Bandscheiben-Forum

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> Anspruch auf reha nach einer kur?
Niki
Geschrieben am: 24 Jan 2009, 11:16


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Hallo!

Ich habe eine frage.
Ich war september in kur.
Habe ich event.anspruch auf eine reha jetzt?
Danke.
LG
Niki
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Harro
Geschrieben am: 24 Jan 2009, 11:34


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Moin niki,
wenn sie medizinisch notwendig ist dann ja.

Zitat

§ 40SGBV SGB V
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation..................

(3) .........Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 können nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden, deren Kosten auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. § 23 Abs. 7 gilt entsprechend.


LG Harro :winke
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Niki
Geschrieben am: 24 Jan 2009, 13:39


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Danke Harro.

LG :;
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parvus
Geschrieben am: 24 Jan 2009, 15:15


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Huhu Niki :winke

was ist bei Dir der Unterschied zwischen Kur und Reha?

Es gibt nur noch "Reha" .. das Wort "Kur" wurde ersetzt/gestrichen :kinn

Viel Erfolg bei der Beantragung :winke parvus
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Niki
Geschrieben am: 24 Jan 2009, 17:52


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Es giebt noch immer eine kur.Ich war ja in der kur.Der unterschied ist das man während der kur weniger therapien kriegt und meistens gruppenth.
PM
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Niki
Geschrieben am: 24 Jan 2009, 17:58


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OK...ok...hast recht...das nennt man med.rehabilitation.... :z
PM
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