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Fitze |
Geschrieben am: 15 Jan 2009, 11:09
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 949 Mitgliedsnummer.: 11.376 Mitglied seit: 15 Apr 2008 ![]() |
Hallo zusammen,
es gibt weitere haaresträubende Dinge zu berichten. Habe gerade in der Klinik angerufen, um abzuklären wie das ist, die eigene Matratze mitzubringen. Da sagte man mir, daß der Chefarzt die Aufnahme abgelehnt hätte. Begründung: Die Kostenübernahme sei nur für die psychosomatische Abteilung erfolgt. Ich bin in der Klinik aber in der orthopädischen Abteilung eingebucht für den 21.01.09 und auf dem Bewilligungsbescheid steht auch Abteilung III = Orthopädie drauf. Ein Anruf bei der DRV hat nichts gebracht, die Tante Sachbearbeiterin hat mich abgewürgt, nach Aktenlage bla, bla, bla, zur verantwortlichen Ärtztin wurde ich nicht durchgestellt. Werde nunmehr versuchen mit Dr. Kröner zu telefonieren oder mit dem sehr netten Assistenzarzt. Leider habe ich den Bericht von meinem Aufenthalt vor Weihnachten noch gar nicht bekommen. Diese Ärzte haben damals eine orthopädische Reha befürwortet. Aber ich befürchte, daß die mir so nicht helfen, und sich für mich einsetzen, da das Geld nunmal von der DRV kommt. Das klang ja damals schon so durch. Wenn die Maßnahme nun abgelehnt ist, weil ich kein Bett in der orthopädischen aus Kostengründen seitens der Klinik bekomme, dann wird das Verfahren wieder neu aufgerollt und ich muß sicherlich nochmal 6 Wochen auf ein Bett in der Klapsenabteilung warten. Darüber hinaus war ich gestern bei einem Neurochirurg, der aber nicht mehr chirurgisch tätig ist, sondern jetzt nur noch Osteopathie macht. Ich habe ihm auch meine Bilder gezeigt. Auf den Röntgenbildern hat er eine Subluxationsfehlstellung mit Fehlstellung der Rippengelenke bei Th1/Th2 festgestellt. Außerdem ist irgendwo bei C4 oder C5 ein Wirbel verdreht. Es hat bei der Behandlung mal geknackt, was Linderung gebracht hat. Weg ist es nicht. Außerdem hat er gemeint Krafttraining und Muskelaufbau geht erst wieder, wenn sich die Lage stabilisiert hat. Von OP hat er abgeraten. Diese Theorie ist nicht neu aber bislang hat niemand die 1. und 2. Rippe freibekommen. Das ist wohl sehr schwierig. Ich habe eine handschriftliche Empfehlung von ihm eben auf Hinblick auf die Rehamaßnahme. Nun ist also alles erst mal wieder im Brötchen. Habe eigentlich keine Lust mehr in die Klinik zu fahren. Meine Erkrankung steht dort nicht im Mittelpunkt, sondern es geht mal wieder nur ums Geld. Wenn die da pfiffig gewesen wären, dann hätten die mal in ihre Akten gesehen und bemerkt, daß sie selbst mir eine orthopädische Reha empfohlen haben. So allmählich wird die Geschichte reif für die Anekdotenkiste und man müßte sich eigentlich ans Fernsehen wenden. Dann kann man sicherlich noch was reißen. Viele Grüße Fitze |
Fitze |
Geschrieben am: 15 Jan 2009, 11:14
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 949 Mitgliedsnummer.: 11.376 Mitglied seit: 15 Apr 2008 ![]() |
Ach übrigens habe ich die Rechnung von vor Weihnachten aus der Reha noch nicht bezahlt, das könnte man ja noch als Druckmittel verwenden.
Fitze |
Fritzihusi |
Geschrieben am: 15 Jan 2009, 12:36
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 243 Mitgliedsnummer.: 10.278 Mitglied seit: 26 Nov 2007 ![]() |
Ach Mensch Fitze,
was ist das denn für ein Mist bei dir. Leider geht es immer um Geld. Da darf man sich nichts vormachen. Während meiner kur in Bad Gandersheim (2002)war schon klar, dass ich nicht arbeitsfähig entlassen werden würde und bekam deswegen auch keine Verlängerung, sondern die befristete Rente. Da geht es gar nicht um deine Gesundheit, sondern allein darum, ob es sich noch lohnt (von wegen Arbeitsfähig), dich weiter zu behandeln. Echt mies, aber Geld regiert die Welt. Wünsche dir, dass du Klarheit in dieses Chaos bringen kannst. fritzi |
MartinaW |
Geschrieben am: 15 Jan 2009, 12:48
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 1.023 Mitgliedsnummer.: 5.448 Mitglied seit: 21 Apr 2006 ![]() |
:; Hallo Fitze,
das sind ja tolle Nachrichten :B Aber Zitat dass der Chefarzt die Aufnahme abgelehnt hätte. verstehe ich nicht! Es gibt doch gar keinen Chefarzt, das macht doch Dr. Kröner mal wieder kommissarisch ??? Andererseits hat man in der Klinik sehr viel "Angst" vor der DRV, oder behauptet es im Verhältnis zu anderen Kliniken jedenfalls sehr oft ... Viel ERFOLG! :up LG Martina :winke |
Fitze |
Geschrieben am: 15 Jan 2009, 13:53
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 949 Mitgliedsnummer.: 11.376 Mitglied seit: 15 Apr 2008 ![]() |
Hallole,
ja man sprach von Dr. Kröner. Kann sein, daß er die Chefarztposition kommissarisch übernimmt. Aber als ich da war vor Weihnachten, da sagte mein Tischnachbar, daß sie schon einen neuen Chefarzt hätten, der bei ihm die Abschlußuntersuchung machen sollte. Ist mir aber auch egal. Habe nochmal mit einer Verwaltungsfrau bei der DRV telefoniert, die mein Problem erst gar nicht verstand, da sie mir gesagt hat, daß der Bewilligungsbescheid auch Grundlage für die Kostenübernahme ist. Sie will nochmal in der Klinik anrufen. An den Assistenzarzt, bei dem ich damals war, habe ich eine E-mail geschickt, da man telefonisch dort gar keinen an die Strippe bekommt. Der hatte ja einen recht engagierten Eindruck bei mir hinterlassen. Vielleicht kann der mal von hinten rum Einfluß auf die Geschäftsleitung nehmen, wenn er sich traut. Hab ihm nochmal gesteckt, daß ich vor Weihnachten privat da war. Vielleicht wirkt das ja. Rechnung werde ich solange zurückhalten bis ich eine klare Antwort habe. So warte ich nun mal, ob sich was tut. und ob man sich denn nun mal entscheiden und sich einigen kann. Viele Grüße Fitze |
Fitze |
Geschrieben am: 16 Jan 2009, 10:32
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 949 Mitgliedsnummer.: 11.376 Mitglied seit: 15 Apr 2008 ![]() |
Guten Morgen,
habe soeben mit dem Assistenzarzt der Klinik telefoniert. Er hat sich in der Aufnahme erkundigt. Sie haben sich nun überlegt mich in die psychosomatische aufzunehmen am 28.01.2009. Abteilung III wie auf dem Bescheid geschrieben gäbe es angeblich gar nicht. In der Rezeption und Aufnahme heißt es aber Abteilung III. Ich sagte ihm, daß ich Gerätetraining nicht machen dürfe. Er: ja dann fällt ja sowieso schon die Hälfte in der Orthopädie weg. (Frei nach dem Motto was wollen Sie denn dann hier überhaupt). Zitat: Wir können konsiliarisch orthopädisch für Sie tätig werden und wir können Sie schon angemessen behandeln. :vogel Die gucken nicht was für mich gut ist, die gucken nur aufs Geld. Kohl gibt es jetzt nur für die andere Abteilung, dann ist es auch egal was ich für eine Behandlung brauche. Das schreit doch zum Himmel. Ich kann mir schon blendend vorstellen wie das ablaufen wird. Habe eigentlich überhaupt keine Lust mehr zu fahren. Habe gerade versucht über die Zentrale die psychoAufname anzurufen. Die brauchen 4 Minuten um überhaupt den Hörer abzunehmen. :kopf Habe zu Hause was wegen Schmerzbewältigung angeleiert, damit mit dem Thema endlich Ruhe ist. Das geht mir schon jetzt auf die Nerven. Tonnen von Fragebögen ausgefüllt. Ich muß mich noch einmal mit dem Menschen dort treffen, damit er ein Statement abgeben kann. Nett ist er einigermaßen, aber lahm wie eine Schnecke. Ich weiß tausendprozentig, daß damit nichts herauskommt. Vielleicht kann ich das ganze noch vor dem 28.01. abwickeln, damit ich das vom Hals habe. Viele Grüße Fitze |
Fitze |
Geschrieben am: 16 Jan 2009, 10:56
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 949 Mitgliedsnummer.: 11.376 Mitglied seit: 15 Apr 2008 ![]() |
Hab mir überlegt, ich fahre, werde aber nur das machen was mir in dem Kram paßt.
Hab am 7.2. noch einen Termin zur Osteopathie. Den werde ich auf alle Fälle wahrnehmen. Da das Samstags ist, geht mir das auch mittlerweile am A.... vorbei, ob ich die Klinik verlassen darf oder nicht. Viele Grüße Fitze |
Fitze |
Geschrieben am: 19 Jan 2009, 12:58
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 949 Mitgliedsnummer.: 11.376 Mitglied seit: 15 Apr 2008 ![]() |
Hallole,
hätte da nochmal eine Frage. Hat jemand Ahnung wie das mit dem Übergangsgeld bei Reha läuft? Insbesondere würde mich interessieren, ob andere Behörden wie z.B. die Agentur für Arbeit von der Bewilligung informiert werden. Ich denke mal schon oder? Sonst bekäme man ja doppelt Geld. Die Rentenversicherung konnte dazu keine gesicherte Aussage abgeben. Da ich sicherlich kein Übergangsgeld bekommen werde, bräuchte ich mir auch keine Gedanken zu machen, ob ich einen Antrag stellen soll oder nicht. Vielen Dank. Fitze |
murmel |
Geschrieben am: 19 Jan 2009, 17:54
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.972 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 ![]() |
Hallöchen Fitze :;
Glaub nicht daran das dein Bearbeiter über die Rechtslage nicht Bescheid weis! An deiner Stelle würde ich alles Schriftlich machen darüber haben wir/einige schon oft genug geschrieben! Aber dazu noch mal aus dem SGB X§48 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842) § 48 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse (1) Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben. Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit 1. die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt, 2. der Betroffene einer durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Pflicht zur Mitteilung wesentlicher für ihn nachteiliger Änderungen der Verhältnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist, 3. nach Antragstellung oder Erlass des Verwaltungsaktes Einkommen oder Vermögen erzielt worden ist, das zum Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs geführt haben würde, oder 4. der Betroffene wusste oder nicht wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, dass der sich aus dem Verwaltungsakt ergebende Anspruch kraft Gesetzes zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist. Als Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse gilt in Fällen, in denen Einkommen oder Vermögen auf einen zurückliegenden Zeitraum auf Grund der besonderen Teile dieses Gesetzbuches anzurechnen ist, der Beginn des Anrechnungszeitraumes. (2) Der Verwaltungsakt ist im Einzelfall mit Wirkung für die Zukunft auch dann aufzuheben, wenn der zuständige oberste Gerichtshof des Bundes in ständiger Rechtsprechung nachträglich das Recht anders auslegt als die Behörde bei Erlass des Verwaltungsaktes und sich dieses zugunsten des Berechtigten auswirkt; § 44 bleibt unberührt. (3) Kann ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt nach § 45 nicht zurückgenommen werden und ist eine Änderung nach Absatz 1 oder 2 zugunsten des Betroffenen eingetreten, darf die neu festzustellende Leistung nicht über den Betrag hinausgehen, wie er sich der Höhe nach ohne Berücksichtigung der Bestandskraft ergibt. Satz 1 gilt entsprechend, soweit einem rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakt ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt zugrunde liegt, der nach § 45 nicht zurückgenommen werden kann. (4) § 44 Abs. 3 und 4, § 45 Abs. 3 Satz 3 bis 5 und Abs. 4 Satz 2 gelten entsprechend. § 45 Abs. 4 Satz 2 gilt nicht im Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1. Also es kommt dir sehr teuer wen du deiner Mitteilungspflicht nicht schriftlich nachkommst! Ich mach so was alles per Einschreiben mit Empfangsbestätigungmurmel :bank |
Fitze |
Geschrieben am: 19 Jan 2009, 22:37
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 949 Mitgliedsnummer.: 11.376 Mitglied seit: 15 Apr 2008 ![]() |
Hallo Murmel,
danke für die ausführlichen Infos. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann muß i c h Änderungen mitteilen und die DRV informiert nicht die anderen Behörden. Da in meinem Fall mein jetziges Einkommen auf das Übergansgeld angerechnet wird, wird sich sicherlich keine Änderung ergeben. Viele Grüße Fitze |
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