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badfirst |
Geschrieben am: 20 Mär 2009, 16:17
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 378 Mitgliedsnummer.: 13.688 Mitglied seit: 20 Mär 2009 ![]() |
Hallo zusammen, Arbeite seit 10 Jahren in der Altenpflege, seit dem 02.02.2009 bin ich Krank geschrieben aufgrund eines relativ großen Bandscheibenvorfalls LWK 5 / SWK1 mit 50% Einengung des Spinalkanals, Zeichen einer Osteochondrose, mit cranial nach caudal zunehmender Spondylarthrose.
Bekomme jetzt PRT in einer Radiologie, die mir zwar nicht die kompletten Schmerzen weg nehmen, aber das Kribbeln in den Beinen ist zur Zeit nicht vorhanden oder eher gering, ansonsten weiterhin Schmerzen beim stehen, gehen, liegen, laufen also das volle Programm, habe die 2te Spritze bekommen vor 3 tagen. Hab einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und Berufskrankheit bei der BG. Ab dem 16.03.2009 beziehe ich Krankengeld, und habe heute mit der Krankenkasse gesprochen, die mir dann mitteilte das ich ja laut Arzt nur noch Arbeitsunfähig wäre bis ende März und das ich mich schon mal nach einem neuen Beruf umsehen sollte, und mich beim AA melden soll ( ich könnte ja laut Arzt noch sitzen, außer Bücken, und heben )!!?? bisher wurden keine Behandlungen durchgeführt wie Bewegungstherapie oder anderweitige Therapien. Meine Frage darf der Arzt mich trotz meiner Schmerzen wieder Arbeitsfähig schreiben, und wenn nicht wie soll ich mich verhalten??und wer kann mir Tipps zum weiteren verlauf geben, ich meine was ich weiter noch machen könnte oder sollte!? Was dazu kommt mein Arbeitgeber hat mich direkt nach der 1 Woche, also mit beginn der 2 Woche ( 2 AU ) gekündigt, naja man sollte eben nicht erwähnen was man für Symptome hat!! :-( gruß Marcel |
isab |
Geschrieben am: 20 Mär 2009, 16:50
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.607 Mitgliedsnummer.: 6.825 Mitglied seit: 25 Sep 2006 ![]() |
Hallo Marcel,
herzlich willkommen im Bandi Forum. Nehme Deine MRT Bilder und gehe zu einem NCH oder in eine Wirbelsäulenchirurgie. Dort findest Du die Fachärzte für die Wirbel- säule. Die werden Dich beraten und mit Dir die weitere Vorgehensweise besprechen. LG Isab :; |
Abi |
Geschrieben am: 20 Mär 2009, 17:05
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 229 Mitgliedsnummer.: 13.680 Mitglied seit: 19 Mär 2009 ![]() |
Hallo Marcel,
ausserdem würde ich mich wg der Kündigung bei der Gewerkschaft erkundigen, ob das Rechtens ist. Kommt mir etwas komisch vor.... LG und gute Besserung Andrea |
Fitze |
Geschrieben am: 20 Mär 2009, 17:12
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 949 Mitgliedsnummer.: 11.376 Mitglied seit: 15 Apr 2008 ![]() |
Hallo badfirst,
hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann würd ich mir einen Anwalt nehmen. So einfach geht das mit Kündigung nicht, zumal Du doch schon so lange da warst. Du mußt das aber dann umgehend angehen, wenn Du diesen Weg gehen willst. Da gibt es auch Fristen, die man nicht versäumen sollte. Viele Grüße Fitze |
Ave |
Geschrieben am: 20 Mär 2009, 17:30
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Querulantin aus Überzeugung ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.605 Mitgliedsnummer.: 8.716 Mitglied seit: 25 Apr 2007 ![]() |
Hallo Marcel
Bekommst Du keine Medikamente gegen die Schmerzen? Nur die Infiltrationen? Man hat Dir ja schon geraten, zu einem NCH zu gehen - das kann ich nur unterschreiben, dort solltest Du Dich ganz fix vorstellen. Und Du solltest Dir überlegen, ob Du nicht parallel dazu zu einem Schmerztherapeuten (Zusatz "spezielle Schmerztherapie" ist ganz wichtig!) gehst. Denn wenn Du nach wie vor noch starke Schmerzen hast, dann haut da was nicht hin. Und oberste Priorität hat die Unterbrechung des Schmerzkreislaufes! Du hast ja nun schon eine ganze Weile Schmerzen und Dir verrinnt wertvolle Zeit unter den Händen! Die Uhr tickt und Du solltest schleunigst etwas unternehmen, denn eh man sich versieht, ist der Schmerz chronisch, sprich zu einer eigenständigen Krankheit geworden und somit noch schwieriger zu behandeln. Ob Du mit einer Kündigungsklage noch durchkommst, weiß ich nicht, Du solltest Dich SOFORT rechtlich beraten lassen. Leider hast Du auch hier wertvolle Zeit verstreichen lassen. Wenn Du seit dem 02.02.09 krank geschrieben bist und Dein AG Dich nach 1 Woche gekündigt hat, dann heißt das, das wäre so um den 09./10.Februar gewesen. Und jetzt haben wir schon fast wieder Ende MÄRZ. Wenn ich richtig rechne, dann sind seit der Kündigung mehr als 5 Wochen vergangen, in denen Du rechtlich nichts unternommen hast? Bei sowas muss man SOFORT reagieren und nicht untätig rumsitzen. Tut mir leid, aber den Vorwurf musst Du Dir machen lassen. Und den Arbeitgeber geht es einen feuchten Furz an, weswegen man krank ist. Man muss ihm gegenüber KEINERLEI Auskünfte über die Krankheit, also Diagnosen oder Symptome geben. Ich denke, Du hast am Montag einen ziemlich stressigen Tag, denn Du solltest jetzt NICHTS mehr auf die lange Bank schieben. Weder die rechtliche Seite noch die therapeutische/ärztliche Seite. Ich wünsche Dir viel Glück und alles Gute Lg Maria |
Fitze |
Geschrieben am: 20 Mär 2009, 18:06
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 949 Mitgliedsnummer.: 11.376 Mitglied seit: 15 Apr 2008 ![]() |
Hallo,
hab da grad noch was gefunden. Arbeitnehmer müssen drei Wochen nach Zugang einer schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben, wenn sie ihre Entlassung anfechten wollen. Wird die Klage verschuldet verspätet erhoben, «so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam», erklärte der Zweite Senat. Das gelte auch, wenn ein Anwaltsverschulden vorliege. Eine nachträgliche Klage-Zulassung sei generell nur möglich, wenn der Arbeitnehmer bei «zumutbarer Sorgfalt» verhindert war (BAG, Urteil v. 11.12.2008, 2 AZR 4727/08). Würd trotzdem zum Anwalt und argumentieren, daß Du wegen Krankheit nicht in der Lage warst Dich zu kümmern. Viele Grüße Fitze |
badfirst |
Geschrieben am: 20 Mär 2009, 18:10
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 378 Mitgliedsnummer.: 13.688 Mitglied seit: 20 Mär 2009 ![]() |
Hallo, erstmal recht schönen dank für die schnellen und vielen antworten!!! :D
wegen dem AG da war ich, und habe am Do die Verhandlung wegen Gütetermin, die RA von denen hat mir ein Angebot gemacht, was ich aber nicht angenommen habe, wobei sie auch noch nicht wußte das ich einen RA habe, und dem hat sie dann mal eben einen Kündigungsgrund genannt der außer Frage steht, ist ja schon komisch das man gekündigt wird in der Kranken zeit und dann mal einen Grund sucht!! Bin dann mal schon neugierig was bei Gericht so sein wird!! Wegen dem NCH, ich habe mich bis heute ja auf meinen Arzt verlassen das der die Richtige Therapie durchführt, aber anscheinend bin ich da eher verlasen. ??? Zur Schmerztherapie, der Arzt hat mich nur zum Radiologen Überwiesen und Medis wurden mir IBU verschrieben, ansonsten nichts will erstmal schauen ob die PRT anschlagen, und danach Bewegungstherapie!!?? Was ich dazu sagen muss, es ist eine Gemeinschaftspraxis mit 2 Alg. Medizinern und 2 Orth. wo der eine Orth. nicht da war hatte mich der andere in seinem Sprechzimmer, der hat sich noch nicht mal die MRT Bilder angeschaut und hatte sich den Befund durch gelesen, und meinte direkt OP, was ich dann nicht wollte und nach einer alternativen Behandlung gefragt habe, dieser meinte dann das er mich erstmal dann zur Radiologie Überweisen würde!! ( warum dann erst die äußerung zur OP ?? ) Und beim nächsten Arzt Termin hatte ich dann wieder den anderen der dann meinte das sich ja jeder Bandsch.v. selbst zurückbildet, dieser hatte sich dann auch nicht die Bilder angeschaut!! Im allgemeinen wird man erstmal sehr schlecht beraten, ich wurde dann auch wegen meinem Schwerbehinderten Antrag ziemlich schief von meinem Arzt angeschaut, und meinte es würde dann mal 20 % geben!! Ich denke es geht um meine Gesundheit!! Und dann noch die Ausssage das ist ja kein Berufsunfall, oder gar ein Berufskrankheit, die Bandscheibe ist mir beim Transfer Rausgerutscht, soviel dazu!! Und es gibt dann auch mal keine Info von irgendjemanden was man weiter machen soll, aber von den Krankenk. können sie nur Kassieren, und wenn man dann was braucht versuchen sie dich ganz schnell los zu werden!! Naja was solls auch, ohne Arbeit braucht man auch keine Krankmeldung, für was auch!!?? Recht schönen dank nochmal für die schnellen und Zahlreichen antworten!! ;-) lg Marcel |
Fitze |
Geschrieben am: 20 Mär 2009, 18:19
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 949 Mitgliedsnummer.: 11.376 Mitglied seit: 15 Apr 2008 ![]() |
Hallo Marcel,
ich würd nicht so ohne weiteres sagen, daß man ohne Arbeit keine Krankmeldung braucht. Ich weiß ja nun nicht so genau wie Deine Sache bei Gericht ausgeht. Aber wenn Du dann zu AA mußt, dann wäre es doch besser Du hättest Krankenschein, denn dann läuft auch erstmal Krankengeld weiter. Denn wenn man krank ist = krankgeschrieben bevor man sich arbeitslos meldet, dann ist weiterhin die Krankenkasse zuständig. Und Krankengeld ist bekanntlich höher als Arbeitslosengeld. Ähm, ich hoffe, Du konntest verstehen, was ich sagen wollte. Zur Not eben den Arzt wechseln. Scheint ja eh nicht so der Hit dort zu sein. Viele Grüße Fitze |
badfirst |
Geschrieben am: 20 Mär 2009, 18:20
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 378 Mitgliedsnummer.: 13.688 Mitglied seit: 20 Mär 2009 ![]() |
Was ich noch hinzufügen wollte, die Berufsgenossenschaft habe ich angerufen und eine Selbstanzeige gemacht, da mein Arzt das nicht für nötig gehalten hat!! :-/
lg Marcel |
badfirst |
Geschrieben am: 20 Mär 2009, 18:23
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 378 Mitgliedsnummer.: 13.688 Mitglied seit: 20 Mär 2009 ![]() |
Hallo Fitze!! ;-)
das war auch eher Ironisch gemeint, mit dem Verständnis für die Krankenkasse, weil dann müßten sie ja Zahlen!! ;-) lg Marcel |
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