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toflomi |
Geschrieben am: 30 Aug 2010, 11:35
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 17 Mitgliedsnummer.: 3.206 Mitglied seit: 12 Sep 2005 ![]() |
Hallo ihr.
Ich brauch eure Hilfe. Ich bin am 3. Mai 2010 an der LWS operiert worden und war danach auf AHB vier Wochen lang. Leider hab ich kurz danach eine HWS OP gehabt die bedeutend gravierender war wie die LWS Op. Diese OP war am 15. Juli. Bis jetzt war nur Schonung angesagt und ich durfte so gut wie nichts machen. Dadurch konnte ich auch keine AHB in Anspruch nehmen. Kann ich jetzt eine REHA beantragen oder nicht? Ich komme einfach so nicht auf die Beine. Mein Arzt sagt ich kann wohl auch nicht mehr arbeiten. ich hänge total in der Luft. Wär nett wenn jemand mir da einen Rat geben könnte. Wenn ihr mehr wissen wollt poste ich es natürlich. Danke Karin :heul :heul |
Inka |
Geschrieben am: 30 Aug 2010, 12:31
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...die immer noch an das Gute im Menschen glaubt ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.403 Mitgliedsnummer.: 482 Mitglied seit: 25 Aug 2003 ![]() |
Hallo Karin,
ob Du jetzt "reif" bist für eine Reha, das muss Dein Arzt entscheiden. Und wenn der meint, dass es gut für Dich wäre, dann solltest Du auch einen Reha-Antrag stellen. Rein formal ist eine Reha durchaus möglich, weil eine AHB ja eben keine Reha ist und somit da auch diese 4-Jahresfrist zwischen 2 Rehas nicht greift. Also sprich erst mal mit Deinem Arzt, was der denn nun für sinnvolll hält. Alles Gute und liebe Grüße :winke Inka |
sqirm1 |
Geschrieben am: 30 Aug 2010, 13:47
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 63 Mitgliedsnummer.: 15.389 Mitglied seit: 09 Jan 2010 ![]() |
Hallo,
ich habe auch einen Antrag gestellt ich war im Februar 2010 für 5 Wochen nach HWS OP zur AHB und bin bis jetzt noch nicht Fit. Der neue Antrag wurde gleich nach 2 Wochen abgelehnt aber mit der Begründung dass ich im Februar schon eine Reha hatte und es egal sei wie es heißt oder welcher Kostenträger bezahlt hat ich musste 4 Jahre warten. Ich habe natürlich Widerspruch eingelegt weil sich mein Zustand ab Juni wieder verschlechtert hat nun warte ich das Ergebnis ab. LG Ralf |
Jürgen73 |
Geschrieben am: 30 Aug 2010, 16:57
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 5.472 Mitgliedsnummer.: 4.536 Mitglied seit: 29 Jan 2006 ![]() |
Hallo Ralf,
du hast deine Reha ja uch wegen der HWS eingereicht, während Karin erst wegen der LWS zur AHB war und jetzte ine Reha wegen ihrer HW eingereicht hat. Ich war auch innerhalb von 3 Jahren 2mal zur Reha. Einmal wegen LWS und einmal wegen HWS und LWS. |
manu3 |
Geschrieben am: 31 Aug 2010, 12:41
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 403 Mitgliedsnummer.: 7.465 Mitglied seit: 01 Dez 2006 ![]() |
Hallo Inka, :;
das würde mich jetzt auch interessieren: Läuft eine AHB wirklich nicht als Reha und zählt nicht zur 4-Jahresfrist? War das eine Vermutung von dir oder gibt es dazu etwas Schriftliches? Als direkt Betroffene würde mich das brennend interessieren!! :? Liebe Grüße Manu :winke |
toflomi |
Geschrieben am: 01 Sep 2010, 09:36
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 17 Mitgliedsnummer.: 3.206 Mitglied seit: 12 Sep 2005 ![]() |
Hallo Ihr,
Also ich war gestern zur Nachuntersuchung in der Klinik es ist alles im grünen Bereich. Die Reha wird vom behandelnden Arzt ausdrücklich empfohlen. Jetzt muss ich aber trotzdem warten. Selbst wenn die AHB nicht dazu zählt. Ich war nämlich erst 2009 auf Reha aber wegen der LWS und da war ich noch nicht operiert. Bin ja mal gespannt was jetzt passiert. Ich nehme mal an das es erst abgelehnt wird. Allerdings war ich damals als ich auf REHA war noch nicht operiert. Jetzt muss ich wohl abwarten. Wenn ich sie nicht bekomme werde ich wohl Widerspruch einlegen.. Danke und Gruss Karin |
Harro |
Geschrieben am: 01 Sep 2010, 17:19
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin Karin
es gibt für alles Vorschriften und natürlich auf für diesen Fall. Grundsätzlich steht dort folgendes: 3.5. Wartezeit Zwischen 2 bezuschussten Rehamaßnahmen - egal ob ambulant oder stationär - muss in der Regel ein Zeitraum von 4 Jahren liegen. Nicht anzurechnen sind Leistungen zur medizinischen Vorsorge (Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren). Ausnahmen macht die Krankenkasse nur bei medizinisch dringender Erforderlichkeit. Dies muss mit Arztberichten oder einem Gutachten des behandelnden Arztes bei der Krankenkasse begründet werden. Der Rentenversicherungsträger genehmigt Medizinische Rehamaßnahmen vor Ablauf der 4-Jahres-Frist, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind, weil ansonsten mit einer weiteren Minderung der Leistungsfähigkeit zu rechnen ist. Nun bei dir scheint es gesundheitlich notwendig zu sein und wird medizinisch begründet. Grüssle Harro :winke |
Harro |
Geschrieben am: 01 Sep 2010, 17:28
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin manu,
Zitat Läuft eine AHB wirklich nicht als Reha und zählt nicht zur 4-Jahresfrist? Jein, es kommt drauf an in welcher Reihenfolge. Nach einer Reha kann man- falls erforderlich- ohne Einhaltung der 4 jahresfrist eine AHB erhalten, doch nach einer AHB kann man erst nach 4 Jahren eine Reha beantragen. Ausnahmen siehe Beitrag vorher. Grüssle Harro :winke |
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