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| pauschi |
Geschrieben am: 27 Sep 2010, 18:29
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 8 Mitgliedsnummer.: 15.849 Mitglied seit: 19 Mär 2010 |
Hallo.
Ich habe jetzt zum zweiten Mal einen Antrag für eine Umschulung bei der DRV gestellt. Ich bin gelernte Elektronikerin, aber mein Hausarzt und der Amtsarzt schreiben, dass ich meinen Beruf nicht weiter machen kann. War vom 4.5.-1.6. zur Reha und wurde arbeitsfähig entlassen. Die DRV hatte beide Anträge abgelehnt. Nun ist meine Frage, wie ich den Widerspruch formuliere. Könnt ihr mir helfen? LG pauschi |
| Jürgen73 |
Geschrieben am: 27 Sep 2010, 19:00
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 5.472 Mitgliedsnummer.: 4.536 Mitglied seit: 29 Jan 2006 |
Hallo Pauschi,
du wirst in deinem Alter noch nicht die Voraussetzungen für eine Umschulung erfüllen. Kannst du hier nachlesen. (Teilhabe am Arbeitsleben schliesst auch eine Umschulung mit ein.) |
| pauschi |
Geschrieben am: 27 Sep 2010, 19:23
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 8 Mitgliedsnummer.: 15.849 Mitglied seit: 19 Mär 2010 |
Die von der Agentur für Arbeit hatten gesagt, dass die DRV eine Umschulung übernehmen muss. War dann auch mal bei der DRV und die haben gesagt, dass die für das halbe Jahr nach der Reha zuständig sind.
Ich gehe davon aus, dass die den Antrag abgelehnt haben, weil ich einen Fehler beim Entlassungsgespräch in der Reha gemacht habe. Hatte da gesagt, dass ich es versuchen will, meinen Beruf weiter zu machen. |
| Tinasonne |
Geschrieben am: 27 Sep 2010, 19:25
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.490 Mitgliedsnummer.: 1.565 Mitglied seit: 19 Okt 2004 |
Hallo pauschi,
Jürgen hat dir ja schon einen guten Link zum lesen gesendet. OK, wenn du trotzdem Widerspruch einlegen willst, versuche es. Aber der nächste Stolperstein wird dieser sein:War vom 4.5.-1.6. zur Reha und wurde arbeitsfähig entlassen. Ich z.B. habe alle Kriterien für eine Umschulung (Teilhabe am Arbeitsleben) erfüllt in Vollzeit. Meine Ärzte und Gutachter schrieben auch das ich mein Beruf nicht weiter machen kann in Vollzeit. Aber ich bin halts chon ein paar Jährchen älter :D Also bist du gefragt. :streichel und in Beweispflicht. Warum, wieso ,weshalb! Vielleicht schaffst du es aber doch in deinem alten Beruf weiter zu arbeiten. Ein Versuch wäre es doch wert. Falls es nicht klappt, wirst du eh eine andere Schiene fahren müssen. Viel Glück! Liebe Grüße Tinasonne :winke |
| Jürgen73 |
Geschrieben am: 27 Sep 2010, 19:26
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 5.472 Mitgliedsnummer.: 4.536 Mitglied seit: 29 Jan 2006 |
Hallo Pauschi,
das ist logisch das die AFA meint das die DRV für deine Umschulung aufkommen müßte. Du mußt die AFA mal kräftig auf die Füße treten. Die sind nämlich dann für deine Umschulung der richtige Ansprechpartner. |
| Tinasonne |
Geschrieben am: 27 Sep 2010, 19:33
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.490 Mitgliedsnummer.: 1.565 Mitglied seit: 19 Okt 2004 |
Huhu,
uupps, mein Post hat sich mit deinem gerade überschnitten. Aber erkannt hast du ja auch, wie wichtig der Rehaentlassbericht ist :up Na und wie willst du den jetzt wieder zurücknehmen???. Genau leider, das wäre die Beweispflicht. Natürlich ist das schwierig für junge Menschen, meine Tochter ist dein Jahrgang. Was das AA sagt und die DRV sagt und der Arzt sagt.... und und und. Fakt sind die gesetzlichen Regelungen. Stütze dich auf das AA und lass dich dich nicht verwirren. Bleib standhaft und evtl. bekommst du was du willst. Liebe Grüße Tinasonne |
| pauschi |
Geschrieben am: 27 Sep 2010, 21:09
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 8 Mitgliedsnummer.: 15.849 Mitglied seit: 19 Mär 2010 |
Danke für eure Antworten!
Das AA wollte mir nicht mehr helfen, weil im Oktober mein ALG ausläuft. Naja, ich selber wollte auch eigentlich keinen Widerspruch einlegen. Meine Mutter meinte, ich sollte Widerspruch einlegen. Ich würde mir jetzt so erstmal eine Arbeitsstelle suchen und dann evtl ab nächstes Jahr August eine neue Ausbildung. Aber ich kanns ja mal mit dem Widerspruch versuchen, mehr als ablehnen können die den ja nicht. Mein Problem ist jetzt nur, dass ich im Allgemeinen nicht weiß, wie ich den Widerspruch formulieren soll. Hatte mit sowas noch nie zu tun. Bearbeitet von pauschi am 27 Sep 2010, 21:10 |
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