Bandscheiben-Forum

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> Reha Hartz 4, Welche Leistungen? Wo beantragen?
avp
Geschrieben am: 19 Jun 2009, 18:21


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hallo bandis,

nach einem jahr schmerzen, kg, prt wurde meine freundin an ihrem bandscheibenvorfall s1-l5 operiert. sie hat noch zwei kleinere vorfälle je einen wirbel weiter oben, l4-l5, l3-4, operiert wurde jedoch nur der, der auf den nerv drückte.

3 tage nach der op (heute) gehts ihr schon deutlich besser, klar, die narbe schmerzt, sie kann weder lange sitzen, noch laufen, noch liegen, aber sie kann schon wieder ihr bein strecken, was sie vorher nicht konnte. ist ja auch erst kurze zeit her.

im kh haben wir die ärzte auf eine ahb (anschlussheilbehandlung) angesprochen, der erste meinte, das dürfe er gar nicht (mehr) verordnen, der zweite hatte keine ahnung, der dritte lachte uns aus und erzählte uns, dass dies nur etwas für sehr alte patienten sei. beim vierten arzt angekommen, leitete der uns doch tatsächlich zum sozialdienst des khs weiter, wo wir endlich mit der sozialarbeiterin einen antrag an die krankenkasse rausschicken konnten. gott sei dank haben wir den vierten arzt noch angesprochen, meine freundin war nämlich schon so gut wie entlassen..... wir haben nämlich gehört, dass so was eher unmöglich ist, zu beantragen, wenn man aus dem kh raus ist. hoffentlich wird dem antrag entsprochen.

hier meine fragen, in der forensuche werde ich auch nicht richtig fündig, vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen:

1. auf welche leistungen hat man als ges. bzw. freiw. versicherter anspruch nach einer lws bandscheiben-op. bzw. was durftet ihr in anspruch nehmen?
2. ich habe gelesen, ein antrag auf ambul. reha dauert min 3-4 wochen. wo muss man den als hartz 4 bezieher stellen? die drv fällt da wohl raus, oder?
3. habt ihr noch ein paar tips?
edit: 4. hat man nach einer ahb (anschlussheilbehandlung) überhaupt noch ein anrecht auf eine ambul. reha?

hoffentlich könnt ihr mit euren erfahrungen helfen, vielen dank schonmal fürs lesen.

frank

Bearbeitet von avp am 19 Jun 2009, 18:55
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Harro
Geschrieben am: 19 Jun 2009, 18:59


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Moin avp
Zitat

wo wir endlich mit der sozialarbeiterin einen antrag an die krankenkasse rausschicken konnten.

Normal bekommst du schon im Krankenhaus alles mitgeteilt, also in welche Klinik du kommst mit welcher Indikation und den genauen Termin,
alles in Absprache mit dem Sozialdienst.
So kenne ich das zumindestens.

Sonst ist es keine AHB mehr sondern eine normale Reha.

Direkt Anspruch auf eine AHB oder Reha hat man nicht wenn sie nicht medizinisch begründet wird und da ist es egal ob ambulant oder stationär.

Eine Bemerkung noch
Zitat

der dritte lachte uns aus und erzählte uns, dass dies nur etwas für sehr alte patienten sei.

Selten so einen blöden Spruch von so einem Knallkopp und Ignoranten gehört, ich fass es nicht. :vogel

Falls alles nicht klappt mit der AHB besteht immer noch die Möglichkeit über den behandelnden Artzt zuhause einen Rehaantrag bei der KK
zu stellen, wenns medizinisch notwendig und begründet ist.

LG und gute Besserung Harro :winke

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Zitrus
Geschrieben am: 20 Jun 2009, 13:46


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Hallo avp, :;

zu Deiner Frage zwecks ambulanter Reha nach einer AHB:

Nach meiner zweiten HWS-OP wurde ich zur AHB geschickt. Da schon sehr bald absehbar war, dass drei Wochen nicht genügen, wurde vom Rehazentrum ein Verlängerungsantrag auf fünf Wochen gestellt (und dieser von der KK genehmigt).

Im Abschlussbericht (den ich gleich mitbekam) wurde im Anschluss an die AHB eine ambulante Reha empfohlen. Nach Antrag durch meinen Hausarzt wurde diese ebenfalls genehmigt. Leider musste ich jedoch am fünften Tag abbrechen, da aufgrund der Übungen der Schmerz so stark provoziert wurde, dass ich mich nicht mehr bewegen konnte... (obwohl ich dies vorher auch dem Physio dort gesagt habe).

Ich drücke Euch alle Daumen!

Liebe Grüße
Zitrus

Bearbeitet von Zitrus am 20 Jun 2009, 13:47
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