Bandscheiben-Forum

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> Habe ich Chancen, dass die Reha abgelehnt wird?, Wieder Reha.....Hilfe....
Bente
Geschrieben am: 18 Okt 2008, 10:21


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Hallo,

ich wollte euch mal Fragen, wie ihr meine Chancen seht nicht zur Reha zu müssen.

Vorab: Ich weiss viele von euch wollen eine Reha und bekommen sie nicht.

Ich will keine Reha und soll eine beantragen. :vogel

Also ich war Ende 2007 bereits zur Reha mit mäßigem Erfolg. AU entlassen.

Anfang Oktober 2008 war ich beim med. Dienst zur Begutachtung nach Aufforderung von der KK, da sollte festgestellt werden, wie lange ich voraussichtlich noch AU bin.

Hatte einen wirklich netten Gutachter, waren uns einig, dass man erstmal abwartet bis mitte Nov., da ich Ende Oktober eine Thermokoagulation bekomme und ich davon ausgehe, dass ich Mitte Nov. wieder voll arbeiten kann.

Soweit so gut,....nun bekomm ich eine Schreiben von der KK, dass ich Reha beantragen muss.....Hallo???? gehts noch?

Habe mit der KK telefoniert, ...es kam raus, dass im Gutachten ein Satz steht, wonach sie gesetzl. verpflichtet sind mich zur Reha aufzufordern. Nämlich "das meine EF im Moment gefärdet ist" klar sonst wäre ich jetzt ja nicht AU oder. :B

Habe jetzt ein Schreiben aufgesetzt, dass ich um erneute Überprüfung bitte, ob ich tatsächlich Reha beantragen muss. Habe auch ein Schreiben von meinem NC mitgeschickt, dass er davon ausgeht, dass ich ab November wieder Arbeitsfähig bin.

Hatte jemand schonmal ein ähnliches Problem?
Wie stehen meine Chancen, dass ich nicht zur Reha muss?

Lg Bente
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Engelchen1470
Geschrieben am: 18 Okt 2008, 11:33


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Hallo
Ich habe vor ein paar Jahren auch nicht zur Reha gewollt.Ich habe sie einfach nicht beantragt und fertig.
LG Tine
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Harro
Geschrieben am: 18 Okt 2008, 11:45


Internet-Tramp
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Hi zusammen,

@Engelchen1470, so einfach geht das nicht da die EF= Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, ist Bente zur Mitarbeit gesetzlich verpflichtet.

Wenn der Aufforderung zur Rehabeantragung nicht folge geleistet wird, stellt die KK die Zahlungen einfach ein.

LG Harro :winke
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Engelchen1470
Geschrieben am: 18 Okt 2008, 12:32


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Hallo Harro
'Ganz verstehe ich das ganze System nicht.Wer will kriegt nicht,wer nicht will kriegt?Schon etwas kompliziert.Bei mir hat da kein Hahn danach gekräht.Ist das von Region zu Region verschieden?
LG Tine
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manni13
Geschrieben am: 18 Okt 2008, 13:28


Öfter dabei
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Hallo Bente,

wie auch immer Deine Bewggründe für Deine Meinung und Entscheidungen seien mögen solltest Du wirklich darüber nachdenken.

Vielleicht hilft Dir dieser Hinweis weiter: :?

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
Gesetzliche Krankenversicherung
In der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1791)

§ 51
Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
(1) Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. Haben diese Versicherten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Leistungsträger mit Sitz im Inland oder einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz im Inland zu stellen haben.

(2) Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen für den Bezug der Regelaltersrente oder Altersrente aus der Alterssicherung der Landwirte bei Vollendung des 65. Lebensjahrs, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie den Antrag auf diese Leistung zu stellen haben.

(3) Stellen Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf.

:winke
manni13

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Bente
Geschrieben am: 18 Okt 2008, 13:58


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Hallo,

danke erstmal für die Antworten,....das ich die Reha nicht einfach ablehnen kann ist mir klar, da ich ansonsten kein Krankengeld mehr bekomme.

Was ich nicht verstehe, wenn ende Oktober die Thermo anschlägt, gehe ich mitte Nov. wieder voll arbeiten, ich verstehe nicht, warum die mich unbedingt zur Reha haben wollen.

Es wollen so viele zur Reha und bekommen sie nicht, ich will keine und bekomme nun schon die 2 übergedrückt.
Das System ist doch krank.

Ich habe zu Weichnachten auch mal etwas anders vor, als dieses in einer Reha zu verbringen, das hat mir letztes Jahr schon gereicht.


Das Problem ist ich muss bis ende Okt. den Reha-Antrag stellen, die Frage ist ob der med. Dienst der KK so schnell eine erneute Überprüfung durchführt? Und ob ich überhaupt eine Chance habe, das sie ihre Meinung ändern.

lg. Swante

Oh mann.....so ein sch..... ich will doch nur mitte nov. wieder arbeiten....und nicht kurz darauf wieder in Reha.... :weinen
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falco
Geschrieben am: 18 Okt 2008, 22:10


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Hallo Bente,

zur Sicherung der KG-Zahlung musst Du den Antrag schon stellen. Wenn Du aber bis Ende Okt. Zeit hast, dann wirst Du Mitte Nov. noch keine Zusage haben, und wenn Du dann wieder arbeitest, wer zwingt Dich dann zur Reha?

Aber vllt. wird sie sowieso erstmal abgelehnt, wenn Du erst letztes Jahr eine hattest. Dann hast Du noch mehr Zeit, um eine Entscheidung zu treffen!

Alles Gute!
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Bente
Geschrieben am: 19 Okt 2008, 08:32


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Hallo Falco,

danke für deine Antwort,....die von der KK hat schon gesagt, dass wenn die RV die Reha ablehnt, überprüft die KK, ob sie die Reha nicht übernimmt.

Ich hoffe jetzt mal, das bei der erneuten Überprüfung die Reha abgelehnt wird, bzw. die RV die Reha ablehnt.
Also heisst es mal wieder abwarten........ich hasse es, wenn ich so in der Luft hänge. :frage

Also wenn ich wieder arbeitsfähig bin, kann ich die Reha ohne Probleme ablehnen?
Das wusste ich nicht.

Vielen Dank :winke

lg Bente
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falco
Geschrieben am: 19 Okt 2008, 09:05


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Hallo Bente,

Du gehst dann zwar das Risiko ein, dass Dir so schnell keine Reha wieder bewilligt wird, aber wenn Du wieder arbeitest und kein K-Geld mehr beziehst, womit will die KK Dich dann noch zwingen? Wenn die Arbeitsfähigkeit schon vor der Reha wieder hergestellt ist, fällt der Grund weg, Deine Erwerbsfähigkeit ist nicht mehr akut gefährdet.

Warte es doch einfach erstmal ab. Ich denke, wenn die DRV ablehnt und Du in der Zwischenzeit wieder die Arbeit aufnehmen kannst, wird die KK nicht scharf drauf sein, die Kosten für eine Reha zu übernehmen!

Alles Gute!

PS: Ich hoffe auch, nicht noch mal zur Reha zu müssen, brachte mir bisher nur noch größere Probleme!
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Bente
Geschrieben am: 22 Okt 2008, 16:55


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Hallo :winke

kurzer Zwischenbericht: KK hat angerufen.....mein Schreiben hat etwas gebracht, ....

Habe jetzt eine Frist zur Beantragung der Reha bis Anfang Januar 09 gekommen.......dh, wenn ich vorher wieder voll arbeitsfähig bin,
hat sich das mit der Reha erledigt. :D
und ich darf dieses Jahr Weihnachten endlich zuhause feiern. :sonne

Nun hoffe ich nur noch, dass nächste Woche die Thermo anschlägt........dann hat mich mein Arbeitgeber bald wieder. :P

Lieben Gruß an alle

Bente

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