Bandscheiben-Forum

Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.

Die Informationen, die in diesem Forum gegeben werden, sind von Laien für Laien,
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen.


3 Seiten: 123 ( Zum ersten neuen Beitrag
 
Reply to this topicStart new topic

> Teilhabe am Arbeitsleben
Eckhard
Geschrieben am: 24 Nov 2009, 17:51


Stammgast
**

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 53
Mitgliedsnummer.: 5.516
Mitglied seit: 29 Apr 2006




Moin Moin,


Was mich stutzig macht ist, nach mehreren Lesens von Beiträgen in diesem Unterforren, das es Probleme gibt wenn man ein bestimmtes alter erreicht hat.

Bin seit 02.09 Krankgeschrieben wurde im März an der HWS operiert und von C3 - C7 Cage Anlage, sowie
ein ABC Plattensystem eingesetzt.

Im August kam meine Krankenkasse auf mich zu und empfahl mir einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Das habe ich gemacht, dann wurden Gutachten vom MDK, meines Neurochirurgen, sowie meiner Hausärztin angefordert, habe dann weil es sich so hinzog, telefonisch nachgefragt, lapidare Antwort, es ist in Barbeitung.

Wie schon geschrieben, bin mal gespannt, ob man mit 53, noch eine Weiter, bzw. Umschulung bekommt, oder was sonst. so langsam macht man sich Gedanken, da die finazielle Seite auch eine große Rolle spielt.

Grüsse
PMEmail Poster
Top
Jürgen73
Geschrieben am: 24 Nov 2009, 18:07


PremiumMitglied Gold
*****

Gruppe: Gast
Beiträge: 5.472
Mitgliedsnummer.: 4.536
Mitglied seit: 29 Jan 2006




Hallo Eckhard,

eine Weiterbildung dürfte kein Problem für dich sein. Habe ich ja dieses Jahr auch noch bekommen.

Aber eine Umschulung wird es nicht mehr geben. Das rechnet sich nicht nicht mehr in unserem Alter.

Zudem kommt dann noch hinzu. Wer stellt dich mit 55 oder mehr Jahren als Berufsanfänger ein?

Gesucht werden heute sowieso nur noch 20 jährige die nichts kosten dürfen, aber alles können müssen.
PMUsers Website
Top
murmel
Geschrieben am: 24 Nov 2009, 19:19


PremiumMitglied Bronze
****

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 1.987
Mitgliedsnummer.: 1.463
Mitglied seit: 23 Sep 2004




Zitat (Eckhard @ 24 Nov 2009, 17:51) 

Moin Moin,


Was Wie schon geschrieben, bin mal gespannt, ob man mit 53, noch eine Weiter, bzw. Umschulung bekommt, oder was sonst. so langsam macht man sich Gedanken, da die finazielle Seite auch eine große Rolle spielt.

Grüsse



Hallöchen Eckhard,

@Gedanken, da die finazielle Seite auch eine große Rolle spielt.


Ich glaube du wirst noch zusätzlich einen Rentenantrag stellen müssen! Dir rennt sonst die Zeit weg!
Außerdem klingeln dann die Glocken bei der DRV
Was kommt nach den 78 Wochen hier ein Kleiner Überblick
Nach 78 Wochen

Die Wiedereingliederung sprich Hamburger Model =2,9h, 5,9h, bei 6- 8h.Vollerwerbstätig
Bei Akuten Schmerzen wird die ganze Wiedereingliederung abgeblasen!
Weitere Krankschreibung!
Möglichkeiten
1. Nach 78 Wochen ohne MDK Untersuchung Aussteuerung-

1.1Antragstellung beim AA nach §125 III SGB wen vom Amtsarzt bestätigt
Gleichzeitiger Antrag auf EU-Rente bei der DRV

1.1.1 DanchALG1(solange einen zusteht)

1.1.2 Danach wen noch keine Rente ALG II/Harz4

2.Untersuchng durch das MDK der Krankenkassen in der Krankschreibung

2.1 Als Arbeitsfähig befunden! Ende der Krankschreibung!

2.2 Als Arbeitsunfähig befunden! = Weitere Krankschreibung bis höstens 78 Wochen!
Danach
2.3 Antragstellung beim AA nach §125 III SGB wen vom Amtsarzt bestätigt
Gleichzeitiger Antrag auf EU-Rente bei der DRV

2.3.1 DanchALG1(solange einen zusteht)

2.3.2 Danach wen noch keine Rente ALG II/Harz4

Aussteuerung erfolgt auch mit oder ohne OP nach 78 Wochen!
Noch ein kleiner Hinweis

Übergangsregelung

Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, behalten ihren Berufsschutz
und können auch nach dem 31.12.2000 weiterhin einen Anspruch auf
Teilrente wegen Berufsunfähigkeit erwerben. Sie erhalten eine halbe
Erwerbsminderungsrente auch dann, wenn sie in ihrem bisherigen oder
einem zumutbaren anderen Beruf nicht mehr 6 ( 5,9h) Stunden täglich arbeiten
können.(Stand: 01.01.2001)
...
Alles andere ist im SGB nachzulesen. Das mit dem zumutbaren Beruf ec. Ist schwammig
Ich weis nicht ob du mein Zitat nicht gelesen hast „begründet und nicht begründet abgelehnt!
Auch wen ich mich hier noch ein mahl wieder hole Die Gutachten sind Oft: Die Aussagen im Gutachten sind schwammig !Was ist damit gemeint? Keine Aussage wie lange (Stunden)Du überhaupt noch arbeitsfähig bist ! Das sind hier bei die springenden Punkte! Wie viel Beschwerden du hast ist dabei nicht der ausschlagende Punkt ! Auch wenn es nur der eine ist das du nicht mehr wie 2Stunden arbeiten kannst Dieses sollte dann in einem Gutachten deutlich hervorgehoben werden .bzw geprüft werden wie lange du es überhaupt noch geht
Ich weis wo von ich hier Rede.
Schaut doch mal ins SGB rein dann werdet ihr es verstehen.


geschrieben am: Montag, 12.Dezember 2005, 11:28 Uhr
Auch bei Anträgen klarrmachen das eure Abeitsfähikeit auf ...... gesunken ist!!!
und vom behandelnen Arzt bestätigen lassen Artest verlangen wie lange Arbeitsfähig


geschrieben am: Montag, 12.Dezember 2005, 17:34 Uhr

Die Krankenversicherungen verlangen Berichte in bestimmten Zeiträumen zu den Diagnosen ,Befunde und Therapien .(Was auch OK ist) Da wir die wir oft nicht nur eine Krankheit haben und Krankheiten oft im zusammen zusehen sind. Diese den Diagnosen ,Befunde und Therapien können teils mit /ohne Genehmigung eingesehen werden von der Rentenstelle ,vom Versorgungsamt und von den Sozialgerichten

Ich glaube den Reha - Ärzten ist die Beurteilung wie sie im § des SGB bekannt!

murmel
PMEmail Poster
Top
chrissi40
Geschrieben am: 24 Nov 2009, 19:53


fleißiger Engel
*****

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 3.792
Mitgliedsnummer.: 7.546
Mitglied seit: 12 Dez 2006




Hallo Eckhard,

Zitat

Im August kam meine Krankenkasse auf mich zu und empfahl mir einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.


Hast du den Antrag an die DRV gesendet?

Dann hast du doch sicherlich einen Eingangs-Bestätigungs-Brief erhalten?

Dieser Antrag beinhaltet ja nicht nur Weiterbildung oder Umschulung, sondern auch noch diese:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bun...__gibt__es.html

Eine Bezuschussung von einem drittel des Gehaltes an deinen Arbeitgeber wäre doch auch eine Möglichkeit,
er muss deinen Arbeitsplatz an deine jetzigen gesundheitlichen Gegebenheiten anpassen, sprich innerbetriebliche Versetzung ,

wenn es denn möglich ist.

LG chrissi :angel
PM
Top
Eckhard
Geschrieben am: 25 Nov 2009, 11:07


Stammgast
**

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 53
Mitgliedsnummer.: 5.516
Mitglied seit: 29 Apr 2006




Hallo,

Erstmal danke für die Informationen.
Habe am 28.08.09 den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gestellt und die betehen aus dem Formular G100,G130.
Diesen antrag habe ich der Krankenkasse übergeben und diese hat sie an die Deutsche Rentenversicherung Berlin Brandenburg geschickt, von dort habe ich, am 2.9.09 die Mitteilung bekommen, das mein Versicherungskonto nicht bei ihnen geführt wird und sie meinen Antrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin geschickt habe, von dort kam keine Eingangsbestätigung.
Am 15.09.09 kam von dort die Aufforderung, einen ärztlichen Bericht an meinen Hausarzt weiterzugeben, das dieser in ausfüllt, ebenso am 7.10.09 von meinem Neurochirurgen, obwohl das Gutachten vom MDK vorliegt.

Ich bin zum 01.04.09 gekündigt worden, da zu diesem Zeitpunkt nicht abzusehen war wann ich wieder gesund bin.
Muß dazu sagen, das ich in diesem Beruf, Schiffbauer nicht mehr arbeiten kann und deshalb der Punkt Bezuschussung für den Arbeitgeber ( Personalleasing) wegfällt.

Kann ich überhaupt, da der Antrag auf Teilhabe läuft, eine Antrag auf Rente stellen und wie mache ich das.

Achso, habe heute bei der DRB angerufen, um den Stand zu erfahren, lapidare Auskunft, ist zur Zeit beim sozialmedizinischen Dienst, da dieser Unterbesetzt ist, kann keiner sagen wie lange die Bearbeitung dauert.

Grüsse Eckhard

Bearbeitet von faun am 25 Nov 2009, 11:08
PMEmail Poster
Top
Eckhard
Geschrieben am: 06 Dez 2009, 18:29


Stammgast
**

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 53
Mitgliedsnummer.: 5.516
Mitglied seit: 29 Apr 2006




Mal eine andere Frage, wenn ich einen Job finde, zb. im Büro, lasse mich darum Gesund schreiben, wie wird die Rentenkasse reagieren, da ja mein Antrag läuft, ebenso die Krankenkasse.
Grüsse Eckhard
PMEmail Poster
Top
Eckhard
Geschrieben am: 07 Dez 2009, 11:09


Stammgast
**

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 53
Mitgliedsnummer.: 5.516
Mitglied seit: 29 Apr 2006




@murmel

Hallo,

Welchen Antrag muß ich stellen, den R100, Antrag auf Erwerbsminderung ? Auf der Homepage der DRV, kann man Formulare im PDF Format downloaden, nur welche benötige ich, denke R100 und ergänzend R210, hoffe das ich hier Hilfe bekomme.

Grüsse Eckhard
PMEmail Poster
Top
Harro
Geschrieben am: 07 Dez 2009, 12:47


Internet-Tramp
*****

Gruppe: Administrator † 22.10.2024
Beiträge: 12.906
Mitgliedsnummer.: 49
Mitglied seit: 08 Dez 2002




Moin Eckhard,
Zitat

lasse mich darum Gesund schreiben,

wenn du dich gesund schreiben lässt entfällt jegliche Grundlage zur Umschulung, Erwerbsunfähigkeitsrente etc.
Denn wer gesund ist kann arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, welcher Job ist egal. :rolleyes:

Zitat

Welchen Antrag muß ich stellen,

Im Prinzip hast du ja schon einen gestellt, "den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe" mit diesem wird man erstmal sehen ob und wie man dir helfen kann.
Umschulung, Reha oder wenn alles nix hilft bei deiner Erwerbsfähigkeit die EU-Rente, aber bis dahin sit noch ein langer und steiniger Weg.

LG Harro
PMUsers Website
Top
Eckhard
Geschrieben am: 07 Dez 2009, 13:06


Stammgast
**

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 53
Mitgliedsnummer.: 5.516
Mitglied seit: 29 Apr 2006




Moin Harro,


Muß man mit irgendwelchen Maßnahmen der Krankenkasse rechnen, da man ja einen Antrag auf Teilhabe gestellt hat, irgendetwas stand in dem Schreiben der Krankenekasse, wie sich mich darauf hinwies, das wenn ich den Antrag nicht stelle, mit Konsequenzen
zu rechnen habe.

Es ging mir eigentlich darum, ob es Sinn macht, einen Rentenantrag zu stellen, wie murmel oben schreibt und dann welchen.

LG Eckhard


PMEmail Poster
Top
Harro
Geschrieben am: 07 Dez 2009, 13:28


Internet-Tramp
*****

Gruppe: Administrator † 22.10.2024
Beiträge: 12.906
Mitgliedsnummer.: 49
Mitglied seit: 08 Dez 2002




Moin moin,
wie ich schon schrieb dein "Antrag auf Teilhabe" wird in einen Rentenantrag umgewandelt wenn alle anderen Massnahmen nichts fruchten.

Zitat

mit Konsequenzen zu rechnen habe.


Ein ganz normales Verhalten der KK, wenn du den Antrag nicht gestellt hättest hätten sie dir das Krankengeld gestrichen.

Wegen dem Rentenantrag, ruf doch ganz einfach mal den
Bürgerservice der DRV * Servicetelefon 0800 10 00 480 70
an dort wird man dir genauer Auskunft geben können wie du dich verhalten sollst/kannst
und ob du den noch zusätzlich stellen sollst oder ob der andere schon ausreicht.

L.G. Harro :winke
PMUsers Website
Top

Topic Options 3 Seiten: 123 Reply to this topicStart new topic

 



[ Script Execution time: 0.2343 ]   [ 14 queries used ]   [ GZIP aktiviert ]

LoFi Version