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wesermeister |
Geschrieben am: 01 Okt 2009, 19:37
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 11 Mitgliedsnummer.: 14.774 Mitglied seit: 19 Sep 2009 ![]() |
Hallo liebe Forengemeinde!
Heute hatte ich meinen MRT Termin und hier die Beurteilung: Mediale subligamentäre Bandscheibenvorfälle LWK 4/5, LWK 5/SW1 und in geringem Ausmaß LWK 3/4 Was meint Ihr, wie soll ich es weiter vorgehen, bzw, wie ist die weitere Verfahrensweise. Vielen Dank und Gruß Flo |
Jürgen73 |
Geschrieben am: 01 Okt 2009, 19:44
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 5.472 Mitgliedsnummer.: 4.536 Mitglied seit: 29 Jan 2006 ![]() |
Hallo Flo,
da fehlt aber noch irgendwas bei deiner Beurteilung. Wurde die HWS nicht gleich mit untersucht? Du schreibst in deinem Profil auch etwas über Arm/Schulterproblemen. Diese Probs bekommst du nicht von deiner LWS. Warst du denn schon mit dem Ergebnis bei einem Neurochirurgen? |
wesermeister |
Geschrieben am: 02 Okt 2009, 06:46
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 11 Mitgliedsnummer.: 14.774 Mitglied seit: 19 Sep 2009 ![]() |
Hallo!
Ja, das stimmt die HWS und BWS fehlt noch. Den BWS Termin habe ich in der nächsten Woche. Da ich Privatpatient bin, kann immer pro Tag nur eine Untersuchung abgerechnet werden. Daher benötige ich für jeden Abschnitt einen neuen Termin...toll oder :vogel Mittlerweile bin ich auf der Suche nach einem geeigneten Neurologen und Orthopäden. Gruss Flo |
wesermeister |
Geschrieben am: 05 Okt 2009, 22:55
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 11 Mitgliedsnummer.: 14.774 Mitglied seit: 19 Sep 2009 ![]() |
Hallo nochmal!
Aufgrund der schmerzsymptomatik bin ich derzeit dienstunfähig und würde gerne eine ambulante Reha machen, 2,5 Bandscheibenvorfälle reichen dachte ich. In einem Telefonat mit der Beihilfestelle wurde mir aber keine Hoffnung gemacht diese zu bekommen, da ich noch unter keinen Ausfällen leide. Das kann ja wohl nicht sein, das ich erst abwarten soll bis sich alles verschlimmert hat oder? Vielleicht gibt es ja verbeamtete Kollegen die mir Tips geben können.... Gruß Flo |
Harro |
Geschrieben am: 06 Okt 2009, 08:13
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin,
immer diese Sachbearbeiter, die kleinen Hergötter :P Les dir mal diesen Text durch und bestehe auf deinem Recht der Begutachtung. Zitat § 36 Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen (1) Aufwendungen für Rehabilitationsmaßnahmen nach § 35 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sind nur beihilfefähig, wenn die Festsetzungsstelle auf entsprechenden Antrag die Beihilfefähigkeit vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme anerkannt hat. Sie hat hierzu ein Gutachten einzuholen, das Aussagen darüber enthält, dass 1. die Rehabilitationsmaßnahme medizinisch notwendig ist, 2. eine ambulante ärztliche Behandlung und die Anwendung von Heilmitteln am Wohnort wegen erheblich beeinträchtigter Gesundheit zur Erreichung der Rehabilitationsziele nicht ausreichend sind und 3. bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 ein gleichwertiger Erfolg nicht auch durch eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 erzielt werden kann. Manchmal kann man sie mit ihren eigenen Mitteln schlagen, bestehe auf Begutachtung durch einen Mediziner. Denk aber dran das der Antrag von deinem Arzt medizinisch begründet wird, nur auf deinen Wunsch gibt das keinen. Viel Erfolg, Harro :winke |
wesermeister |
Geschrieben am: 06 Okt 2009, 08:45
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 11 Mitgliedsnummer.: 14.774 Mitglied seit: 19 Sep 2009 ![]() |
Hallo und danke für die Antwort!
Wie lange dauert denn so ein Verfahren wohl, ich kann doch nicht bis zum Sanktnimmerleinstag zu Hause bleiben. Wenn ich jetzt wieder zum Dienst gehe, mache ich mich wahrscheinlich aber unglaubwürdig!?! Ich verstehe die ganze Problematik sowieso nicht, denn mit diesem Krankheitsbild dürfte ich nach der PDV 300 keinen Dienst verrichten, bzw. Menschen mit diesen gesundheitlichen Einschränkungen werde erst gar nicht eingestellt. Scheinbar hat der Dienstherr kein Interesse an der Gesunderhaltung seiner Untertanen, jedenfalls nicht wenn es sein Geld kostet.... :vogel Gruß Flo |
Harro |
Geschrieben am: 06 Okt 2009, 10:35
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin,
Zitat Wie lange dauert denn so ein Verfahren wohl, Das kann dir hier wohl keiner sagen, da erkundigst du dich besser bei deinen Dienstärzten. Grade bei Beamten gibts, je nach dem wo sie sind auch noch unterschiedliche Regelungen. LG Harro :winke |
Minnimouse |
Geschrieben am: 06 Okt 2009, 12:09
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 26 Mitgliedsnummer.: 14.354 Mitglied seit: 10 Jul 2009 ![]() |
Hallo Wesermeister,
ich habe letztes Jahr die Erfahrung gemacht (bezüglich der Beihilfestelle), gar nicht viel vorher Fragen, sondern einfach schriftlich beantragen. Habe alles ausgefüllt (allerdings für eine stationäre Reha) auf dem Antrag, Attest vom Arzt dabei "zur Erhaltung/Wiederherstellung der Arbeitskraft befürworte ich eine Rehabilitationsmaßnahme", abgeschickt und ohne ärztliche Untersuchung nach 3,5 Wochen die schriftliche Zusage der Beihilfestelle bekommen, sogar mit Zusage für Wunschklinik. War in diesem wirklich alles ganz einfach, schnell und unkompliziert. Beantrage schriftlich, so schnell wie möglich. Vordrucke findest Du ja im I-Net. LG+ Viel Erfolg Minnimouse |
wesermeister |
Geschrieben am: 07 Okt 2009, 21:54
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 11 Mitgliedsnummer.: 14.774 Mitglied seit: 19 Sep 2009 ![]() |
Hallo!
Kleines Update von dem MRT der BWS! Hier gibt es keine Anzeichen eines Vorfalls, Hinweis vom Radiologen auf Haltungsschäden aber nichts gravierendes. Nun mal schauen, ob der Physiotherapeut recht behalten soll und die Schmerzen im Schulter-, Armbereich tatsächlich von der HWS kommen. Ein Schmerztherapeut meinte es könne auch durchaus von der LWS aufsteigende Schmerzen sein, ausgelöst durch Muskel- verspannungen. In diesem Sinne... |
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