Bandscheiben-Forum

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> Krankengeldbezug und REHA
charles
Geschrieben am: 25 Sep 2010, 17:04


Stammgast
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Hallo, liebe Mitglieder,

eigentlich habe ich verstanden, dass eine stationäre REHAmaßnahme
mit vorhergehender AU und Krankengeldbezug, für den Krankengeldbezug
als ruhende Zeit gilt. Dies bedeutet, dass die Zeit der Rehamaßnahme
auf die maximale Bezugsdauer von Krankengeld (78-Wochenfrist)
angerechnet wird, und die 78-Wochenfrist nicht verlängert.

Hierzu noch eine Nachfrage.

Gesetzt den Fall:

Ich beginne am 02.11.10 eine stationäre REHA.

Am 01.11.2010 gehe ich zum Arzt und lege ihm den Auszahlschein vor.

Der Arzt stellt fest, dass ich nicht mehr arbeitsunfähig bin und schreibt auf den
Auszahlschein, dass der LETZTE TAG DER ARBEITSUNFÄHIGKEIT der 01.11.2010 ist.

Vor dem 01.11.2010 hatte ich mehrere Monate Krankengeld bezogen.

Am letzten Tag der REHA, am 07.12.2010 stellt der Stationsarzt der Rehaklinik beim
Abschlußgespräch fest, dass ich erneut arbeitsunfähig bin.

Ich erhalte während der Zeit der Reha 02.11.2010 - 07.12.2010 Übergangsgeld.

Habe ich ab dem 08.12.2010 Anspruch auf Krankengeld?

Wird die Rehazeit 02.11.10 - 07.12.10 auf die 78-Wochenfrist der maximalen Bezugsdauer
von Krankengeld angerechnet, obwohl ich in dieser Zeit nicht arbeitsunfähig gewesen bin?

[B][COLOR=red]

Für eine Antwort auf meine Fragen bin ich Euch dankbar.


Viele Grüsse - Charles
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vrori
Geschrieben am: 25 Sep 2010, 18:49


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Hallo Charles,

so wie du dir das vorstellst geht es nicht...

wenn du arbeitsfähig bist....dann bekommst du natürlich kein KG mehr....und wenn du arbeiten würdest, dann wäre der Zahlmeister dein AG.

wenn du wegen der "vorherigen" Erkrankung die REHA durchführst, dann ist der Zahlmeister die DRV -und dann wird die Übergangsgeldzahlung auf die 78 Wochen angerechnet...weil das auch zur au gerechnet wird..

wenn du wegen einer anderen Erkrankung die REHA durchführst, dann müßte dein Arbeitgeber wieder 6 Wochen Gehaltsfortzahlung leisten...

wenn du dann nach der REHA wieder arbeitsunfähig wegen der 1. Erkrankung wirst, dann wird ab dem neuen au - Datum das gezahlte KG und die Gehaltsfortzahlung auf die 78 Wochen angerechnet....

anders gesagt....

zu den 78 Wochen zählen:

Gehaltsfortzahlungen
Übergangsgelder durch die DRV
und eben das Krankengeld

ich hoffe, ich konnte jetzt alle Klarheiten beseitigen? :D


LG
Vrori
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sonni
Geschrieben am: 27 Sep 2010, 10:00


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Hallo Vroni.

Wie sieht es aus bei mir ?

Bin am 22.109 wegen den Überfall krankgeschrieben worden .Bis 2.1.10 Lohnfortzahlung vom AG .
Dann Verletztengld bis 12.3.von der BG .
Krankengeld von 12.3 bis 7.4. wegen BSV.
Übergangageld vom 8.4. AHB von der Rv bis 6.5. wegen BSV.
Dann hab ich bis zum 2.9. gearbeitet und war dann im Krankenhaus wegen Verdacht auf Schlaganfall was sich nicht bestätigt hat. Die tippen auf Somatisierung vom Trauma wegen den Überfall.

Nun meine Frage war es richtig wenn ich während des Traumas krank war das die Krankenkasse einspringen muß bei einer zusätzlichen Diagnose.
Ich hab nur 4 Monate gearbeitet muß die BG zahlen wenn geklärt ist das es ein Folgeschaden ist .Die lassen sich Zeit alles zu Prüfen bis jetzt hab ich keine Ahnung woher ich mein Geld erhalte.

Und werden beide Krankheiten zusammen gezogen wegen der 78 Wochen .
Da es ver5mutlich länger dauert bis ich Arbeiten kann und ob es noch geht bin ich unsicher ob es nicht besser währe dann Rente einzureichen.

Ich bin noch im Arbeitsverhältnis.

Sorry das ich es bei Charles reingeschrieben hab ist ja irgentwie das gleiche Thema. :frage

LG SONJA.
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vrori
Geschrieben am: 27 Sep 2010, 13:45


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Hallo Sonni,

das ist ein schweres Thema.....

wenn eine Berufserkrankung oder ein Arbeitsunfall vorliegt (da gilt ja als Arbeitsunfall) zahlt die BG das Verletztengeld
wenn du dann nur !! wegen einer anderen Erkrankung arbeitsunfähig warst, zahlt die KK das KG

aber war diese zweite Erkrankung nicht auch ursächlich in der Berufskrankheit zu sehen?

Ich möchte dir hier an dieser Stelle nichts falsches erzählen, von daher ist es mir lieber, du erkundigst dich da wirklich noch einmal bei deiner KK...
denn wenn die eine Möglichkeit sehen, dass sie das KG nicht zahlen müssen, dann prüfen sie auch sehr genau....
wenn nämlich aufgrund der Berufskrankheit, Arbeitsunfall weitere gesundheitliche Beschwerden auftauchen, dann müßte die KK eigentlich nicht zahlen...dann wäre Verletztengeld durch die BG zu zahlen und das ist meines Wissens auch noch höher, als das KG...

LG
Vrori
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Susanne66
Geschrieben am: 09 Dez 2011, 13:53


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Habe ich das richtig verstanden?

Offiziell bekommt man zwar 78 Wochen Krankengeld, aber wenn man z.B. zweimal in Reha war wegen dieser Erkrankung und in der Zeit kein KG sondern Übergangsgeld bekommen hat, dann wird diese Zeit zu den 78 Wochen hinzu gerechnet?????

Dann bekomme ich jetzt also mal locker 2 Monate weniger Krankengeld!?

lg Susanne

Bearbeitet von Susanne66 am 09 Dez 2011, 13:58
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falco
Geschrieben am: 09 Dez 2011, 14:10


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Hallo Susanne,

ja das ist richtig, ebenso zählen die 6 Wochen Lohnfortzahlung mit! Musste ich auch feststellen, ich war damals innerhalb der 78 Wochen 8 Wochen in Reha + 6 Wo. LFZ und hatte gedacht, dass diese Zeiten nicht mit zählen - leider falsch gedacht!

Das gilt aber nur, wenn es wegen derselben Krankheit und ohne Unterbrechung ist - also Du zwischenzeitlich nicht arbeitsfähig warst. Konnte man einige Zeit (ich glaub 6 Monate?) arbeiten, kann sich die Berechnungsgrundlage schon wieder ändern. Schon ziemlich verzwickt, diese Angelegenheit!

Alles Gute!
Claudia
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Susanne66
Geschrieben am: 09 Dez 2011, 14:18


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Super! Ich hab zwar zwischendurch immer gearbeitet, besser gesagt, versucht mich da durch zu quälen, aber eben nie 6 Monate. Das eine mal waren es sogar genau 2 Tage weniger als 6 Monate!!!!! Das ist zum Davonlaufen. Wieso weiß man so was nicht vorher, da hätte ich die Reha doch um 2 Tage verschoben!!! Heul. Also ist jetzt bald ALG angesagt. Das sind natürlich auch tolle Aussichten für meine Wohnungssuche.

Gilt das denn auch, wenn die Reha vor dem eigentlichen Krankengeldbezug war???


Bearbeitet von Susanne66 am 09 Dez 2011, 14:28
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falco
Geschrieben am: 09 Dez 2011, 17:50


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Hallo Susanne,

ich würde mal vermuten ja, wenn es um ein und dieselbe Krankheit/Diagnose handelt. Allerdings ist das nur meine Vermutung, genau kannst Du das aber bei Deiner KK abfragen!

Mach einfach eine schriftliche Anfrage, auch zur Frage der Reha vor KG-Bezug, dann bekommst Du Auskunft und nomalerweise sind dann auch Verweise auf die betreffenden §§ dabei. Damit kannst Du die Sache evtl. selbst nochmals recherchieren. Wobei ich doch denke, dass diese verbindlichen Auskünfte schon dem geltenden Recht entsprechen.

Alles Gute!
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