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haso |
Geschrieben am: 05 Apr 2010, 12:37
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Neu hier ![]() Gruppe: Mitglied Beiträge: 1 Mitgliedsnummer.: 15.964 Mitglied seit: 05 Apr 2010 ![]() |
Hallo Zusammen,
bin neu hier und begrüße euch alle. Nach meiner Hüftspiegelung am 12.11.2007 habe ich die Diagnose Coxarthrose erhalten. Nach der OP erfolgte eine Reha. Während meines Rehaaufenthalts haben sich die Schmerzen verschlimmert. Die Reha hat leider nichts gebracht. Wurde arbeitsunfähig entlassen (unter 3 Stunden arbeitsfähig + Beruf nicht mehr ausübbar). Nach Entlassung aus der Reha hat man diverse Untersuchungen vorgenommen (Röntgen, MRT, Knochenszintigramm) und entdeckt, dass die Spiegelung nichts gebracht hat und eine Verkalkung seitlich an der Hüftpfanne festgestellt. Während der Reha habe ich Antrag auf "Weiterbildung im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Mein Antrag wurde genehmigt und ich befinde mich derzeit in der Weiterbildungsmaßnahme (Vollzeitschule). Aufgrund der Verkalkung haben sich meine Beschwerden verschlimmert. Ich hatte gehofft, dass ich die 2 Jahre der Weiterbildungsmaßnahme durchhalte... ist leider nicht der Fall - geht an die Substanz, inzwischen habe ich auch Depressionen. Status Quo: meine Ärzte haben mir zu einer erneuten OP geraten, bei der zunächst versucht wird, die Verkalkung operativ zu entfernen. Sofern dieser Eingriff zu keiner Besserung meiner Beschwerden führt werde ich eine Hüftprothese erhalten. Bin 37 Jahre alt, alle Ärtze haben mir geraten die Zähne zusammen zu beißen und den Eingriff (Prothese) so weit wie möglich herauszuschieben. Meine Fragen: Kennt sich jemand aus mit dem Thema "Unterbrechung einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben" (in meinem Fall: Technikerschule). Habt Ihr Erfahrung inwieweit die Rentenversicherung Probleme macht z. B. : - kann ich nach Unterbrechung (wg. OP) die Maßnahme dort fortführen, wo ich aufgehört hatte (Problem ich muß 1 Jahr warten um wieder da einzusteigen wo ich aufgehört habe) - vor der Maßnahme hatte ich 18 Monate Krankgeld erhalten - wer erbringt nun Leistungen ; muß ich mich arbeitslos melden? erhalten ich Krankengeld? Muß ich mir finanziell Sorgen machen? Kann die Rentenversicherung die bereits genehmigte und die Maßnahme in der ich mich noch befinde nach Unterbrechnung abgeleht werden? Vielen Dank für Eure Beiträge! Grüße |
Ralf |
Geschrieben am: 06 Apr 2010, 11:14
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Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 ![]() |
Hallo haso und herzlich willkommen hier im Forum! :;
Du kannst direkt bei der DRV anrufen: 0800 10 00 480 70 oder aber direkt mit den Mitarbeitern chatten Dort kann man Dir die Fragen direkt beantworten. Liebe Grüße Ralf :winke |
Ralf |
Geschrieben am: 10 Apr 2010, 10:41
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Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 ![]() |
Hallo haso,
hat sich in der Zwischenzeit etwas ergeben? Berichte doch bitte mal! Liebe Grüße Ralf :winke |
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