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rolli |
Geschrieben am: 05 Mär 2004, 18:30
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 14 Mitgliedsnummer.: 836 Mitglied seit: 20 Feb 2004 ![]() |
Hallo Hansi,
danke für Deine Mühen. Mein Arzt hat Anzeige auf Berufskrankheit bei der BG nach 2108 gestellt, der Reha-Arzt hat mir bescheinigt, dass ich meinen Beruf s.o. nicht mehr ausüben kann, ein Gutachter einer privaten Versicherung hat mir sogar Erwebsunfähigkeit bescheinigt (dadurch bin ich aus der priv. Zusatzversicherung herausgeflogen) Habe bei der BfA Antrag auf Umschulung gestellt, wurde in einen Orientierungs-und Wiedereingliederungskurs gesteckt. Habe nach einem Praktikum super Zeugnisse erhalten und die Möglichkeit in den Behindertenwerkstätten meine Zusatzqualifikation zur Fachkraft und Ausbilder für psychisch behinderter Menschen zu erlangen. Soweit alles ok. Nur der Kurs ist vorbei und der eventuelle Kostenträger BfA rührt sich nicht mehr! Vielleicht ist ja doch die Berufsgenossenschaft zuständig ??? :blues :hair Gut, die Behörden haben Zeit. Ich aber NICHT !!!!!!!! Glaubt mir, meine Telefonkosten sind heute höher, als ich selbstständig war. Man wird immer nur abgewimmelt bzw. vertröstet. Ihr hört weiter von mir. Gruß Rolli |
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