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| aneliese |
Geschrieben am: 19 Aug 2010, 17:02
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 59 Mitgliedsnummer.: 8.860 Mitglied seit: 13 Mai 2007 |
Hallo Bandis,
Nun hab ich den Bescheid bekommen. Natürlich kann ich noch voll arbeiten. Der GA. kreuzte das Kästchen Begleitperson erforderlich mit ja an und auch sonst war die Begutachtung ganz ok. Zum Arbeiten brauch ich dann keine Begleitperson? Hab das GA angefordert und nen Termin beim VDK wegen Widerspruch gemacht. In dem Bescheid waren nicht alle Erkrankungen aufgeführt und als Begründung schreibt die DRV "haben wir uns eingehend mit Ihrem Gesundheitszustand befasst und geprüft, wie dieser sich auf Ihre Erwerbsfähigkeit auswirkt. Wir haben für unsere Entscheidung die Angaben aus Ihren Antrag berücksichtigt und auch die Ergebnisse unserer medizinischen Ermittlungen zugrunde gelegt." Mal schauen was in dem GA drin steht, er kann doch nicht auf einer Seite eine Begleitperson für erforderlich halten und mich dann voll Erwerbsfähig schreiben :h Ich komme mir vor als hätte mich voll der Hammer getroffen, ich kann das nicht mehr nachvollziehen. Weis jemand von euch was eine initiale Coxarthrosis beidseits bedeutet? Coxarthrosis weis ich aber was heißt initiale? LG aneliese |
| vrori |
Geschrieben am: 19 Aug 2010, 17:29
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 |
Hallo Aneliese,
ich kann nachempfinden wie es dir zur Zeit geht - meine Rentenantragablehnung war ähnlich... Für den GdB habe ich den Widerspruch dem SoVD überlassen - aber für den Widerspruch bei der DRV ist mir das nicht sicher genug und ich habe mich an einen Anwalt gewandt, der sich auf Sozialrecht und Rentenrecht spezialisiert hat. Dieser RA schickt mich von Doc zu Doc (die im übrigen auch Gutachten für die DRV durchführen) und diese Docs untersuchen mich dann und machen je nach Diagnose einen Kurzbericht an den RA oder auch ein umfangreiches Gutachten für die Widerspruch... ich habe jetzt "alle Ärzte" durch und einen Besprechungstermin mit dem RA habe ich erst im Oktober 2010...bis dahin müßte alle Gutachten durch die aufgesuchten Ärzte eingegangen sein.... Der Widerspruch ist bei der DRV, nur die Begründung muß jetzt noch nachgereicht werden. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann überlege dir, ob du über den VDk oder SOVD oder eben über einen Rechtsanwalt deinen Widerspruch bearbeiten lassen möchtest... Da der SOVD beim GdB sich sehr ungeschickt angestellt hat und ich auch noch die Begründungen für den Widerspruch liefern mußte, habe ich jetzt kurzerhand Klage gegen das "Versorgungsamt" erhoben und die Angelegenheit auch diesem Rechtsanwalt übergeben.. Für dich bedeutet das jetzt ebenfalls - bereit sein für den Kampf, nicht den Kopf in den Sand stecken... besinne dich auf deine Kräfte und auf gehts... ganz viel Erfolg und alles Gute LG Vrori |
| Topsy |
Geschrieben am: 20 Aug 2010, 08:22
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4.530 Mitgliedsnummer.: 1.413 Mitglied seit: 04 Sep 2004 |
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| aneliese |
Geschrieben am: 20 Aug 2010, 08:45
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 59 Mitgliedsnummer.: 8.860 Mitglied seit: 13 Mai 2007 |
Hallo Vrori und Topsy,
danke für euere Antworten.Hab es damals auch mit einem RA probiert und nichts hats gebracht deswegen wollt ich jetzt mit dem VDK mal versuchen ob es besser ist.Es kommt sicherlich auch auf die Bearbeiter an, man liest hier gutes und auch nicht so berauschendes. Mein RA hat mich nicht zu solchen Ärzten geschickt, das hört sich aber vernünftig an. Ich gehe mal davon aus das der VDK Anwälte für sozialr.und Rentenr. hat. Warte jetzt erst mal das GA von der DRV ab, das ist alles ein bissel verworren. Auch hätte bei mir noch eine Internistische und gegebenenfalls Psychische Begutachtung gemacht werden müssen. Also wieder mal kämpfen obwohl die Kraft dafür so gut wie aufgebraucht ist. Schmerzarme Zeit wünscht euch aneliese :winke |
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