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und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
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TumadieMoerchen |
Geschrieben am: 05 Mär 2010, 09:07
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 137 Mitgliedsnummer.: 13.580 Mitglied seit: 08 Mär 2009 ![]() |
Hallo Bandis,
heute kam der Bescheid für die Arbeitserprobung beim BFW Bad Vilbel. Im Bescheid wird darauf hingewiesen, dass die Berechnung des Ü-Geldes sich am letzten Arbeitsplatz orientiert. Ich erhalte seit etwa einem jahr KG und war davor bereits etwa 6Monate arbeitslos. Ich hatte während der AHB bereits einmal Ü-Geld erhalten etwa in der Höhe des Krankengeldes. Nun mach ich mir Sorgen, dass wenn sie das Ü-Geld nach dem letzten Job berechnen das viel weniger werden kann als das momentane KG. Wer weiss wie man das ausrechnen kann? dug Moerchen |
tineb |
Geschrieben am: 05 Mär 2010, 20:24
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 541 Mitgliedsnummer.: 15.265 Mitglied seit: 13 Dez 2009 ![]() |
Hallo Moerchen,
so viel ich weiß errechnet sich das KG und Übergangsgeld auch nach dem letzten Einkommen. Gruß |
Jürgen73 |
Geschrieben am: 06 Mär 2010, 08:22
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 5.472 Mitgliedsnummer.: 4.536 Mitglied seit: 29 Jan 2006 ![]() |
Hallo Moerchen,
auf jeden Fall ist das Übergangsgeld geringer als das Krankengeld. |
taipan |
Geschrieben am: 07 Mär 2010, 16:55
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 27 Mitgliedsnummer.: 15.527 Mitglied seit: 28 Jan 2010 ![]() |
Hallo :;
Übergangsgeld berechnet sich nach §21 SGB VI. Da steht auch, wie sich das bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit verhält. Viele Grüße vom Taipan :winke |
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