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| tineb |
Geschrieben am: 08 Sep 2010, 10:05
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 541 Mitgliedsnummer.: 15.265 Mitglied seit: 13 Dez 2009 |
Hallo,
was ist, wenn das KG höher ist als die Rente? Fordert die KK das zu viel gezahlte KG bei mir zurück, wenn rückwirkend Rente bewilligt wird? Oder verrechnet die KK das mit der RV? Gruß Tine |
| josie |
Geschrieben am: 08 Sep 2010, 11:43
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 244 Mitgliedsnummer.: 16.316 Mitglied seit: 31 Mai 2010 |
Hallo Tine!
Das wird gleich verrechnet, Du bekommst nur das, was dann noch übrig ist. |
| vrori |
Geschrieben am: 08 Sep 2010, 11:49
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 |
Hallo Tine,
die KK kann nur den KG-Anteil von der Rente anfordern... d.h. wenn du täglich 50 Euro KG bekommen hast und nun täglich 30 Euro Rente...dann fordert die KK als Ersatz zuerst von der DRV die 30 Euro an - der Rest verbleibt dir... wenn dann aufgrund der Abrechnungsmonate noch ein wenig Rente übrig ist, dann bekommst du den Betrag überwiesen... Die KK erhält also nur das KG in Höhe der Rente zurück... LG Vrori |
| tineb |
Geschrieben am: 08 Sep 2010, 12:09
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 541 Mitgliedsnummer.: 15.265 Mitglied seit: 13 Dez 2009 |
Hallo,
danke für die Antworten. Ich dachte die KK fordert dann von mir den Differenzbetrag zurück. Gruß Tine |
| falco |
Geschrieben am: 08 Sep 2010, 12:48
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.238 Mitgliedsnummer.: 6.616 Mitglied seit: 31 Aug 2006 |
Hallo Tine,
weder KK noch AA können mehr fordern als Deine monatliche (rückwirkende) Rente! Das KG ist ja meist höher, das ist dann Pech für die KK. Im Gegenteil, Du würdest sogar noch für diese Monate die Rentenbeiträge zurück bekommen. Also keine Angst, da gibt es keine finanziellen Nachteile! Viel Erfolg im Rentenverfahren! Claudia |
| tineb |
Geschrieben am: 08 Sep 2010, 12:57
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 541 Mitgliedsnummer.: 15.265 Mitglied seit: 13 Dez 2009 |
Hallo Claudia,
danke für Deine Antwort. Ich habe die Rente noch nicht beantragt, werde mir aber Deine guten Wünsche aufheben, wenn es soweit ist :s Es hat mich nur interessiert, weil ich zufällig ein Streitgespräch mitverfolgt habe indem es um dieses Thema ging. Gruß |
| vrori |
Geschrieben am: 08 Sep 2010, 14:31
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 |
Hallo,
ja das meinen viele, dass man dann das KG zurückzahlen muß - dem ist aber nicht so, die KK hat halt in dem Augenblick Pech gehabt... Deswegen wollen sie ja auch oft und gern, dass man im Krankengeldverfahren, wenn es absehbar ist, dass es länger dauert, einen Rentenantrag stellt. Dann bekommt die Krankenkasse wenigstens einen Teil des KG wieder....ohne Rentenantrag bekommen sie ja gar nichts zurück... LG Vrori |
| andreag |
Geschrieben am: 08 Sep 2010, 16:33
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.711 Mitgliedsnummer.: 11.428 Mitglied seit: 20 Apr 2008 |
Hallo Tine! :;
Ja, so wie Vrori es erzählt, war es bei mir auch. Ich mußte nichts zurückzahlen, aber die KK und AA haben ihre Zahlungen von der DRV bekommen. Den Überschuß habe ich dann ausgezahlt bekommen. Sollte es bei Dir zum Rentenverfahren kommen, wünsche ich Dir auch viel Erfolg. :up |
| tineb |
Geschrieben am: 08 Sep 2010, 17:31
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 541 Mitgliedsnummer.: 15.265 Mitglied seit: 13 Dez 2009 |
Hallo Andrea,
ich habe gerade gelesen, das Du Deine Rente schon durch hast. Auch Deine guten Wünsche werde ich mir aufheben, danke, die kann ich sicher noch gebrauchen. Gruß Tine |
| andreag |
Geschrieben am: 08 Sep 2010, 18:26
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.711 Mitgliedsnummer.: 11.428 Mitglied seit: 20 Apr 2008 |
Hallo Tine! :;
Ja, ich beziehe derzeit EMR, befinde mich aber gerade wieder im Antragsverfahren für die Verlängerung. Die Rente wurde mir ja erstmal bis zum 31.01.2011 zuerkannt. |
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