Bandscheiben-Forum

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> Halswirbelsäule ?, MRT Unsinn ?
Fitze
Geschrieben am: 29 Apr 2009, 17:29


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Hallo,

die GOÄ ist aber nur gültig, wenn privat abgerechnet wird.


Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen unter Umständen nach EGO = Ersatzkassengebührenordnung ab.

Viele Grüße
Fitze
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joggeli
Geschrieben am: 29 Apr 2009, 17:33


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Huhu Fitze,

danke für die Info, aber so ne grobe Richtung was der ganze "Spass" kostet ist sicher :z

Nach was rechnen die kassen ab wenn nicht nach der EGO?

LG

joggeli :sonne
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Fitze
Geschrieben am: 29 Apr 2009, 17:54


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Hallo joggeli,

keine Ahnung wie das mit der Abrechnung der gesetzlichen geht.

Ich hatte da noch ein anderes Kürzel gefunden, fällt mir gerade nicht ein.


Ich hatte damals einige Sachen privat machen lassen. Meine Krankenkasse hatte einen Servicevertrag mit dem Behandler und ich habe einen Teil der Kosten erstattet bekommen.


Die Privatrechnungen waren nach GOÄ, die Erstattungen wurden nach EGO berechnet.
Da das 2 ganz unterschiedliche Systeme sind, ist ein Vergleich nur sehr schwer möglich. Z.B. gibt es nicht für jede GOÄ-Abrechnungsziffer eine entsprechende EGO-Ziffer, so daß nicht alles in die Erstattung mit einfließen konnte.

Auch glaub ich nicht, daß ein Kassenarzt für ein MRT der Wirbelsäule "nur" 174 Euro von der gesetzlichen Krankenkasse erhält. Dies war aber der Satz, der aufgrund der Abrechnungsziffern im Vergleich mit der GOÄ zur Anwendung kam.

Die Abrechnungsziffern der EGO habe ich leider im Netz nicht finden können.

Viele Grüße
Fitze
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Fitze
Geschrieben am: 29 Apr 2009, 18:48


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Huhu,

was ich meinte war EBM (Einheitlicher Berwertungsmaßstab mit Punktesystem; Punktzahl x Punktwert)

daraus mal:

34411 MRT-Untersuchung von Teilen der Wirbelsäule


Obligater Leistungsinhalt
- Darstellung mindestens des gesamten Wirbelsäulenabschnittes der
HWS (HWK1 bis HWK7/BWK1)
oder
- Darstellung des gesamten Wirbelsäulenabschnittes der BWS (BWK1
bis LWK1)
oder
- Darstellung des gesamten Wirbelsäulenabschnittes der LWS (LWK1
bis SWK1)
und/oder
- Darstellung in 2 Ebenen,
Fakultativer Leistungsinhalt
- Darstellung des Kreuzbeines,
- Kontrastmitteleinbringung(en),
je Wirbelsäulenabschnitt 3430 Punkte
Die Gebührenordnungsposition 34411 ist nicht neben den
Gebührenordnungspositionen 02100, 02101 und 34460
berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 34411 ist im Behandlungsfall nicht
neben der Gebührenordnungsposition 34291 berechnungsfähig.

Danach hört sich das so an, als ob immer nur ein Abschnitt abgerechnet werden kann.


Die Punktwerte habe ich nicht gefunden, aber lt. Wikipedia waren mal Punktwerte zwischen 2 und 5,11 Cent angesetzt.

Wenn man das für o.g. MRT mal berechnet käme dafür bei einer Punktzahl von 3430 und einem Punktwert von 5 Cent ein Betrag von 171,50 Euro raus.

Wenn ein Kassen-MRT im Vergleich zum privaten MRT nun tatsächlich "nur" rd. 170 Euro kostet, dann frage ich mich warum man so geizig damit ist. Hätte man schnell eine bildgebende Diagnostik könnte man sich ggf. viele Schmerzen und Folgekosten ersparen. :nein

Viele Grüße
Fitze

PM
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Jürgen73
Geschrieben am: 29 Apr 2009, 19:36


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HUHU,

irgendwo stand hier schon mal im Forum was ein MRT kostet.

Unsere Suchmaschine mit Namen Harro wird es bestimmt finden.
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Conny42
Geschrieben am: 29 Apr 2009, 22:20


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Hallo, ihr Lieben !

Ich habe das MRT schon morgen Früh um 8 Uhr. Bis dahin erreiche ich meinen Neuro leider nicht mehr. Ausserdem würde er das sowieso nicht machen.

Falls mein Cousin, der als MTA in der Radiologischen Praxis arbeitet, morgen Dienst hat, klappt das vielleicht mit den ein, zwei Wirbeln mehr. Ich zeige einfach mal, wo es schmerzt ( übrigens trotz Ibu 600 ) . Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht wirklich, wo die HWS aufhört und die BWS anfängt. Es wird zwar auf Abbildungen der Wirbelsäule gezeigt, aber ich bin zu blond um es auf meinen Rücken mitsamt Fleischummantelung zu übertragen. :rolleyes:

Morgen Vormittag werde ich dann mehr berichten können.

l.G.
Conny

Bearbeitet von Conny42 am 29 Apr 2009, 22:20
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Panthercham
Geschrieben am: 30 Apr 2009, 10:11


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Hi Bandi´s,
anstatt über Kosten zu diskutieren (Privat wird abgerechnet mit Faktor x2.3 also über doppelte Satz.
Warten wir doch mal das MRT ab und Conny sollte dann zu einem Neurochirugen, us der Praxis wissen wir doch eigentlich, ich selbst ja auch, das Neurologen mit dem Thema überfordert sind.
Sie können zwar Nervenleitgeschwindigkeiten messen etc, aber haben von der Wirbelsäule nicht unbedingt richtig Ahnung.
Das wäre so als ob ich mit meinem defektem Auto zu einem Metzger fahre (der auch weiss wie man den Ölstand kontrolliert), ich aber ein Problem mit dem Zündverteiler habe :laugh .

Die Beschreibungen von Conny sprechen irgendwie für BSV HWS.
Teilweise auch für Blockaden BWS.

LG

Markus
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goggo
Geschrieben am: 30 Apr 2009, 10:17


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Servus mitnand,
mal Markus zustimm, wenn es nach Beurteilung zweier Neurologen gegangen wär, müsste ich mich heut immer noch rumquälen. Bei mir waren keinerlei neurologisch massiven Ausfälle, aber der Vorfall drückte so auf die Nervenwurzel, dass die Schmerzen kaum auszuhalten waren. Diese Schmerzen sind nach der OP weg.....
PM
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Conny42
Geschrieben am: 30 Apr 2009, 10:32


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Hallo Bandis !

So, das HWS MRT habe ich hinter mir. Laut Radiologe Kein BSV, für mich sieht da auch alles gut aus.
Der Schmerz ist ja auch tiefer. Mal schauen, ob ich noch ein MRT bekomme.. :braue
ABER...Da wäre eine "enorme, relevante Fehlstellung der HWS ".
Ist das jetzt wieder ein Fall für den Ortho ? Ich glaube, der Neurochirug ist dafür nicht der richtige Arzt, oder ?
Was bedeutet das denn ? Kann man da etwas tun ( oder ist das das falsche Forum für diese Art Fragen ? )

l.G.
Conny
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Jürgen73
Geschrieben am: 30 Apr 2009, 14:03


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Hallo Conny,

der NC ist für die ganze WS zuständig. Finger weg vom Orthopäden.

Die enorme Fehlstellung kann aber auch schon von der LWS kommen. Alles was unten nicht in der richtigen Lage ist, kann Fehlstellungen in den oberen Wirbelsäulenabschnitten verursachen.
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