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Sannehamster |
Geschrieben am: 02 Nov 2009, 12:31
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 5 Mitgliedsnummer.: 14.413 Mitglied seit: 20 Jul 2009 ![]() |
Hallo!
Ich bin am 31.8.09 operiert worden und seitdem krankgeschrieben. Weder nach der OP, noch mein weiterbehandelnder Arzt (Physikal. Rehabilit. Mediziner) hat mir bisher eine Reha vorgeschlagen jedoch bekomme ich KGG. Ich befürchte, dass ich meinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann (ständiges gehen, stehen, gebückte Haltung, schweres Heben...) ohne das mir meine Bandscheibe nach kurzer Zeit gleich wieder einen Strich durch die Rechnung macht. Deshalb denke ich über eine berufliche Neuorientierung nach (Teilhabe am Arbeitsleben). Ist es da Voraussetzung, dass man vorher eine Reha macht, um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beziehen? Ich hoffe hier jemanden zu finden, der mir den richtigen Weg weist. Gruß Sannehamster |
Jürgen73 |
Geschrieben am: 02 Nov 2009, 12:48
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 5.472 Mitgliedsnummer.: 4.536 Mitglied seit: 29 Jan 2006 ![]() |
Hallo Sannehamster,
selbstverständlich kannst du eine Umschulung ohne Reha machen. Zitat Deshalb denke ich über eine berufliche Neuorientierung nach (Teilhabe am Arbeitsleben). Stelle einfach den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben und warte ab. Du kannst dann eine Reha bekommen. Ob eine berufliche oder medizinische kann man schlecht sagen. Du kannst dich aber auch schon mal hier im Vorfeld erkundigen. Die helfen dir mit Sicherheit auch. Mußt du nur mal schauen ob so eine Einrichtung in deiner Nähe ist und was dort für Berufe angeboten werden. Zumimdest bei uns gibt es sogar Unterbringungsmöglichkeiten von der BFW. Teilgenommen habe ich an so einer Massnahme allerdings nicht. |
Papapaula |
Geschrieben am: 05 Nov 2009, 21:05
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3 Mitgliedsnummer.: 15.063 Mitglied seit: 05 Nov 2009 ![]() |
Hallo
ich kann endlich mal meinen ersen Beitrag posten :klatscht Wie ich heute in meiner (ambulanten) Reha erfahren habe, hat man nach dem Sozialgesetzbuch nach einer OP anspruch auf eine REHA. Da würd ich auf jedenfall nochmal ansetzen. In meiner Einrichtung (ZMR Bielefeld) kümmert sich z. B. der Sozialdienst um solche Sachen wie Teilhabe am Arbeitsleben, Wiedereingliederung etc Gruß Papapaula |
Jürgen73 |
Geschrieben am: 05 Nov 2009, 21:41
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 5.472 Mitgliedsnummer.: 4.536 Mitglied seit: 29 Jan 2006 ![]() |
Hallo Papapaula,
willkommen im Forum. ob man jetzt direkt einen Anspruch auf eine Reha nach einer Op hat ist mir neu. Es ist aber auch nicht bei jedm unbedingt angebracht nach einer Op eine AHB oder Reha zu bekommen. Zitat In meiner Einrichtung (ZMR Bielefeld) kümmert sich z. B. der Sozialdienst um solche Sachen wie Teilhabe am Arbeitsleben, Wiedereingliederung etc Um den Sozialdienst in der Einrichtung in Anspruch nehmen zu können muss man aber auch erst vor Ort sein. |
Papapaula |
Geschrieben am: 05 Nov 2009, 22:03
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3 Mitgliedsnummer.: 15.063 Mitglied seit: 05 Nov 2009 ![]() |
Hallo Jürgen73
wir hatten heute einen Vortrag vom Chefarzt der Neuro. Der sagte das das Sozialgestez (ich meine 2004) dementsprechend geändert wurde das man einen rechtlichen Anspruch nach einer OP hat sofern es medizinisch Sinnvoll ist. Wir sind nicht weiter drauf eingegangen ob nach allen OPs. Wir hatten ein Diskussion ob denn das Genehmigungsverfahren noch Not tut. Es ist natürlich richtig das nicht für jeden eine Reha bzw AHB in Frage kommt. |
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