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Panthercham |
Geschrieben am: 14 Jul 2009, 10:21
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PremiumMitglied Silber ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.158 Mitgliedsnummer.: 5.879 Mitglied seit: 11 Jun 2006 ![]() |
Hallo Karo,
ich dachte das hättest Du ggf schon mal gelesen. Beim MRT kann man da wo die Prothese sitzt nichts mehr erkennen. Das Artefakt strahlt. Den sitz etc. kann man nur bei Röntgen feststellen. MRT letzendlich die anderen Wirbel etc. kontrollieren. LG Markus :winke |
karo2211 |
Geschrieben am: 14 Jul 2009, 20:29
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 104 Mitgliedsnummer.: 13.535 Mitglied seit: 01 Mär 2009 ![]() |
Hallo Zusammen
Ja doch, aber wie kann der dann sagen alles super, wenn er selbst nichts sieht. Das mit dem Rückenmarkschaden haben mir zwei Neurochirugen bestätigt. Wär natürlich schön wenn da nichts zu sehen ist, aber wieso haben die Neurochirugen es dann mit Rückenmarksschaden im CT gesehen, da sieht man auch die M 6. Hmm, naja unterschiedliche Verfahren, denk ich. Heute bekam ich von meiner KK den Bericht vom Medizinischen Dienst, es ging dabei um eine Rehafähigkeit und Arbeitsfähigkeit wenn ich das richtig verstanden habe. Ich kürze das ab, es sind 7 Seiten. Bei Beurteilung und Leistungsvermögen steht: Unter Würdigung des Krankheitsverlaufes und des heute erhobenen Befundes besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit bis auf weiteres. Die Erwerbsfähigkeit der Versicherten ist als erheblich gefährdet einzustufen, dementsprechend wurde breits durch den RVT die Durchführung einer stationären Reha-Maßnahme bewilligt. Inwieweit durch intensvierte konservative Theapiemaßnahmen eine richtungsweisende Besserng der Beschwerdesymptomatik erreicht werden kann, bleibt abzuwarten. Berurteilung: Aus mdizinischer Sicht auf Zeit arbeitsunfähig. Med. Voraussetzungen für eine erhel. Minderung/Gefährdung der Erwerbsfähikeit Erhebliche Gefährdung der EF liegt vor, siehe Beurteilung. Was ich nicht verstehe ist das hier: Empfehlung und Hinweise Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen des § 51 Absatz 1 SGB V Und eben mit der Verdacht auf einen Behandlungsfehler wird der Kasse mitgeteit, diesem sei nachzugehen. Und dies hatte nichts mit dem Zusammenhangsgutachten wegen meinem Autounfall zu tun, das kommt nochmal extra, also muß die BG evtl. doch noch bluten was nur Recht wäre, wäre dieser scheiß Unfall nicht passiert,müßte ich das jetzt nicht alles durchmachen. Die kapieren nicht das ich vorher noch nichtmal Nackenschmerzen oder so hatte. egal da kümmert sich meine KK drum, die wollen ja schließlich auch nicht unbedint zahlen. Also geht es weiter. Wär lieb wenn mir einer bei diesem paragraphen(oben)helfen könnte. Danke euch und Gruß Karo |
Panthercham |
Geschrieben am: 15 Jul 2009, 02:25
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PremiumMitglied Silber ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.158 Mitgliedsnummer.: 5.879 Mitglied seit: 11 Jun 2006 ![]() |
Hi Karo,
SGB ist Sozialgesetzbuch... Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Hier ein Auszug aus SGB V §51 Absatz 1 § 51 Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (1) Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. Haben diese Versicherten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Leistungsträger mit Sitz im Inland oder einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz im Inland zu stellen haben. LG Markus.... :streichel ...Bedeutet fast..... Rente..... ... Erwerbsunfähigkeit... :troest Menno hoffe Reha oder anderes hilft Dir ein wenig..... Bearbeitet von Panthercham am 15 Jul 2009, 02:30 |
karo2211 |
Geschrieben am: 15 Jul 2009, 22:25
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 104 Mitgliedsnummer.: 13.535 Mitglied seit: 01 Mär 2009 ![]() |
Hallo
Jetzt kommt ja irgndwann mal die Reha und ich muß am 24. erstmal abklärn ob ich überhaupt rehafähig bn und wenn ja explizit fragen was ich darf und was nicht. heute kam zwei Briefe, bzw, ein Brief ein fax, das eine war das wegen dem SGB V §51 Absatz 1, da stand das ich das ja schon beantragt habe und die KK mich dazu auffordern müsse, dieses fassen sie nun so auf als wenn ich es jetzt getan hätte mit der Reha und das Fax kam aus Münster vom MDK, dort stand das die Bandscheiben Op nicht mit dem Verkehrsunfall in Zusammenhang stehen würde. Ich soll den Wiederspruch zurücknehmen. Das tue ich nicht, ich warte den Termin im KH ab und werde die Neurochirugin fragen ob sie es sehenkönnte ob es alt oder ein neuer Schaden ander BS ist, die Bilder hab ich ja. Mal sehen was dabei rauskommt. Was mich im Moment so ärgerlich macht sind die ganzen Wiedersprüche ansich. Erstes MRT der Schulter, dort sollen die BS ok gewesen sein, zweites MRT der HWS vier Wochen später, zwei Bandscheibenvorfälle, und jetzt im Mrt ist der BS schaden der nicht operiert wurde, wohl mir nix dir nix weg, es war bei den zwei letzten mRT der gleiche Radiologe, ich weiß nicht was ich denken soll. Das kommt mir alles so spanisch vor. OK, gegen die BG habe ich keine Chance, ich telefoniere morgen mit dem VDK und schildere denen das mal. Ich hoffe die könnenmir helfen. Die KK rief heute noch an und sagte das sie das wegen einem Behandlungsfehler weitergeleitet haben, ich hab ihr gesagt, sie sollen machen was sie wollen, sollen zusehen das sie ihr Geld widerbekommen, ich hab da eh nichts von, heile wird es davon auch nicht wieder. Im Moment nervt mich das alles so sehr, jeder legt es sich so aus wie er es gerade braucht. Ich bin an einem Punkt wo ich einerseits um mein recht kämpfen möchte und andererseits einfach nur meine Ruhe vor dem ganzen Mist haben will. Und keiner sagt mir wie es weitergeht, bleibt es so, muß ich damit abfinden, wird es besser, alle gehen dieser Antwort aus dem Weg. Verdammt,ich will einfach wieder alles normal machen können, arbeiten ist wichtig, denn lange schaffe ich das nicht mehr mit dem Krankengeld, hat einer von euch ne Idee wo man sich da Zuschüsse holen kann, vier Leute und ein haus von 800 € zu ernähren und zu halten wird auf dauer nicht funktionieren. Danke euch und schönen Abend noch Karo Bearbeitet von karo2211 am 15 Jul 2009, 22:26 |
Panthercham |
Geschrieben am: 16 Jul 2009, 00:18
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PremiumMitglied Silber ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.158 Mitgliedsnummer.: 5.879 Mitglied seit: 11 Jun 2006 ![]() |
Hi Karo,
das Problem ist Du brauchst sehr starke Nerven für einen Kampf gegen Ärzte und Gutachter. Nur nicht aufgeben. Frag beim Sozialamt mal nach wegen Mietbeihilfe. BSV verschwunden, kann schon sein wenn es sehr lange her ist, aber bei Dir ? Geh am besten zu einem KH ganz wo anders hin und lass es nochmal beurteilen. LG Markus :winke |
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