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vrori |
Geschrieben am: 26 Sep 2010, 16:07
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
Hallo zusammen,
dieses wollte ich Euch mal zur Kenntnis geben... ich habs mir kopiert und wenn im Mai meine 24monatige Bewilligung des Funktionstrainings ausläuft, werde ich eine weitere Verlängerung aufgrund der genannten Rechtsprechung beantragen.. http://www.forum-schmerz.de/aktuelles.html Funktionstraining ist auch dauerhaft verordnungsfähig Die Rahmenvereinbarung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern, die das Funktionstraining auf zwölf oder 24 Monate beschränkt, ist nicht verbindlich, urteilte kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Das "Funktionstraining in Gruppen unter fachkundiger Anleitung und Überwachung" verbindet Elemente von Krankengymnastik und Ergotherapie. Es steht Behinderten und chronisch Kranken auf ärztliche Verordnung gesetzlich zu, um beeinträchtigte Körperfunktionen zu verbessern oder ihren Verlust hinauszuzögern. Eine Rahmenvereinbarung zwischen den Krankenkassen und Leistungserbringern beschränkt die Kostenübernahme der Kassen aber auf in der Regel zwölf Monate, bei bestimmten chronischen Krankheiten, etwa schweres Rheuma oder Osteoporose, auf 24 Monate. Im konkreten Fall hatte die XX Ersatzkasse einer Frau aus Rheinland-Pfalz sogar elf Jahre lang das Funktionstraining gezahlt, ehe sie unter Hinweis auf die Rahmenvereinbarung die Leistung nicht mehr gewährte. Doch Krankenkassen und Leistungserbringer haben nicht die Kompetenz, gesetzliche Kassenleistungen zu begrenzen, urteilte das BSG. Dies stehe allein dem Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zu. Quelle: Urteil des Bundessozialgerichts, Az: B 1 KR 32/07 R LG Vrori und viel Erfolg Bearbeitet von Harro am 26 Sep 2010, 18:49 |
Islay Storm |
Geschrieben am: 28 Sep 2010, 10:51
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 87 Mitgliedsnummer.: 16.571 Mitglied seit: 10 Jul 2010 ![]() |
Hallo Vrori,
herzlichen dank für den Hinweis. Ich habe von vielen Mitsportlern gehört,dass sie keine neuen Verordnungen. bewilligt bekommen haben. Ich selber muß mir jetzt aufgrund eines Kassenwechsels eine neue ausstellen lassen und habe dann wieder 18 monate Zeit. LG Islay Storm |
MarcoK. |
Geschrieben am: 23 Nov 2010, 20:06
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 188 Mitgliedsnummer.: 14.560 Mitglied seit: 15 Aug 2009 ![]() |
hallo,
Gut zu wissen. ich mache auch gerade Reha Sport und habe mich gefragt ob das verlängert wird. LG Marco |
vrori |
Geschrieben am: 23 Nov 2010, 20:53
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
hallo,
den Hinweis habe ich gerne gegeben...ich würde mir die Info notfalls aus der I-net - Site ausdrucken und mitnehmen zur KK... lG Vrori |
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