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und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
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goggo |
Geschrieben am: 03 Feb 2009, 11:15
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 193 Mitgliedsnummer.: 11.936 Mitglied seit: 03 Jul 2008 ![]() |
Liebe Bandis,
am 13.1. war die HWS-OP (Versteifung 6/7) und ich sollte nach 3 Wochen (also heute!) zu Anschlussheilbehandlung. Gestern bekam ich die Bestätigung, dass ich in die Argentalklinik nach Isny soll. Ich hab grad dort angerufen, die haben erst Ende Februar einen Platz frei. Auf meinen Einwand der Eilbedürftigkeit haben sie gesagt, dass die in Berlin entscheiden, wohin und auch bemerklen, dass es schnell gehen soll, aber dann wär es denen glöeich. Soll ich einen telefonischen oder schriftlichen Widerspruch in Berlin einlagen? |
Harro |
Geschrieben am: 03 Feb 2009, 11:28
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin Goggo,
Zitat telefonischen oder schriftlichen Widerspruch Sowohl als auch, erst telefonieren und damit es auch Aktenkundig wird schriftlich hinterher. LG Harro :winke PS. Verschoben ins Rehaforum. :rolleyes: |
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