Bandscheiben-Forum

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> Anordnung einer Reha, Widerspruch möglich?
Zitrus
Geschrieben am: 06 Mai 2010, 19:59


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Hallo an alle, :;

nachdem ich nun ja schon seit über einem Jahr im vorübergehenden Ruhestand bin, war ich heute beim Amtsarzt zur Beurteilung meiner Dienstfähigkeit. Die Begutachtung hat eine Stunde gedauert - davon war die Ärztin etwa 45 min. über ein Buch mit Rehakliniken gebeugt und hat eine passende Rehaklinik gesucht, in die sie mich schicken kann.

Mein Einwand, dass nicht einmal leichteste KG möglich ist, hat sie nicht wirklich interessiert. O-Ton: "Man muss dann eben über die Belastungsgrenze gehen und in den Schmerz trainieren." :hair :nein

Meine Frage ist nun: Kann ich gegen eine vom Amtsarzt angeordnete Reha Widerspruch einlegen?

Grundsätzlich hätte ich ja kein Problem damit auf Reha zu gehen, wenn
1. ich davon ausgehen kann, Erfog zu haben
2. mir keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Da ich nach wie vor nicht belasten kann, halten sowohl der Hausarzt wie auch die Schmerztherapeutin eine Reha für nicht zielführend. Vor allem, da jeder Versuch in die Bewegung zu kommen, mit Dipidolor-Infusion geendet hat.

Ich bin 70 % über die Beihilfe und 30 % privat versichert. Bei einer Reha zahlt die Beihilfe 70 % der Kosten von Unterkunft / Verpflegung und 70 % der Therapiekosten - allerdings nur bis zum beihilfefähigen Satz.
Die private Krankenversicherung würde im Falle einer Reha acht Euro pro Tag für Unterkunft / Verpflegung zahlen. Den Rest zahle ich also aus eigener Tasche! Bei den Therapiekosten ist es wie bei der Beihilfe.
Die meisten Rehakliniken rechnen jedoch Therapiekosten oberhalb des beihilfefähigen Satzes ab - diese Mehrkosten müssen dann ebenfalls selbst getragen werden.

Das heißt, wenn die Amtsärztin eine Reha anordnet, wovon ich ausgehe, da sie nur noch eine geeignete Klinik suchen wollte, muss ich aus eigener Tasche viel Geld zuzahlen. Geld, dass ich definitiv nicht habe!!!

Kann ich einen Widerspruch - neben einem ärztlichen Attest vom behandelnden Arzt - auch mit den auf mich zukommenden Kosten begründen?
Falls ein Widerspruch nicht möglich wäre (wovon ich irgendwie nicht ausgehe), wie kann ich die angeordnete Reha verhindern?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Liebe Grüße :winke
Zitrus
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Jürgen73
Geschrieben am: 07 Mai 2010, 04:16


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Hallo Zitrus,

die Reha kannst du normalerweise nicht ablehnen wenn du keine finanziellen Nachteile bekommen möchtest.

In der Reha soll wohl deine Belastungsfähigkeit getestet werden.

Du musst nämlich alles tun um deine Gesundheit wiederherzustellen.

Eine Rehaablehnug könnte dir dann als mangelnde Mitwirkungspflicht ausgelegt werden, und die KK stellt ihre Zahlungen ein.

Ebenso könnte es bei der DRV sein.

Bei dir liest sich das ganze aber mehr wie Beamtenstatus.
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vrori
Geschrieben am: 07 Mai 2010, 05:39


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Hallo,

mein Vorschlag wäre, sich einmal mit einer Vertrauensperson oder Betriebsrat oder Betriebsarzt über diese Frage zu unterhalten...

Denn es kann durchaus sein, dass du verpflichtet bist......

aber aufgrund der für dich entstehenden Kosten, du ggf. die Möglichkeit hast, aus der Nummer raus zu kommen....

also unbedingt mit dem "Dienstherrn" - die Sache abklären. Außerdem würde ich eine Stellungnahme zum Verhalten der Amtsärztin abgeben.
Die sollte dich begutachten und nicht in dem Handbuch für REHA-Kliniken nach einer geeigneten Klinik suchen - das hättest du im Bedarfsfall nämlich auch noch selber können..

Viel Erfolg bei den Gesprächen
LG
Vrori

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Zitrus
Geschrieben am: 07 Mai 2010, 11:51


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Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Antworten!

@ Jürgen :;
Ja Du hast Recht: ich bin Beamtin. Klar weiß ich, dass ich alles tun muss, meine Gesundheit wieder herzustellen.
Ob mir Zahlungen gestrichen werden können, falls ich eine Reha ablehne weiß ich nicht, da ich nur die Mindestversorgung bekomme. Aber gerade deshalb kann ich mir eine Reha auch nicht leisten! Grob überschlagen müsste ich bei einer Aufenthaltsdauer von drei Wochen etwa 2.000 Euro aus eigener Tasche zuzuahlen. Woher nehmen, wenn nicht stehlen...:frage

@ Vrori :;
Die Idee mit dem Betriebsrat ist gut - vielen Dank! Wie geschrieben - würde die Beihilfe die Kosten der Reha komplett übernehmen, wäre es ja gar kein Problem. (Außer dass ich sicher schon nach der ersten aktiven Behandlung an die Infusion angehängt werden müsste. Aber dies ist ein anderes Thema...) Die Begutachtung und somit die Anordnung kommt ja auf Anweisung des Dienstherren - wieso werden dann nicht auch die Kosten übernommen?
Ich muss ja gestehen, dass ich mir diese Amtsärztin selbst ausgesucht habe. Ich war schon zwei Mal bei ihr und sie hat jedes Mal (im Gegensatz zu den vorherigen Amtsärzten) einen vernünftigen Eindruck gemacht. Aber dieses Mal war es einfach eine Katastrophe - vor allem da sie sich ja die meiste Zeit hinter ihr Buch verschanzt hat.

Vielleicht war ja auch mein eigenes Verhalten falsch?! :sch Ich habe mich so gegeben wie immer, nicht gejammert und gesagt, dass ich nur das Beste aus der Situation machen kann und wie ich mich trotz Einschränkungen, die ich auch beschrieben habe, ehrenamtlich engagiere.

Zudem werden ja Ärzte, die einen Jahre lang behandeln, wie doof hingestellt und ihre Qualifikation in Frage gestellt! Aber das kennt Ihr ja sicher leider auch...
Unter den gegebenen Umständen möchte ich aber alles tun, um die angeordnete Reha möglichst zu umgehen.

Liebe Grüße :winke
Zitrus
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Sab
Geschrieben am: 07 Mai 2010, 12:04


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Hallo Zitrus,


als Beamtin bist Du grundsätzlich verpflichtet, Massnahmen zur Wiederherstellung Deiner Dienstfähigkeit zu ergreifen. Wenn der Amtsarzt entsprechende Reha -Massnahmen empfiehlt und die von Dir nicht gemacht werden, dann kann der Dienstherr daraufhin entsprechende Argumentationen aufbauen, z.B. Dich in den endgültigen Ruhestand zu versetzen. Bei uns in Bremen ist setwas eine mitbestimmungspflichtige Massnahme. Ich würde also das gespräch mit Deinem Dienstherrn und dem Personalrat suchen und denen erklären, warum diese Reha für Dich nicht in Frage kommen kann. Da dies bei Dir ja ärztliche Gründe sind, solltest du dies auch mit deinem Arzt besprechen - der könnte das ja vielleicht auch bestätigen.

LG

Sabine
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vrori
Geschrieben am: 07 Mai 2010, 12:05


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Hallo,


du hast nicht wirklich gesagt, was du ehrenamtlich noch für Aufgaben übernimmst? nee,ne?

Wenn du noch Zeit und Interesse und körperliche Kraft hast, ein Ehrenamt oder mehrere Ehrenämter auszufüllen, dann könntest du ja auch ggf. mal wieder einen Arbeitsversuch starten?
Das könnte ich mir vorstellen, wäre der Gedankengang des Dienstherrn oder des Amtsarztes? oder meinst du eher unwahrscheinlich, dass die so denken?

LG
Vrori

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Zitrus
Geschrieben am: 07 Mai 2010, 17:37


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Hallo,

@ Sabine :;
Ist die Anordnung dann ein Verwaltungsakt? Das ist ja die entscheidende Frage. Meiner Meinung nach müsste dies ja einer sein, da sie Außenwirkung besitzt. Und gegen die Versetzung in den zeitweisen Ruhestand war auch der Rechtsbehelf möglich.
Zudem ärztliche Atteste, die gegen die Reha sprechen, kein Problem sind, da sowohl der Hausarzt wie auch die Schmerzärztin von so einer Maßnahme nichts halten. Beide wissen ja, wie so etwas bei mir ausgeht...

@ Vrori :;
Klar habe ich mein Ehrenamt angegeben. Zum einen kann ich mich definitiv nicht verstellen, und zudem denke ich, mit Ehrlichkeit komme ich am weitesten. Für mich ist es schon ein Unterschied, ob ich drei Mal in der Woche für je drei Schulstunden jeweils 15 Minuten mit Grundschülern lese (sie aus der Klasse hole und zurück bringe - also auch in Bewegung bin) oder fünf Mal in der Woche für je viereinviertel Zeitstunden Sachbearbeitertätigkeiten ausübe.
Ich habe ja angegeben, dass ich nach der Schule am Ende meiner Kräfte bin und dann den gesamten Nachmittag schlafe. Ziel soll ja sein, nach und nach steigern zu können, um anschließend zumindest wieder Teildienstfähig zu sein.

Angegeben habe ich auch, dass ich noch nicht in "normaler" Haltung am PC arbeiten kann, sondern auf der Couch liege, dabei den Laptop auf den Beinen habe und den Kopf mittels Kissen stützen muss, dass das Schreiben Schmerzen provoziert und Maus gar nicht geht. Aber ich trotzdem immer wieder versuche, um wieder einsatzfähig zu werden.

Damit wollte ich auch klar machen, dass ich im Rahmen meiner Möglichkeiten etwas mache und nicht untätig bin.
Ich hätte auch kein Problem damit, wenn die Amtsärztin anordnen würde, wieder zum Dienst zu gehen - wobei ich weiß, dass dies noch nicht funktionieren würde (hat sie aber auch gesagt: es würde nichts bringen mich in der momentanen Situation zu schicken, da ich dann spätestens am dritten Tag ausfalle).

Problem ist halt, dass ich aufgrund des Ruhestandes mit mindestens fünfzig Prozent starten muss und mir die Wiedereingliederung versagt ist. Denn zwei Stunden würde ich mir durchaus zutrauen!

Liebe Grüße :winke
Zitrus
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Sab
Geschrieben am: 07 Mai 2010, 17:50


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Nein, m.M.n. ist die Empfehlung, eine Reha zu machen, kein VA - es fehlt am hoheitlichen Handeln. Wenn aber Deine Dienstleitung zu dem Schluss kommt, Dich wegen einer ungünstigen Zukunftsprognose endgültig in den Ruhestand zu versetzen, dann ist das ein VA. Und dagegen kannst u dann Widerspruch einlegen bzw. gegen den Widerspruchsbescheid klagen. Du müsstest dann aber gut begründen können, warum eine Reha deiner Gesundheit nicht zuträglich ist bzw. eine gute Prognose beibringen können.


viele Grüsse und gute Besserung

Sabine
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Zitrus
Geschrieben am: 13 Mai 2010, 19:58


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Hallo, :;

mein Hausarzt, die Schmerztherapeutin und der Physio haben die Hände über den Kopf zusammen geschlagen, nachdem ich vom Amtsarztbesuch erzählt habe. Alle drei befürchten, dass sich die Symptomik bei einer Reha verschlechtert und schreiben mir bei Bedarf ein Attest.

Nach der Anordnung der Reha (ist doch ein VA und somit Widerspruch möglich) ist wohl nichts mehr zu ändern ist und vorher schon Atteste vorzulegen macht wohl keinen Sinn. Deshalb habe ich eine (hoffentlich) elegantere Lösung gefunden: ich habe nach Übersendung der Befunde die Reaktion meiner Ärzte beschrieben und angeboten Atteste mit Begründung nachzureichen. Ob dies ausreicht die Meinung der Ärztin zu ändern weiß ich nicht. Falls nein, werde ich die Reha antreten und einfach abwarten, wie sich die Sache entwickelt.

Auf jeden Fall werde ich weiter berichten.

Gruß :winke
Zitrus

PM
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