Nochmals Hallo an Alle, würde mich freuen, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen mitteilt.
@ Harro, doch ich habe gut gesucht und auch alles gelesen, deshalb hielt ich mich ja für gut genug informiert. Fand nur keine Antwort auf die Frage, ob bei eines Nichtantrages meinerseits die " Sanktionen " , da die Leistungen des Krankengeldes ja vor Ablauf der 10 Wochen Frist eingestellt werden ( Aussteuerung 78 Wochen sind rum ) an die Agentur für Arbeit weitergegeben werden !! Danke Dir jedenfalls schon mal für Deine Antwort, irgendwie ist mir ja doch schon klar, dass ich um eine Reha nicht herumkomme... Bin nur einfach so krankenhaussatt und rehasatt, aber das ist ein anderes Thema !!!! Alles Gute für Euch, eine schmerzarme Zeit und bis bald Freude. |
Harro |
Geschrieben am: 30 Sep 2010, 18:08
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin,
Zitat ( Aussteuerung 78 Wochen sind rum ) an die Agentur für Arbeit weitergegeben werden !! das ist doch alles im Sozialgesetzbuch (SGB) festgehalten und wer meint es bezieht sich auf nur eine Anlaufstelle der irrt, aber ganz gewaltig. Wenn irgendwo drin im Ablauf ein dicker Fehler ist, zb. mangelhafte Mitarbeit (fehlender Rehaantrag?) der wird es in seine Folgen ganz gewiss zu spüren bekommen. In diesem Sinne, Harro :winke |
vrori |
Geschrieben am: 30 Sep 2010, 19:12
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
Hallo,
außerdem stellt sich mir die Frage, was du erreichen willst....?? nach Aussteuerung und noch 6 Wochen ALG-Bezug wieder arbeitsfähig sein? Sollte nur die geringste Möglichkeit von seiten des AA gesehen werden, ob man dich ggf. arbeitsfähig machen kann, dann werden die das durchziehen ganz einfach eigentlich... außerdem kann es ja auch sein, dass du keine REHA bekommst sondern das dieses in einen Rentenantrag umgewandelt wird.. du kannst auch die kompletten 10 Wochen ausnutzen, das Recht hast du, aber ob das AA da mitspielen wird? wohl eher nicht... und die Nahtlosigkeitsregelung gibt es nur im § 125 alles Gute LG Vrori |
Freude |
Geschrieben am: 01 Okt 2010, 15:29
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 236 Mitgliedsnummer.: 9.106 Mitglied seit: 13 Jun 2007 ![]() |
Okay, okay Ihr habt ja Recht !!!
Ich werde den Rehaantrag stellen, und zwar vor Beginn des ALG 1 Bezuges... Danke für Eure Antworten, ich wollte ja nur mal so fragen... Habe nicht erwähnt, dass ich keine Reha machen will, sondern eine Umschulung, die mir von der DRV schon genehmigt war. Dazu brauche ich allerdings einen Aktivrollstuhl, den die KK nun nach langem Kampf genehmigt hat. Leider hat die DRV in der Zwischenzeit die Bewilligung zur Umschulung zurückgenommen, da ich sie ja nicht antreten konnte. Habe für vieles Verständnis, aber nun ärgere ich mich über die KK. Denn nun muss ich wieder eine Reha beantragen und alles geht von vorn los... Dabei mag ich doch nur meine Arbeitserprobung starten !! Vielleicht entstand daraus meine Frage... Mein Entschluss steht jedenfalls fest, vielen Dank nochmal an Euch und alles Gute Freude |
Dickusch |
Geschrieben am: 01 Okt 2010, 16:40
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 618 Mitgliedsnummer.: 5.450 Mitglied seit: 22 Apr 2006 ![]() |
Hi Freude,
ob bei dir der ganze Hickhack auch mal ein Ende finden wird? Manno, du bist ja ganz schön geplagt Bekommst du den Rollstuhl wegen des Sudecks? Also, soviel mir bekannt ist, verlieren die bewilligungen der DRV nach einigen Monaten ihre Gültigkeit und du musst einen neuen Antrag stellen. Aber wenn die KK dich zum Rehaantrag auffordert, dann musst du dem nachkommen, sonst hängst du dann finanziell ganz schön in der Luft. Vielleicht wird eine Rente draus und du hast erst mal Ruhe. Aber das musst du allein entscheiden.Leider ist das Leben nun mal kein Wunschkonzert und wenn man in dieser Gesellsachaft nicht mehr kann ist man ganz schnell weg vom Fenster. Leider :trost Mein Sudeck hat sich momentan etwas beruhiht, aber ich bin auch im Chlinch mit meiner KK. Ich habe einen Arzt füür Handsudeck gefunden und wegen meiner Kraftminderung um 60% in der re Hand, sollte ich eine spezielle Trainingstherapie erhalten.Wurde abgelehnt, steht nicht im Katalog der KK, aber einige, drei sind mir namentlich bekannt, haben sie eben von dieser KK bekommen. Mein Widerspruch war gepfeffert von wegen Gleichbehandlung usw. Mal sehen, was rauskommt. Du sei also bitte brav und tu, was deine "Geldquelle" verlangt und du wirst schon sehn, was rauskommt. LG Dickusch |
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