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Kapulli |
Geschrieben am: 22 Jul 2009, 11:08
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 79 Mitgliedsnummer.: 13.183 Mitglied seit: 16 Jan 2009 ![]() |
Hallo!
Nachdem ich nun einige Zeit aus der Reha zurück bin, habe ich heute mal bei der DRV Bund angerufen und mich nach den Modalitäten für die Restzahlung des Übergangsgeldes erkundigt. Die Leistung für die ersten 14 Tage wurde noch während der stationären Reha überwiesen, den Betrag für die letzte Woche habe ich bis heute (nach 3 Wochen) noch nicht erhalten. Die Sachbearbeiterin bei der DRV war sehr kooperativ, hat ihre Daten abgeglichen und mich nach dem Entlassungsschein gefragt. Diesen hatte ich an meine KK geschickt, da dieses so auch auf dem Vordruck vermerkt war (entweder KK oder die zahlende Stelle für ALG I oder II). Das dieser auch zum Kostenträger der Reha muss, war mir neu. Das ist deshalb sinnvoll, weil es wohl ein paar Wochen dauern kann bis die Klinik die Entlassungsdaten der DRV mitteilt. Man kann seinen Entlassungsschein sofort nach Erhalt der DRV zuschicken oder noch besser faxen und erhält i.d.R. dann relativ zeitnah sein Übergangsgeld. Ich habe zumindest wieder etwas dazugelernt und wollte dieses einfach mal zur Info hier hineinstellen. L.G. Kapulli :bank |
andreag |
Geschrieben am: 22 Jul 2009, 12:17
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.711 Mitgliedsnummer.: 11.428 Mitglied seit: 20 Apr 2008 ![]() |
Danke Kapulli, das ist sicher ein sehr hilfreicher Tipp. Ich muß emnächst auch zur Reha und werde das mal im Hinterkopf vermerken. :z :up
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mo1969 |
Geschrieben am: 22 Jul 2009, 22:29
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 21 Mitgliedsnummer.: 14.342 Mitglied seit: 09 Jul 2009 ![]() |
:; Kapulli,
auch ich möchte Dir für den Tip danken! Trete nächsten Donnerstag meine Reha an. Warscheinlich hätte ich auch, wie auf dem Entlassungschein vermerkt, diesen dann zur KK geschickt. Gut zu wissen :up :winke Mo |
Mirko79 |
Geschrieben am: 02 Aug 2009, 11:29
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 7 Mitgliedsnummer.: 14.234 Mitglied seit: 21 Jun 2009 ![]() |
Hallo ich hab da eine frage hab das Schreiben bekommen das die Reha genehmigt ist,es sind jetzt 6 Formulare gekommen das G510 Teil A,B,C
antrag auf unbare Zahlung G160 G161 Beim Teil B muss man beim Arbeitgeber vorbei wegen der Entgeldfortzahlung ? Ich bin seit dem 20.7 bis zum 20.8 Krankgeschrieben am 22 .7 war die Op jetzt soll ich am 7.8 in die Reha für 3 Wochen stellt mir die Reha dann eine neue Krankmeldung aus ab dem 20.8 ich bin ja dann genau 6 wochen Krankgeschrieben wenn die Reha endet bis dahin zahlt mich ja mein Arbeitgeber oder? Wie ist es eigentlich an den Wochenenden darf ich da aus der Reha Heim fahren hab gerade mal 20 Km bis dort hin würde am We lieber zuhause schlafen & an wen kann ich mich wegen den ganzen Formularen wenden? Bearbeitet von Mirko79 am 02 Aug 2009, 11:50 |
Kapulli |
Geschrieben am: 02 Aug 2009, 18:18
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 79 Mitgliedsnummer.: 13.183 Mitglied seit: 16 Jan 2009 ![]() |
Hallo Mirko! :;
Du musst Deinem Arbeitgeber den Teil B möglichst zeitnah vorlegen, damit er Angaben zu Deinem Einkommen, Stundenzahl etc. machen kann. Dieses Formular muss dann an die DRV zurückgeschickt werden, welche anhand dessen Dein Übergangsgeld für die Zeit der Rehabilitationsmaßnahme errechnen wird. Ein Antrag auf unbare Zahlung war bei mir nicht dabei, ich habe der DRV meine Kontodaten schon auf dem Reha-Antrag mitgeteilt. Von daher kann ich Dir in diesem Punkt nicht behilflich sein. Ich war in der Reha an zwei Wochenenden zu Hause. Man kann sich schon für ein Wochende freistellen lassen, allerdings wird das nicht so gerne gesehen. Ich habe ein zweites bekommen, weil ich totales Heimweh hatte. Frag diesbezüglich einfach mal in der Klinik nach. Bei uns sind manche Patienten auch ohne Erlaubnis über das WE nach Hause gefahren. Versicherungstechnisch ist das allerdings sehr heikel, falls etwas passieren sollte. Wegen der Formulare hättest Du die Möglichkeit, a) bei Deinem Rentenversicherungsträger telefonisch nachzufragen, oder b) bei der Rentenversicherungsstelle vor Ort (geht bei uns allerdings nur mit Termin) oder c) fragst Du mal bei Deiner Krankenkasse nach. Die helfen i.d.R. auch bei Fragen zum Formularwesen. Noch ein Tip: Vielleicht solltest Du Deinen Beitrag von den Mods als Extra-Thread einrichten lassen, dann lesen ihn eventuell noch ein paar mehr Leute. :z L.G. Kapulli |
Mirko79 |
Geschrieben am: 03 Aug 2009, 08:12
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 7 Mitgliedsnummer.: 14.234 Mitglied seit: 21 Jun 2009 ![]() |
Man wird doch die ersten sechs wochen vom Arbeitgeber bezahlt oder nicht ?
bei mir ist es so das es genau 6 Wochen wären wenn die Kur nach 3 Wochen endet und ab der 6 Woche gibt es ja Krankengeld Ich ruf am besten mal in der DRV an und frag nach ob ich überhaupt übergangsgeld bekomme in den ersten 6 Wochen der Krankheit und ob ich in meinem fall überhaupt was ausfüllen muss |
Kapulli |
Geschrieben am: 03 Aug 2009, 11:48
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 79 Mitgliedsnummer.: 13.183 Mitglied seit: 16 Jan 2009 ![]() |
Hallo!
Dann mach das doch mal und melde Dein Anfrageergebnis hier bitte zurück. Man will doch nicht dumm sterben! :z L.G. Kapulli Ausfüllen würde ich die Unterlagen auf jeden Fall. Selbst wenn es stimmt, dass der AG auch während des stationären Reha-Aufenthalts bezahlt, so könnte es ja eine Verlängerung geben. Und für diesen Zeitraum (nach den 6 Wochen) würde dann doch eine Berechnung des ÜG nötig sein. |
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