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Janinex1 |
Geschrieben am: 24 Feb 2010, 21:51
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 170 Mitgliedsnummer.: 504 Mitglied seit: 06 Sep 2003 ![]() |
Hallo zusammen,
mir wurde erfreulicherweise auf Anhieb eine teilstationäre Reha bewilligt. Unerfreulicherweise bekam ich in der ersten Reha-Woche eine spastische Bronchitis (bin Asthmatikerin). Daraufhin wurde seitens der Reha-Einrichtung die Reha-Maßnahme vorzeitig beendet. Derzeit erhalte ich befristete Teil-EMR. Nun ist es so, dass ich mit meinen WS-Beschwerden von einer Fachärztin für physikalische Therapie untersucht worden bin. Eine orthopädische Untersuchung sollte gesondert erfolgen, da es in diesen Einrichtung keinen Orthopäden gibt. Diese Untersuchung hat aufgrund der Kürze der Reha nicht stattgefunden. Im Entlassungsbericht steht vollschichtige Leistungsfähigkeit (Einschätzung unter Vorbehalt). Desd Weiteren steht im Entlassungsbericht dass weiterhin Ergotherapie empfohlen wird (und Krankengymnastik nicht?). Meine Diagnosen stehen in meinem Account. Hinzu kommt dass der BSR rechts nicht auslösbar ist und ich eine Kraftminderung im rechten Arm habe. Insgesamt hat sich mein Zustand verschlechtert, vor allem die Woche in der Reha durch den heftigen Husten. Im Bericht wurde jedoch nur erwähnt dass der Gesundheitszustand unverändert sei. Macht es Sinn gegen den Entlassungsbericht anzugehen, allein aus dem Grund weil mich kein Orthopäde untersucht hat? Kann mein Orthopäde sich auf das Gutachten der Klinik berufen wenn es um die Ausstellung weiterer KG-Rezepte geht (weil davon im Entlassungsbericht keine Rede ist). In meinem letzten Reha-Entlassungsbericht wurde direkt auf Krankengymnastik hingewiesen. Vielen Dank! Liebe Grüße Janine :winke |
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