Bandscheiben-Forum

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> Teilhabe genehmigt, RV sofort zuständig?
TumadieMoerchen
Geschrieben am: 31 Mai 2009, 08:35


aktiver Schreiber
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Mitglied seit: 08 Mär 2009




Hallo,

Kurze Frage zur beruflichen Reha. Wenn ein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt wurde ist ja die RV für mich zuständig. Wird dann sofort Übergabgsgeld bewilligt oder erst wenn die Umschulung tatsächlich beginnt?

Bearbeitet von TumadieMoerchen am 31 Mai 2009, 08:36
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Ralf
Geschrieben am: 31 Mai 2009, 11:29


Admin
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Hallo,

so viel ich weiß, gibt es erst dann Übergangsgeld, wenn auch die Maßnahme beginnt, aber dazu werden sich bestimmt noch Mitglieder melden.

Allerdings, und das kann ich Dir jetzt schon sagen, mußt Du einen Antrag auf Übergangsgeld stellen, denn sonst gibt es nix.

Liebe Grüße und viel Erfolg

Ralf :winke
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chrissi40
Geschrieben am: 31 Mai 2009, 12:56


fleißiger Engel
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Hallo Tumadiemoerchen,

ja das Übergangsgeld gibt es erst ist dem Beginn einer Maßnahme.

es ist wirklich so das du gleich den Antrag auf das Übergangsgeld losschicken mußt

weil die DRV prüfen wird welches Entgelt höher ist,

das zugrunde liegende Arbeitsentgeld des letzten Arbeitgebers oder

der das ortsübliche Tarifentgeld, das manchmal höher ist als das letzte Gehalt.

Das ganze Berechnen dauert teilweise sehr lange.

Wann möchtest du denn die Umschulung beginnen ?

Liebe Grüße chrissi :angel
PM
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