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nicknack |
Geschrieben am: 17 Feb 2009, 19:37
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 162 Mitgliedsnummer.: 10.809 Mitglied seit: 11 Feb 2008 ![]() |
Hallo Zusammen
Hatte letztes Jahr Ende Mai einen Rehaantrag gestellt, der abgelehnt wurde. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt. Ich musste dann auch im Oktober zum Gutachter, der dann eine 3 wöchige stationäre Reha befürwortet hat. Jetzt Anfang Februar kam widerrum ein negativer Bescheid. Wie lange muss ich jetzt warten um einen neuen Antrag stellen zu können? LG Nicknack |
Ralf |
Geschrieben am: 19 Feb 2009, 11:27
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Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 ![]() |
Hallo nicknack,
hast Du das Gutachten vorliegen? Hat sich der Gutachter auch schriftlich dazu geäußert, daß er eine Reha empfiehlt? Ich würde den Kampf noch nicht aufgeben, sondern schriftlich die DRV darauf hinweisen, daß der Gutachter eine Reha empfiehlt und aus welchen Gründen diese nun abgelehnt wurde. Als Nachsatz würde ich noch schreiben: Zitat Da sie sich bewusst gegen die schriftliche Empfehlung des Gutachters Dr. sowieso (Gutachten vom xx.xx.xxxx) entscheiden, mache ich sie vorsorglich darauf aufmerksam, daß ich alle zukünfitgen Gesundheitseinschränkungen, die sich aus diesem Antrag ergeben, wegen Verletzung der Fürsorgepflicht, anwaltlich prüfen lassen werde. Ansonsten kannst Du "morgen" schon den nächsten Antrag stellen, nur wird dieser dann wieder abgelehnt, wenn sich keine gravierenden Änderungen ergeben haben. Liebe Grüße Ralf :winke |
nicknack |
Geschrieben am: 19 Feb 2009, 12:15
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 162 Mitgliedsnummer.: 10.809 Mitglied seit: 11 Feb 2008 ![]() |
Hallo Ralf
vielen Dank für deine Antwort. Ja ich habe das Gutachten vorliegen und der Gutachter hat folgendes geschrieben: Die Befindlichkeit ist etwas schlechter als es der jetzt erhobene Befund voraussehen würde. "Eine stationäre Reha-Maßnahme von 3 Wochen Dauer in einer orthopädisch geführten Klinik halte sich für angezeigt, da eine zunehmende Verschlechterung trotz Ausschöpfens der am Wohnort möglichen ambulanten Behandlungsmaßnahmen zu beobachten ist." Dann werde ich wohl doch noch mal einen Brief an die DRV schreiben. Mal sehen ob es was bringt. Den Nachsatz werde ich dann auch dazu schreiben. Ich hoffe, dass ich was erreichen kann. Ich werde dann weiter berichten. LG Nicknack :winke |
nicknack |
Geschrieben am: 04 Jun 2009, 19:35
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 162 Mitgliedsnummer.: 10.809 Mitglied seit: 11 Feb 2008 ![]() |
Hallo Zusammen
habe mich jetzt länger nicht mehr gemeldet, mir geht es nach wie vor mal besser mal schlechter. Aber zu meinem eigentlichen Problem. Mir wurde ja trotz Befürwortung des Gutachters die Reha abgelehnt. Daraufhin habe ich ja auf Ralfs Rat hin, nochmal einen Widerspruch eingelegt. Und ob ihr es glaubt oder nicht, gestern kam wieder eine ablehnende Antwort. Nur diesmal steht drinnen, dass meine Gesundheitsstörung "Übergewicht", keine stationäre Reha rechtfertigt. Auch der hinzugezogene Gutachter hätte angeblich festgestellt "dass mein Gesundheitszustand keine Gewährung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation rechtfertigt".Ich dacht ich seh nicht richtig. Man könnte denen stundenlang auf dem :h rumhämmern. Ich hab nie ein Rehantrag wegen Übergewicht gestellt, sondern wegen starker WS Probleme und wegen meiner Bandscheibenvorfälle in der HWS. Und der hinzugezogene Gutachter hat sehr wohl eine 3wöchige stationäre Reha, in einer orthopädischen Rehaeinrichtung, befürwortet. Machen die das extra ode was ist da los. Hab jetzt gerade noch einen Widerspruch geschrieben. Bin mal gespannt was da rauskommt, und vor allem wie lange es jetzt dauert bis ich mal eine Antwort bekomme. Den letzten Widerspruch habe ich so Ende Februar hingeschickt und schon gestern eine Antwort bekommen. Das Ganze läuft jetzt schon über ein Jahr, den eigentlichen Antrag hatte ich letztes Jahr Ende Mai gestellt. LG Nicknack |
parvus |
Geschrieben am: 04 Jun 2009, 22:06
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallole :winke
hast Du keinen rechtlichen Beistand, über den Du diesen Widerspruch hättest laufen lassen können (VDK oder SoVD)? Ja, ja, das Lesen von Schriftstücken ist nicht allen SB gegeben, musste dies auch schon mehrfach so beobachten :h Bleibe einfach hartnäckig dran, besser natürlich mit helfende Unterstützung durch solche Institutionen. Alles Gute und toi, toi, toi :winke parvus |
Ralf |
Geschrieben am: 05 Jun 2009, 08:53
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Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 ![]() |
Hallo Nicknack,
einen Widerspruch kannst Du jetzt nicht mehr machen, der nächste Weg wäre die Klage. Zitat Machen die das extra ode was ist da los. Ja, man könnte es glauben und anders ist es manchmal für uns Laien nicht zu erklären. Evtl. kannst Du über den Gutachter etwas bewirken, wenn Du ihm die Entscheidung der DRV mitteilst? Denke, es sollte ihm auch nicht einerlei sein, wenn sich die DRV über sein Gutachten hinwegsetzt. Liebe Grüße Ralf :winke |
nicknack |
Geschrieben am: 05 Jun 2009, 12:44
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 162 Mitgliedsnummer.: 10.809 Mitglied seit: 11 Feb 2008 ![]() |
Hallo Parvus und Ralf
Danke für eure Antworten. @Parvus Nein ich bin leider nicht im VdK, da ich eigentlich davon ausgegangen bin, dass ich so etwas nicht brauche, da ich ja n u r einen Reha Antrag gestellt habe. Dass das allerdings dann so kompliziert wird, hätte ich nie und nimmer für möglich gehalten. @Ralf das mit der Klage, stand ja schon auf dem letzten Bescheid, aber ich hatte ja dann trotzdem nochmal einen Widerspruch eingelegt. Und in dem jetzigen Schreiben steht: >>Ihr Recht<< Gegen diesen Bescheid können sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriflich Widerspruch erheben. Deswegen habe ich jetzt beschlossen noch einmal hin zuschreiben, damit die dort prüfen ob sie mich verwechselt haben. Am Besten schicke ich denen nochmal eine Kopie, von der Kopie, des Gutachtens mit. Auf alle Fälle werde ich dann weiterberichten. LG Nicknack |
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