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TumadieMoerchen |
Geschrieben am: 31 Mai 2009, 08:35
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 137 Mitgliedsnummer.: 13.580 Mitglied seit: 08 Mär 2009 ![]() |
Hallo,
Kurze Frage zur beruflichen Reha. Wenn ein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt wurde ist ja die RV für mich zuständig. Wird dann sofort Übergabgsgeld bewilligt oder erst wenn die Umschulung tatsächlich beginnt? Bearbeitet von TumadieMoerchen am 31 Mai 2009, 08:36 |
Ralf |
Geschrieben am: 31 Mai 2009, 11:29
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Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 ![]() |
Hallo,
so viel ich weiß, gibt es erst dann Übergangsgeld, wenn auch die Maßnahme beginnt, aber dazu werden sich bestimmt noch Mitglieder melden. Allerdings, und das kann ich Dir jetzt schon sagen, mußt Du einen Antrag auf Übergangsgeld stellen, denn sonst gibt es nix. Liebe Grüße und viel Erfolg Ralf :winke |
chrissi40 |
Geschrieben am: 31 Mai 2009, 12:56
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fleißiger Engel ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.792 Mitgliedsnummer.: 7.546 Mitglied seit: 12 Dez 2006 ![]() |
Hallo Tumadiemoerchen,
ja das Übergangsgeld gibt es erst ist dem Beginn einer Maßnahme. es ist wirklich so das du gleich den Antrag auf das Übergangsgeld losschicken mußt weil die DRV prüfen wird welches Entgelt höher ist, das zugrunde liegende Arbeitsentgeld des letzten Arbeitgebers oder der das ortsübliche Tarifentgeld, das manchmal höher ist als das letzte Gehalt. Das ganze Berechnen dauert teilweise sehr lange. Wann möchtest du denn die Umschulung beginnen ? Liebe Grüße chrissi :angel |
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