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| Eckhard |
Geschrieben am: 24 Nov 2009, 17:51
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 53 Mitgliedsnummer.: 5.516 Mitglied seit: 29 Apr 2006 |
Moin Moin,
Was mich stutzig macht ist, nach mehreren Lesens von Beiträgen in diesem Unterforren, das es Probleme gibt wenn man ein bestimmtes alter erreicht hat. Bin seit 02.09 Krankgeschrieben wurde im März an der HWS operiert und von C3 - C7 Cage Anlage, sowie ein ABC Plattensystem eingesetzt. Im August kam meine Krankenkasse auf mich zu und empfahl mir einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Das habe ich gemacht, dann wurden Gutachten vom MDK, meines Neurochirurgen, sowie meiner Hausärztin angefordert, habe dann weil es sich so hinzog, telefonisch nachgefragt, lapidare Antwort, es ist in Barbeitung. Wie schon geschrieben, bin mal gespannt, ob man mit 53, noch eine Weiter, bzw. Umschulung bekommt, oder was sonst. so langsam macht man sich Gedanken, da die finazielle Seite auch eine große Rolle spielt. Grüsse |
| Jürgen73 |
Geschrieben am: 24 Nov 2009, 18:07
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 5.472 Mitgliedsnummer.: 4.536 Mitglied seit: 29 Jan 2006 |
Hallo Eckhard,
eine Weiterbildung dürfte kein Problem für dich sein. Habe ich ja dieses Jahr auch noch bekommen. Aber eine Umschulung wird es nicht mehr geben. Das rechnet sich nicht nicht mehr in unserem Alter. Zudem kommt dann noch hinzu. Wer stellt dich mit 55 oder mehr Jahren als Berufsanfänger ein? Gesucht werden heute sowieso nur noch 20 jährige die nichts kosten dürfen, aber alles können müssen. |
| murmel |
Geschrieben am: 24 Nov 2009, 19:19
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.987 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 |
Moin Moin, Was Wie schon geschrieben, bin mal gespannt, ob man mit 53, noch eine Weiter, bzw. Umschulung bekommt, oder was sonst. so langsam macht man sich Gedanken, da die finazielle Seite auch eine große Rolle spielt. Grüsse Hallöchen Eckhard, @Gedanken, da die finazielle Seite auch eine große Rolle spielt. Ich glaube du wirst noch zusätzlich einen Rentenantrag stellen müssen! Dir rennt sonst die Zeit weg! Außerdem klingeln dann die Glocken bei der DRV Was kommt nach den 78 Wochen hier ein Kleiner Überblick Nach 78 Wochen Die Wiedereingliederung sprich Hamburger Model =2,9h, 5,9h, bei 6- 8h.Vollerwerbstätig Bei Akuten Schmerzen wird die ganze Wiedereingliederung abgeblasen! Weitere Krankschreibung! Möglichkeiten 1. Nach 78 Wochen ohne MDK Untersuchung Aussteuerung- 1.1Antragstellung beim AA nach §125 III SGB wen vom Amtsarzt bestätigt Gleichzeitiger Antrag auf EU-Rente bei der DRV 1.1.1 DanchALG1(solange einen zusteht) 1.1.2 Danach wen noch keine Rente ALG II/Harz4 2.Untersuchng durch das MDK der Krankenkassen in der Krankschreibung 2.1 Als Arbeitsfähig befunden! Ende der Krankschreibung! 2.2 Als Arbeitsunfähig befunden! = Weitere Krankschreibung bis höstens 78 Wochen! Danach 2.3 Antragstellung beim AA nach §125 III SGB wen vom Amtsarzt bestätigt Gleichzeitiger Antrag auf EU-Rente bei der DRV 2.3.1 DanchALG1(solange einen zusteht) 2.3.2 Danach wen noch keine Rente ALG II/Harz4 Aussteuerung erfolgt auch mit oder ohne OP nach 78 Wochen! Noch ein kleiner Hinweis Übergangsregelung Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, behalten ihren Berufsschutz und können auch nach dem 31.12.2000 weiterhin einen Anspruch auf Teilrente wegen Berufsunfähigkeit erwerben. Sie erhalten eine halbe Erwerbsminderungsrente auch dann, wenn sie in ihrem bisherigen oder einem zumutbaren anderen Beruf nicht mehr 6 ( 5,9h) Stunden täglich arbeiten können.(Stand: 01.01.2001) ... Alles andere ist im SGB nachzulesen. Das mit dem zumutbaren Beruf ec. Ist schwammig Ich weis nicht ob du mein Zitat nicht gelesen hast „begründet und nicht begründet abgelehnt! Auch wen ich mich hier noch ein mahl wieder hole Die Gutachten sind Oft: Die Aussagen im Gutachten sind schwammig !Was ist damit gemeint? Keine Aussage wie lange (Stunden)Du überhaupt noch arbeitsfähig bist ! Das sind hier bei die springenden Punkte! Wie viel Beschwerden du hast ist dabei nicht der ausschlagende Punkt ! Auch wenn es nur der eine ist das du nicht mehr wie 2Stunden arbeiten kannst Dieses sollte dann in einem Gutachten deutlich hervorgehoben werden .bzw geprüft werden wie lange du es überhaupt noch geht Ich weis wo von ich hier Rede. Schaut doch mal ins SGB rein dann werdet ihr es verstehen. geschrieben am: Montag, 12.Dezember 2005, 11:28 Uhr Auch bei Anträgen klarrmachen das eure Abeitsfähikeit auf ...... gesunken ist!!! und vom behandelnen Arzt bestätigen lassen Artest verlangen wie lange Arbeitsfähig geschrieben am: Montag, 12.Dezember 2005, 17:34 Uhr Die Krankenversicherungen verlangen Berichte in bestimmten Zeiträumen zu den Diagnosen ,Befunde und Therapien .(Was auch OK ist) Da wir die wir oft nicht nur eine Krankheit haben und Krankheiten oft im zusammen zusehen sind. Diese den Diagnosen ,Befunde und Therapien können teils mit /ohne Genehmigung eingesehen werden von der Rentenstelle ,vom Versorgungsamt und von den Sozialgerichten Ich glaube den Reha - Ärzten ist die Beurteilung wie sie im § des SGB bekannt! murmel |
| chrissi40 |
Geschrieben am: 24 Nov 2009, 19:53
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fleißiger Engel ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.792 Mitgliedsnummer.: 7.546 Mitglied seit: 12 Dez 2006 |
Hallo Eckhard,
Zitat Im August kam meine Krankenkasse auf mich zu und empfahl mir einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Hast du den Antrag an die DRV gesendet? Dann hast du doch sicherlich einen Eingangs-Bestätigungs-Brief erhalten? Dieser Antrag beinhaltet ja nicht nur Weiterbildung oder Umschulung, sondern auch noch diese: http://www.deutsche-rentenversicherung-bun...__gibt__es.html Eine Bezuschussung von einem drittel des Gehaltes an deinen Arbeitgeber wäre doch auch eine Möglichkeit, er muss deinen Arbeitsplatz an deine jetzigen gesundheitlichen Gegebenheiten anpassen, sprich innerbetriebliche Versetzung , wenn es denn möglich ist. LG chrissi :angel |
| Eckhard |
Geschrieben am: 25 Nov 2009, 11:07
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 53 Mitgliedsnummer.: 5.516 Mitglied seit: 29 Apr 2006 |
Hallo,
Erstmal danke für die Informationen. Habe am 28.08.09 den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gestellt und die betehen aus dem Formular G100,G130. Diesen antrag habe ich der Krankenkasse übergeben und diese hat sie an die Deutsche Rentenversicherung Berlin Brandenburg geschickt, von dort habe ich, am 2.9.09 die Mitteilung bekommen, das mein Versicherungskonto nicht bei ihnen geführt wird und sie meinen Antrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin geschickt habe, von dort kam keine Eingangsbestätigung. Am 15.09.09 kam von dort die Aufforderung, einen ärztlichen Bericht an meinen Hausarzt weiterzugeben, das dieser in ausfüllt, ebenso am 7.10.09 von meinem Neurochirurgen, obwohl das Gutachten vom MDK vorliegt. Ich bin zum 01.04.09 gekündigt worden, da zu diesem Zeitpunkt nicht abzusehen war wann ich wieder gesund bin. Muß dazu sagen, das ich in diesem Beruf, Schiffbauer nicht mehr arbeiten kann und deshalb der Punkt Bezuschussung für den Arbeitgeber ( Personalleasing) wegfällt. Kann ich überhaupt, da der Antrag auf Teilhabe läuft, eine Antrag auf Rente stellen und wie mache ich das. Achso, habe heute bei der DRB angerufen, um den Stand zu erfahren, lapidare Auskunft, ist zur Zeit beim sozialmedizinischen Dienst, da dieser Unterbesetzt ist, kann keiner sagen wie lange die Bearbeitung dauert. Grüsse Eckhard Bearbeitet von faun am 25 Nov 2009, 11:08 |
| Eckhard |
Geschrieben am: 06 Dez 2009, 18:29
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 53 Mitgliedsnummer.: 5.516 Mitglied seit: 29 Apr 2006 |
Mal eine andere Frage, wenn ich einen Job finde, zb. im Büro, lasse mich darum Gesund schreiben, wie wird die Rentenkasse reagieren, da ja mein Antrag läuft, ebenso die Krankenkasse.
Grüsse Eckhard |
| Eckhard |
Geschrieben am: 07 Dez 2009, 11:09
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 53 Mitgliedsnummer.: 5.516 Mitglied seit: 29 Apr 2006 |
@murmel
Hallo, Welchen Antrag muß ich stellen, den R100, Antrag auf Erwerbsminderung ? Auf der Homepage der DRV, kann man Formulare im PDF Format downloaden, nur welche benötige ich, denke R100 und ergänzend R210, hoffe das ich hier Hilfe bekomme. Grüsse Eckhard |
| Harro |
Geschrieben am: 07 Dez 2009, 12:47
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin Eckhard,
Zitat lasse mich darum Gesund schreiben, wenn du dich gesund schreiben lässt entfällt jegliche Grundlage zur Umschulung, Erwerbsunfähigkeitsrente etc. Denn wer gesund ist kann arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, welcher Job ist egal. :rolleyes: Zitat Welchen Antrag muß ich stellen, Im Prinzip hast du ja schon einen gestellt, "den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe" mit diesem wird man erstmal sehen ob und wie man dir helfen kann. Umschulung, Reha oder wenn alles nix hilft bei deiner Erwerbsfähigkeit die EU-Rente, aber bis dahin sit noch ein langer und steiniger Weg. LG Harro |
| Eckhard |
Geschrieben am: 07 Dez 2009, 13:06
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 53 Mitgliedsnummer.: 5.516 Mitglied seit: 29 Apr 2006 |
Moin Harro,
Muß man mit irgendwelchen Maßnahmen der Krankenkasse rechnen, da man ja einen Antrag auf Teilhabe gestellt hat, irgendetwas stand in dem Schreiben der Krankenekasse, wie sich mich darauf hinwies, das wenn ich den Antrag nicht stelle, mit Konsequenzen zu rechnen habe. Es ging mir eigentlich darum, ob es Sinn macht, einen Rentenantrag zu stellen, wie murmel oben schreibt und dann welchen. LG Eckhard |
| Harro |
Geschrieben am: 07 Dez 2009, 13:28
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin moin,
wie ich schon schrieb dein "Antrag auf Teilhabe" wird in einen Rentenantrag umgewandelt wenn alle anderen Massnahmen nichts fruchten. Zitat mit Konsequenzen zu rechnen habe. Ein ganz normales Verhalten der KK, wenn du den Antrag nicht gestellt hättest hätten sie dir das Krankengeld gestrichen. Wegen dem Rentenantrag, ruf doch ganz einfach mal den Bürgerservice der DRV * Servicetelefon 0800 10 00 480 70 an dort wird man dir genauer Auskunft geben können wie du dich verhalten sollst/kannst und ob du den noch zusätzlich stellen sollst oder ob der andere schon ausreicht. L.G. Harro :winke |
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