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buckel |
Geschrieben am: 19 Feb 2010, 13:32
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 165 Mitgliedsnummer.: 15.478 Mitglied seit: 19 Jan 2010 ![]() |
Hallo Eddy,
nun verstehe ich wiederum nicht, warum du über die private KK gehst. Bist du nicht gesetzlich versichert? Eine ambulante REHa über die Renten-bzwKK ist normalerweise völlig kostenlos und umfasst ein breiteres Spektrum an Behandlungen, die du erhalten hast. |
falco |
Geschrieben am: 19 Feb 2010, 13:37
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.238 Mitgliedsnummer.: 6.616 Mitglied seit: 31 Aug 2006 ![]() |
Hallo Buckelchen,
naja, wer in der PKV ist, kann doch nicht über die gesetzl. KK eine Reha beantragen! Über DRV geht dann auch nur, wenn Eddy auch weiterhin gesetzl. rentenversichert ist, scheint aber nicht so zu sein. LG |
vrori |
Geschrieben am: 19 Feb 2010, 15:00
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
Hallo,
so ganz verstehe ich das immer noch nicht....bist du irgendwie als leitender Schlosser tätig? Denn freiwillig krankenversichert bedeutet ja auch, das keine Pflichtversicherung bei der gesetzlichen KV besteht, weil das Gehalt einen bestimmte Betrag übersteigt. Auf der anderen Seite ist auch ein Arbeitnehmer, der freiwillig krankenversichert ist, trotzdem über die gesetzliche Rentenversicherung versichert - d.h. das ein freiwillig versicherter Arbeitnehmer trotzdem REHA-Ansprüche durch die deutsche Rentenversicherung hat... also, irgendwie ist da ein Wurm... wenn es sich um eine REHA handelte im üblichen Sinn, dann ist die DRV zuständig und dann geht das auch ganz normal mit Entlassungsberichten und Wiedereingliederung wie gehabt... wenn das eine Private REHA ist, ist dann die Private KK der REHA-Träger? Wer zahlt für diese Zeit das Übergangsgeld? sind denn die 6 Woc hen Gehaltsfortzahlung schon abgelaufen? Dann tritt die Private KK auch mit Krankengeld ein? also, da muß jetzt auch erst einmal eine Erklärung folgen.....wenn die Wiedereingliederung durch die DRV geplant ist....dann müßte er ja auch Rentenversicherter sein - und dass aber nur, wenn er auch Arbeitnehmer ist... also irgendwie drehen wir uns hier im Kreis... ich wäre für eine Aufklärung dankbar.. LG Vrori Bearbeitet von vrori am 19 Feb 2010, 15:02 |
Eddy |
Geschrieben am: 19 Feb 2010, 16:43
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 56 Mitgliedsnummer.: 15.165 Mitglied seit: 24 Nov 2009 ![]() |
Hallo Vrori,
ich bin kein leitender Schlosser, sondern ein ganz normaler der durch immer wiederkehrende Zusatzarbeiten mehr verdient. Zur privaten KK: Dort bin ich schon seid einigen Jahren vollversichert. Zur Reha: Ich habe in der Reha gesagt das ich PKV bin. Daraufhin hat mir die Mitarbeiterin ein Formular ausgestellt für die PKV, wegen der Kostenübernahme. Das habe ich dorthin gefaxt und nachmittags hatte ich schon das OK von denen. Bis zum Beginn der Reha hat das keine Woche gedauert. Nach Beendigung der Reha hatte ich noch ein Gespräch mit dem leitenden Ortho der Reha, der mir dann einen Abschlussbericht ausstellte mit dem Befund, dass ich weiter AU bin. Danach stellte er mir noch die 3 privat Rezepte aus. Da ich aus der Lohnfortzahlung raus bin, bekomme ich von der PKV mein Krankengeld, dass in etwa gleich ist wie mein Nettoverdienst. Das kommt auf den Vertrag an den man mit der PKV abschließt. Mit dem DRV habe ich überhaupt nicht gemacht. So Vrori, ich hoffe das ich Dir jetzt weitergeholfen habe. Gruß Eddy |
vrori |
Geschrieben am: 19 Feb 2010, 17:09
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
Hallo Eddy,
jepp - also nichts über die Rentenversicherung gelaufen - dann war das eine Kurmassnahme durch die private KK. alles klar soweit Gruß Vrori |
Eddy |
Geschrieben am: 26 Mär 2010, 10:04
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 56 Mitgliedsnummer.: 15.165 Mitglied seit: 24 Nov 2009 ![]() |
Tag zusammen,
ich hatte ja meine knapp 4 Monatige Reha über meine private KK bezahlt bekommen. Nebenbei hatte ich auch einen Antrag bei dem DRV gestellt der abgewiesen wurde. Ein Widerspruch mit neuen Befunden habe ich dann nach Berlin geschickt. Heute bekam ich die endgültige Absage mit der Bedründung, dass ich ja schon Leistungen bis 23.12.2009, das Ende der ersten zwei Monate Reha, bekommen hätte. Von denen habe ich bis jetzt überhaupt keine Leistungen erhalten. Mein Reha Arzt hatte ja in seinem Abschlussbericht noch erwähnt, dass meine Reha 2 Monate verlängert werden muss Ich hatte alle neuen Befunde mitgeschickt, u.a. auch vom NC der gleich mehere neue Befunde ausser der Spinalkanalstenose gefunden hatte. Wörtlich steht dann in dem Brief: >Die bei Ihnen festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen - Spinalkanalstenose - erfüllen nach erneuter Überprüfung diese Vorraussetzung nicht< Ich frage mich jetzt was überprüfen die eigentlich ? Arbeiten die nur nach irgendwelchen Strickmustern oder haben die keine Ahnung ? Ich hätte schon Leistungen bekommen und hätte nur Spinalkanalstenose ! Dann stand da zum Abschluss, dass ich gegen diesen Bescheid beim Sozialgericht schriftlich Klage erheben kann. Lohnt sich so eine klage überhaupt ? |
vrori |
Geschrieben am: 26 Mär 2010, 14:30
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
Hallo Eddy,
tja, wer weiß schon vorher, ob sich eine Klage lohnt oder nicht - ich würde es versuchen - mach einen chronologischen Ablauf, wer wann in welcher Form welcher Kostenträger war und dann, wenn du beim Vdk oder SoVD bist, dann besprichst du das am besten mit dem Berater von den Vereinen... viel Erfolg LG Vrori |
Acki |
Geschrieben am: 26 Mär 2010, 14:56
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 316 Mitgliedsnummer.: 14.838 Mitglied seit: 29 Sep 2009 ![]() |
:; Eddy,
tja,was soll man dazu sagen? Bei der DRV wundert mich,ehrlich gesagt,im Moment gar nichts mehr. An Deiner Stelle würde ich da am Montag mal anrufen und nach fragen,was Du von dem "Schrieb"halten sollst! Echt unglaublich. :vogel |
Eddy |
Geschrieben am: 26 Mär 2010, 15:14
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 56 Mitgliedsnummer.: 15.165 Mitglied seit: 24 Nov 2009 ![]() |
Acki, ich habe da sofort angerufen.
Komischerweise konnten die meine Sachen nicht finden. Ich solle mich nächste Woche nochmal melden. Spinnen die denn, ich bekomme heute den Brief der am 24.03. geschrieben wurde und heute finden sie meine Unterlagen nicht. Ich weiß nicht was man von denen halten soll. Heute Mittag habe ich dann einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Wir werden uns dann nächste Woche über eine Klage persönlich unterhalten. Gruß Eddy |
vrori |
Geschrieben am: 26 Mär 2010, 15:32
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
Hallo Eddy,
richtig so - nicht aufgeben -kämpfen... ich wünsch dir alles erdenklich Gute - viel Erfolg und noch viel mehr Nervenstärke... LG Vrori |
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