Bandscheiben-Forum

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> BSV: Was tun - was lassen?
SEQ
Geschrieben am: 08 Dez 2009, 21:04


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Hallo Leidensgenossen,

die Suche war leider nicht so ergiebig: Was sollte man mit LWS Protusionen / Vorfällen / Sequestern tun und VOR ALLEM lassen? Insbesondere denke ich da beruflich an z.B. 24h Rufbereitschaft / Schichtarbeit / schwere körperliche Arbeit usw.

Gibt es da etwas zum Lesen oder beachten?! Wie geht ihr damit um?

LG SEQ
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Jürgen73
Geschrieben am: 08 Dez 2009, 21:24


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Hallo SEQ,

Gegen Schichtarbeit- und Bereitschaft spricht gar nichts.

Bei schweren körperlichen Arbeiten sieht es schon anders aus.

Auf jeden Fall solltest du als Bandi dich auch im Beruf rückengerecht verhalten (Rückenschule).
Ob du noch schwer heben und tragen darfst, muss dir dein Arzt sagen.

Wenn du deinem Rücken zuviel zumutest wird er sich schon melden. Deine Grenzen solltest du langsam und vorsichtig austesten.

Genauere Angaben wird dir wohl keiner machen können, weil eben jeder Rücken anders ist.





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SEQ
Geschrieben am: 08 Dez 2009, 21:32


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Hallo Jürgen,

danke für deine Antwort. Mein Gedanke bei der Rufbereitschaft war, dass für den ein- oder die andere ein 6 std. Tag schon an die Belastungsgrenze kommt. Die RB ist gesetzlich NICHT geregelt - und so kann man dich übertrieben gesehen zu einer Dauerrufbereitschaft nötigen...

Gruß SEQ
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SEQ
Geschrieben am: 11 Dez 2009, 21:53


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Hmm - allzuviel scheint es da wohl nicht zu geben... :braue
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Jürgen73
Geschrieben am: 11 Dez 2009, 22:02


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Hallo SEQ,

hast du denn schon einen Antrag beim Versorgungsamt wegen einem GDB beantragt?

Wenn du ei einen GDB von mindestens 30% bewilligt bekommst, kannst du einen Antrag auf Gleichstellung beim Arbeitsamt beantragen.

Dann brauchst du nicht mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten.

Ob das dein Arbeitgeber mitmacht ist eine andere Sache.
Der Schuss kann auch nach hinten losgehen. Sprich Kündigung.
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SEQ
Geschrieben am: 13 Dez 2009, 16:05


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Hallo Jürgen,
mit einem GdB von 30 KANN man sich gleichstellen lassen, WENN man einen geeigneten Arbeitsplatz wegen der Behinderung nicht BEHALTEN oder ERLANGEN kann.

Wenn dein Arbeitgeber angibt, dass dein Arbeitsplatz nicht gefährdet ist, wirst du auch nicht gleichgestellt...

Gruß SEQ
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Eisvogelsche
Geschrieben am: 13 Dez 2009, 16:19


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Zitat (Jürgen73 @ 11 Dez 2009, 22:02) 



Wenn du ei einen GDB von mindestens 30% bewilligt bekommst, kannst du einen Antrag auf Gleichstellung beim Arbeitsamt beantragen.



Bei mir ist die Arbeitslosigkeit schon etwas her. Knappe 10 Jahre und als ich arbeitslos war und eine Gleichstellung beim Arbeitsamt formlos beantragt habe hiess es, dass es eine " Kann Bestimmung " ist und sie es nicht müssen. Ich habe auch einen GdB von 30 % und es wurde damals abgelehnt. Mir wurde es nämlich angeraten mich gleichstellen zu lassen um beim Amt in die Betreuung des Rehabereiches zu gelangen, die anders vermitteln als bei gesunden Arbeitnehmern.

Weiss nicht wie es heute ist, aber die Gesetze egal ob bei Alg 1 oder Alg 2 im Stgb 2 und 3 sind fast nur mit " Kann Bestimmungen " gespickt und äusserst schwammig.

PM
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